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Pflege von Bäumen, Hecken und Gehölzen - Kreis Lippe weist auf Regelungen ab 1. März hin


Hecken, Gebüsche und Bäume haben für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten große Bedeutung als Lebensraum. Viele Insekten, Vögel und andere Kleintiere finden dort Nahrung, Versteck- und Brutmöglichkeiten. Deshalb ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und im Landschaftsgesetz NRW der Schutz von Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtstätten heimischer Tiere verankert. Zwischen dem 1. März und 30. September gelten danach besondere Regelungen zur Pflege von Bäumen, Hecken und Gehölzen. Darauf weist jetzt der Kreis Lippe hin.

"Grundsätzlich ist es verboten, in diesem Zeitraum Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen", erklärt Tomas Cleve, zuständiger Mitarbeiter vom Fachgebiet Landschaft und Naturhaushalt des Kreises Lippe. "Darüber hinaus ist es verboten, Röhrichte zurückzuschneiden. Außerhalb dieser Zeiten dürfen Röhrichte nur in Abschnitten zurückgeschnitten werden." Diese Vorschrift gilt für die freie Landschaft wie auch für die bebauten Bereiche. Auch Bäume in privaten Gärten fallen im genannten Zeitraum unter das Fällverbot.

Das ganze Jahr über zulässig sind wiederum schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Dabei sollte sich jeder vor Beginn der Arbeiten vergewissern, dass keine Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten, wie zum Beispiel ein Vogelnest, bei der geplanten Maßnahme zerstört werden. Unter den Begriff "Abschneiden" fallen danach nicht die im Sommer üblichen, sogenannten Form- und Pflegeschnitte, sondern das "Auf-den-Stock-setzen", wie das Herunterschneiden von Hecken und anderen Gehölzen von beispielsweise 2 auf 0,30 Meter.

"Unabhängig von diesen rechtlichen Vorgaben dient der Schutz von Sträuchern und Bäumen auch der Erhaltung der Wohnqualität, der Verbesserung des Kleinklimas in unseren Dörfern und Städten sowie dem Erhalt einer vielgestalteten Landschaft," betont Thomas Cleve.

Bei Fragen stehen die Mitarbeiter der Unteren Landschaftsbehörde, Thomas Cleve, Telefon 05231/62-628 oder Katrin Dümmler, Telefon 05231/62-639, zur Verfügung. Weitere Infos gibt's unter www.kreis-lippe.de.