Blau oder orange - Parken nur mit entsprechendem Ausweis
Um gehbehinderten Menschen, Rollstuhlfahrern, aber auch
blinden Menschen lange Wege zu ersparen, gibt es speziell
gekennzeichnete Behindertenparkplätze. Nur, wer einen
gültigen Parkausweis für Schwerbehinderte
besitzt, darf diese reservierten Parkplätze benutzen.
Neben dem schon bekannten EU-weit gültigen blauen gibt
es jetzt auch den sogenannten orangen Parkausweis, der das
Parken für bestimmte Personengruppen erleichtert.
"Um den blauen Parkausweis beantragen zu können,
benötigt man einen gültigen
Schwerbehindertenausweis oder einen Feststellungsbescheid
nach dem Schwerbehindertenrecht mit den Merkzeichen
aG (außergewöhnliche Behinderung) oder BI
(Blindheit)," erklärt Annika Tiemann vom
BürgerService des Kreises Lippe. Die Kreisverwaltung
stellt die Parkausweise für die lippischen Städte
und Gemeinden, mit Ausnahme von Detmold, Bad Salzuflen,
Lemgo und Lage aus. Diese Kommunen haben eigene
Anlaufstellen. Außerdem können Menschen mit
beidseitiger Amelie (beide Arme fehlen), Phokomelie
(Hände und Füße setzten unmittelbar an den
Schultern bzw. Hüften an) oder mit vergleichbaren
Funktionseinschränkungen den EU-Parkausweis
beantragen.
Mit dem orangen Parkausweis kann der Inhaber zwar diverse
Parkerleichterungen, wie das Parken im eingeschränkten
Halteverbot oder in der Fußgängerzonen
während der Zeit der Ladetätigkeit, in Anspruch
nehmen, darf aber nicht die amtlich eingerichteten
Behindertenparkplätzen benutzen. Den orangen
Parkausweis können folgende Personengruppen
beantragen: Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G
und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens
80 alleine für Funktionseinschränkungen an den
unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule,
soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken),
Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und
einem GdB von mindestens 70 alleine für
Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen
(und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das
Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen GdB von
mindestens 50 alleine für Funktionsstörungen des
Herzens oder der Atmungsorgane, Morbus-Crohn oder
Colitis-Ulkerosa-Erkrankte, wenn hierfür ein
GdB von mindestens 60 vorliegt sowie schwerbehinderte
Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich
künstlicher Harnableitung (Stomaträger mit
doppeltem Stoma), wenn hierfür ein GdB von mindestens
70 vorliegt.
"Um den orangen Parkausweis zu beantragen, muss eine Kopie
des gültigen Schwerbehindertenausweises mit den
entsprechenden Merkzeichen vorgelegt werden", sagt Annika
Tiemann. Die Antragstellung muss nicht persönlich
erfolgen. "Die Unterlagen können auch in Kopie mit
einem kleinen Anschreiben per Post, per Fax oder e-Mail
zugeschickt werden". Die Ausstellung von
Schwerbehindertenparkausweisen ist gebührenfrei. Die
Bearbeitungszeit des orangen Parkausweises kann bis zu
sechs Wochen dauern, weil vielfach noch zu klären ist,
ob die gesundheitlichen Voraussetzungen vorliegen, die
nicht aus dem Schwerbehindertenausweis erkennbar sind.
Egal, ob der blaue oder der orange Ausweis beantragt
wird, die Genehmigungsbehörde ist bei ihrer
Entscheidung an die Feststellungen im
Schwerbehindertenausweis gebunden. Eigene Bewertungen
kann sie diesbezüglich nicht vornehmen.
Der BürgerService ist montags bis donnerstags von 7.30
bis 18 Uhr und freitags von 7.30 bis 15 Uhr geöffnet,
zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 9 bis
12.30 Uhr. Die vier lippischen Städte Detmold, Bad
Salzuflen, Lemgo und Lage haben eigene Stellen, wo die
Parkausweise ausgestellt werden.
Mehr Informationen gibt es auch unter (0 52 31)
62-300.
BUZ: Gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platziert,
ermöglicht der orange Parkausweis bestimmten
Personengruppen verschiedene Parkerleichterungen.