Pflege von Bäumen, Hecken und Gehölzen - Kreis
Lippe weist auf Regelungen ab 1. März hin
Hecken, Gebüsche und Bäume haben für
zahlreiche Pflanzen- und Tierarten große Bedeutung
als Lebensraum. Viele Insekten, Vögel und andere
Kleintiere finden dort Nahrung, Versteck- und
Brutmöglichkeiten. Deshalb ist im
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und im Landschaftsgesetz
NRW der Schutz von Nist-, Brut-, Wohn- und
Zufluchtstätten heimischer Tiere verankert. Zwischen
dem 1. März und 30. September gelten danach besondere
Regelungen zur Pflege von Bäumen, Hecken und
Gehölzen. Darauf weist jetzt der Kreis Lippe hin.
"Grundsätzlich ist es verboten, in diesem Zeitraum
Bäume, die außerhalb des Waldes, von
Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten
Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune,
Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder
auf den Stock zu setzen", erklärt Tomas Cleve,
zuständiger Mitarbeiter vom Fachgebiet Landschaft und
Naturhaushalt des Kreises Lippe. "Darüber hinaus ist
es verboten, Röhrichte zurückzuschneiden.
Außerhalb dieser Zeiten dürfen Röhrichte
nur in Abschnitten zurückgeschnitten werden." Diese
Vorschrift gilt für die freie Landschaft wie auch
für die bebauten Bereiche. Auch Bäume in privaten
Gärten fallen im genannten Zeitraum unter das
Fällverbot.
Das ganze Jahr über zulässig sind wiederum
schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des
jährlichen Zuwachses der Pflanzen oder zur
Gesunderhaltung von Bäumen. Dabei sollte sich jeder
vor Beginn der Arbeiten vergewissern, dass keine Nist-,
Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten, wie zum Beispiel
ein Vogelnest, bei der geplanten Maßnahme
zerstört werden. Unter den Begriff "Abschneiden"
fallen danach nicht die im Sommer üblichen,
sogenannten Form- und Pflegeschnitte, sondern das
"Auf-den-Stock-setzen", wie das Herunterschneiden von
Hecken und anderen Gehölzen von beispielsweise 2 auf
0,30 Meter.
"Unabhängig von diesen rechtlichen Vorgaben dient der
Schutz von Sträuchern und Bäumen auch der
Erhaltung der Wohnqualität, der Verbesserung des
Kleinklimas in unseren Dörfern und Städten sowie
dem Erhalt einer vielgestalteten Landschaft," betont Thomas
Cleve.
Bei Fragen stehen die Mitarbeiter der Unteren
Landschaftsbehörde, Thomas Cleve, Telefon 05231/62-628
oder Katrin Dümmler, Telefon 05231/62-639, zur
Verfügung. Weitere Infos gibt's unter www.kreis-lippe.de.