Kreis Lippe
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Landtagswahl: Wählen gehen mit Schablone - Rechtzeitig
Briefwahl beantragen
Geheime Wahlen sind in Deutschland ein
selbstverständliches Recht für alle
Wahlberechtigten. "Damit dies auch für unsere
sehbehinderten Mitbürger gilt, sind die Stimmzettel
für die anstehende Landtagswahl durch eine
abgeschnittenen Ecke am oberen rechten Rand
gekennzeichnet", erläutert Landrat Friedel Heuwinkel
in seiner Funktion als Kreiswahlleiter. "Mit Hilfe dieser
Markierung und einer zusätzlichen Schablone
können sie dann selbst ihr Kreuz machen".
Informationen gibt es über die bundesweite Hotline
01805-666456 (0,14 Euro pro Minute) oder bei der
Geschäftsstelle des Lippischen Blinden- und
Sehbehindertenvereins unter (0 52 31) 63 00 0 sowie im
Internet unter www.bsvw.de.
Bis zum Wochenende werden auch alle Wahlbenachrichtigungen
in Lippe verschickt sein. "Wer am Wahltage verhindert ist,
kann Briefwahl beantragen", erklärt Erika Stapf vom
Wahlamt des Kreises Lippe. "Die Anträge können
zwar bis spätestens Freitag, 7. Mai, in der Stadt-
oder Gemeindeverwaltung des Wohnortes abgegeben werden.
Trotzdem raten wir wegen des stetig steigendem Interesses
an der Briefwahl zu einer möglichst frühzeitigen
Antragstellung", so Stapf. Der Wahlbrief muss
spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr beim Wahlamt der
Stadt- oder Gemeindeverwaltung vorliegen. Deswegen sollten
alle Briefwähler ihren Brief spätestens am
Donnerstag, 6. Mai, zur Post gebracht haben oder ihn
andernfalls direkt bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung
einwerfen.