Kreis Lippe - ServiceThemen - Lebenslagen - Wirtschaft und Gewerbe - Bauen im Außenbereich beantragen
Bauen im Außenbereich beantragen
Im Außenbereich, d.h. außerhalb von Siedlungs- und Gewerbegebieten, ist das Bauen über die Baugenehmigung hinaus nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Landschaftsgesetz NRW (LG NW) genehmigungspflichtig. Im Zusammenhang mit Bauvorhaben werden Flächen neu versiegelt, das Landschaftsbild verändert und der Lebensraum von Tieren und Pflanzen dadurch negativ beeinträchtigt. Diese baulichen Maßnahmen stellen nach Naturschutzrecht einen Eingriff in Natur und Landschaft dar, der durch geeignete landschaftspflegerische Maßnahmen ausgeglichen werden muss. Ausgleichsmaßnahmen können z.B. Anpflanzung von Hecken, Bäumen oder Obstgehölzen sein, die in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde unter Berücksichtigung der Intensität des Eingriffs umgesetzt werden müssen. Hierzu reicht der Bauherr mit Stellung des Bauantrages bei der jeweiligen Stadt/Gemeinde einen Begrünungsplan ein, der die Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) detailliert textlich und zeichnerisch darstellt. Nach Zustimmung durch die Untere Landschaftsbehörde sind die darin aufgeführten Begrünungsmaßnahmen in der nächstmöglichen Pflanzperiode nach Bauabnahme bzw. Nutzung des Gebäudes umzusetzen.
Gebührenrahmen
keine
Benötigte Unterlagen
Antragsunterlagen sind abhängig von Art und Umfang des Bauvorhabens. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Unteren Landschaftsbehörde.
Besonderheiten
Auch für Vorhaben, für die keine Baugenehmigung nach der Bauordnung NW erforderlich ist, ist ggf. ein Antrag nach Landschaftsrecht zu stellen. Liegt ein Bauvorhaben in einem Schutzgebiet auf der Grundlage eines Landschaftsplanes ist zusätzlich eine Befreiung bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Lippe zu beantragen.
Rechtliche Grundlage
§§ 14, 15 und 67 Bundesnaturschutzgesetz
Eingriffe in Natur und Landschaft, Eingriffsregelung, Ausgleichsmaßnahmen, Befreiungen, Begrünungsplan
Landschaft und Naturhaushalt, Kreis Lippe, FB 4, FG 4.2
Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold
Öffnungszeiten
Linie 702 ab Bahnhof Detmold bis Kreishaus, alle 15 Minuten
Bus&Bahn Hotline
Anrufer aus Lippe 0180 1339933; Anrufer bundesweit 05231/977782
Ansprechpartner
Herr T. Cleve
Ebene 6, Zimmer 628
Telefon:
05231/62-628
Fax:
05231/630118104
Kontakt aufnehmen
Frau K. Dümmler
Ebene 6, Zimmer 639
Telefon:
05231/62-639
Fax:
05231/630114202
Kontakt aufnehmen