Gleiche Chance auf Bildung - Nachfrage nach Bildungs- und
Teilhabepaket steigt
Kinder und Jungendliche sollen die Möglichkeit haben,
am Schulleben und in der Freizeit ohne Einschränkungen
an verschiedenen Aktivitäten teilnehmen zu
können. Da nicht alle Familien aus eigener Kraft
für die anfallenden Kosten aufkommen können,
bekommen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem
Einkommen rückwirkend zum 1. Januar zusätzliche
Unterstützung. "Wir wollen erreichen, dass jedes Kind
die gleiche Chance auf Bildung, aber auch auf ein
ausgeglichenes Freizeitleben hat", sagt Landrat Friedel
Heuwinkel. Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket können
Kinder und Jugendliche beispielsweise an Ausflügen und
Ferienfreizeiten teilnehmen, Sport-, Musik- und
Kulturangebote nuten und die gemeinschaftlichen Verpflegung
im Kindergraten, Hort, KiTa oder der Schule in Anspruch
nehmen.
Bisher liegen dem Jobcenter Lippe pro Arbeit rund 2500
Anträge vor, wobei täglich knapp 50 neue
Anträge eingereicht werden. Insgesamt sind 12000
Kunden des Jobcenters anspruchsberechtigt. Zum Ende des
Schuljahres könnte es noch einmal einen starken
Anstieg der Antragszahlen geben, da dann das NRW
Landesprogramm "Kein Kind ohne Mahlzeit" ausläuft.
"Derzeit werden überwiegend Mittagsverpflegung und die
Möglichkeit zur Teilnahme an Sport und Kultur
beantragt", berichtet Andrea Berger,
Geschäftsführerin des Jobcenters Lippe pro
Arbeit. Beim Kreis Lippe, der die Koordination für das
Bildungs- und Teilhabepaket inne hat, sind bisher knapp 400
Anträge eingegangen. Anspruchsberechtigt sind rund
5000 Personen.
Anspruchsberechtigt sind Familien mit Kindern unter 18
beziehungsweise 25 Jahren, die die Grundsicherung für
Arbeitssuchende, Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen
nach dem SGB XII, Kindergeldzuschläge, Wohngeld oder
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt erhalten.
Wird in der Schule oder Kindertageseinrichtung ein
gemeinschaftliches Mittagessen angeboten, werden die Kosten
für das Essen abzüglich eines Eigenanteils von
einem Euro übernommen. Für den Schulbedarf stehen
demnach 100 Euro pro Schuljahr zur Verfügung. Die
Kosten für Ausflüge, die von der Schule oder
Kindertageseinrichtung veranstaltet werden, werden in
voller Höhe übernommen. Nach Vorlage einer
Bescheinigung von der Schule deckt das Leistungspaket auch
Nachhilfe und Lernförderung ab, die zum Erreichen des
Klassenziels erforderlich ist. Darüber hinaus stehen
pro Monat zehn Euro für die Teilnahme an kulturellen
Veranstaltungen oder für Vereinsbeiträge zur
Verfügung. Die Leistungen werden direkt mit dem
Leistungserbringer, zum Beispiel dem Anbieter der
Mittagsverpflegung, abgerechnet. "Die Beteiligten im Kreis
Lippe arbeiten eng zusammen, damit die Anträge der
Leistungsberechtigten schnell und unbürokratisch in
Wohnortnähe eingereicht werden können", sagt
Friedel Schafmeister, Leiter des Fachgebiets Soziales beim
Kreis Lippe.