Presseinfo Briefwahl 2010

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Landtagswahl: Wählen gehen mit Schablone - Rechtzeitig Briefwahl beantragen

Geheime Wahlen sind in Deutschland ein selbstverständliches Recht für alle Wahlberechtigten. "Damit dies auch für unsere sehbehinderten Mitbürger gilt, sind die Stimmzettel für die anstehende Landtagswahl durch eine abgeschnittenen Ecke am oberen rechten Rand gekennzeichnet", erläutert Landrat Friedel Heuwinkel in seiner Funktion als Kreiswahlleiter. "Mit Hilfe dieser Markierung und einer zusätzlichen Schablone können sie dann selbst ihr Kreuz machen". Informationen gibt es über die bundesweite Hotline 01805-666456 (0,14 Euro pro Minute) oder bei der Geschäftsstelle des Lippischen Blinden- und Sehbehindertenvereins unter (0 52 31) 63 00 0 sowie im Internet unter www.bsvw.de.

Bis zum Wochenende werden auch alle Wahlbenachrichtigungen in Lippe verschickt sein. "Wer am Wahltage verhindert ist, kann Briefwahl beantragen", erklärt Erika Stapf vom Wahlamt des Kreises Lippe. "Die Anträge können zwar bis spätestens Freitag, 7. Mai, in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Wohnortes abgegeben werden. Trotzdem raten wir wegen des stetig steigendem Interesses an der Briefwahl zu einer möglichst frühzeitigen Antragstellung", so Stapf. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr beim Wahlamt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vorliegen. Deswegen sollten alle Briefwähler ihren Brief spätestens am Donnerstag, 6. Mai, zur Post gebracht haben oder ihn andernfalls direkt bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung einwerfen.