Presseinfo Bildungs- und Teilhabepaket

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Gleiche Chance auf Bildung - Nachfrage nach Bildungs- und Teilhabepaket steigt



Kinder und Jungendliche sollen die Möglichkeit haben, am Schulleben und in der Freizeit ohne Einschränkungen an verschiedenen Aktivitäten teilnehmen zu können. Da nicht alle Familien aus eigener Kraft für die anfallenden Kosten aufkommen können, bekommen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen rückwirkend zum 1. Januar zusätzliche Unterstützung. "Wir wollen erreichen, dass jedes Kind die gleiche Chance auf Bildung, aber auch auf ein ausgeglichenes Freizeitleben hat", sagt Landrat Friedel Heuwinkel. Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket können Kinder und Jugendliche beispielsweise an Ausflügen und Ferienfreizeiten teilnehmen, Sport-, Musik- und Kulturangebote nuten und die gemeinschaftlichen Verpflegung im Kindergraten, Hort, KiTa oder der Schule in Anspruch nehmen.

Bisher liegen dem Jobcenter Lippe pro Arbeit rund 2500 Anträge vor, wobei täglich knapp 50 neue Anträge eingereicht werden. Insgesamt sind 12000 Kunden des Jobcenters anspruchsberechtigt. Zum Ende des Schuljahres könnte es noch einmal einen starken Anstieg der Antragszahlen geben, da dann das NRW Landesprogramm "Kein Kind ohne Mahlzeit" ausläuft. "Derzeit werden überwiegend Mittagsverpflegung und die Möglichkeit zur Teilnahme an Sport und Kultur beantragt", berichtet Andrea Berger, Geschäftsführerin des Jobcenters Lippe pro Arbeit. Beim Kreis Lippe, der die Koordination für das Bildungs- und Teilhabepaket inne hat, sind bisher knapp 400 Anträge eingegangen. Anspruchsberechtigt sind rund 5000 Personen.

Anspruchsberechtigt sind Familien mit Kindern unter 18 beziehungsweise 25 Jahren, die die Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII, Kindergeldzuschläge, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt erhalten. Wird in der Schule oder Kindertageseinrichtung ein gemeinschaftliches Mittagessen angeboten, werden die Kosten für das Essen abzüglich eines Eigenanteils von einem Euro übernommen. Für den Schulbedarf stehen demnach 100 Euro pro Schuljahr zur Verfügung. Die Kosten für Ausflüge, die von der Schule oder Kindertageseinrichtung veranstaltet werden, werden in voller Höhe übernommen. Nach Vorlage einer Bescheinigung von der Schule deckt das Leistungspaket auch Nachhilfe und Lernförderung ab, die zum Erreichen des Klassenziels erforderlich ist. Darüber hinaus stehen pro Monat zehn Euro für die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen oder für Vereinsbeiträge zur Verfügung. Die Leistungen werden direkt mit dem Leistungserbringer, zum Beispiel dem Anbieter der Mittagsverpflegung, abgerechnet. "Die Beteiligten im Kreis Lippe arbeiten eng zusammen, damit die Anträge der Leistungsberechtigten schnell und unbürokratisch in Wohnortnähe eingereicht werden können", sagt Friedel Schafmeister, Leiter des Fachgebiets Soziales beim Kreis Lippe.