Kreis Lippe - ServiceThemen - Lebenslagen - Wirtschaft und Gewerbe - Erstzulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges in Deutschland
Erstzulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges in Deutschland
Sie möchten ein bereits gebrauchtes Fahrzeug erstmals in Deutschland zulassen, das
- vorher im Ausland
- bei der NATO
- oder bei der Bundeswehr zugelassen war?
Wissenswertes
- der Fahrzeughalter muss mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Lippe angemeldet sein
- Gewerbebetriebe müssen ihr Gewerbe in einer lippischen Stadt oder Gemeinde angemeldet haben
- Firmen müssen ihren Sitz oder eine Außenstelle in Lippe angemeldet haben
Gebührenrahmen
Eine Übersicht der Zulassungsgebühren finden Sie hier.
Zahlungsart
bar, EC
Benötigte Unterlagen
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten der Erstzulassung. Mehr Hinweise finden Sie unter "Weitere Informationen".
Rechtliche Grundlage
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
ausländisches Auto, Importfahrzeug aus Nicht-EG-Ländern,Einfuhr aus dem Ausland, Kraftfahrzeug Zulassung gebraucht aus Nicht-EU-Land
Zulassungsstelle Bad Salzuflen, Kreis Lippe, FB 2 Ordnung, FG 2.2 Straßenverkehr/Verkehrssicherheit
Louis-Uekermann-Weg 2
32107 Bad Salzuflen
Öffnungszeiten
Mo-Fr 7.30-12.30, Mo u.Do 14.00-17.00
Kontakt aufnehmen
Ansprechpartner
Zulassungstelle Bad Salzuflen
Telefon:
05231/62-1800
Fax:
05231-621865
Kontakt aufnehmen
Zulassungsstelle Barntrup, Kreis Lippe, FB 2 Ordnung, FG 2.2 Straßenverkehr/Verkehrssicherheit
Alverdisser Straße 28
32683 Barntrup
Öffnungszeiten
Mo-Fr 7.30-12.30, Mo u.Do 14.00-17.00
Kontakt aufnehmen
Ansprechpartner
Zulassungsstelle Barntrup
Telefon:
05231/62-1800
Fax:
05231-621911
Kontakt aufnehmen
Zulassungsstelle Detmold, Kreis Lippe, FB 2, FG 2.2 Straßenverkehr/Verkehrssicherheit
Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 07:30 Uhr - 12:30 Uhr;
Di. und Do. 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Kontakt aufnehmen
Ansprechpartner
Zulassungsstelle Detmold
Telefon:
05231/62-1800
Fax:
05231/62111
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