Presseinfo Oranger Parkausweis

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Blau oder orange - Parken nur mit entsprechendem Ausweis


Um gehbehinderten Menschen, Rollstuhlfahrern, aber auch blinden Menschen lange Wege zu ersparen, gibt es speziell gekennzeichnete Behindertenparkplätze. Nur, wer einen gültigen Parkausweis für Schwerbehinderte besitzt, darf diese reservierten Parkplätze benutzen. Neben dem schon bekannten EU-weit gültigen blauen gibt es jetzt auch den sogenannten orangen Parkausweis, der das Parken für bestimmte Personengruppen erleichtert.

"Um den blauen Parkausweis beantragen zu können, benötigt man einen gültigen Schwerbehindertenausweis oder einen Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht mit den Merkzeichen aG (außergewöhnliche Behinderung) oder BI (Blindheit)," erklärt Annika Tiemann vom BürgerService des Kreises Lippe. Die Kreisverwaltung stellt die Parkausweise für die lippischen Städte und Gemeinden, mit Ausnahme von Detmold, Bad Salzuflen, Lemgo und Lage aus. Diese Kommunen haben eigene Anlaufstellen. Außerdem können Menschen mit beidseitiger Amelie (beide Arme fehlen), Phokomelie (Hände und Füße setzten unmittelbar an den Schultern bzw. Hüften an) oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen den EU-Parkausweis beantragen.

Mit dem orangen Parkausweis kann der Inhaber zwar diverse Parkerleichterungen, wie das Parken im eingeschränkten Halteverbot oder in der Fußgängerzonen während der Zeit der Ladetätigkeit, in Anspruch nehmen, darf aber nicht die amtlich eingerichteten Behindertenparkplätzen benutzen. Den orangen Parkausweis können folgende Personengruppen beantragen: Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 alleine für Funktionseinschränkungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken), Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von mindestens 70 alleine für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen GdB von mindestens 50 alleine für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane, Morbus-Crohn oder Colitis-Ulkerosa-Erkrankte, wenn hierfür ein GdB von mindestens 60 vorliegt sowie schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung (Stomaträger mit doppeltem Stoma), wenn hierfür ein GdB von mindestens 70 vorliegt.

"Um den orangen Parkausweis zu beantragen, muss eine Kopie des gültigen Schwerbehindertenausweises mit den entsprechenden Merkzeichen vorgelegt werden", sagt Annika Tiemann. Die Antragstellung muss nicht persönlich erfolgen. "Die Unterlagen können auch in Kopie mit einem kleinen Anschreiben per Post, per Fax oder e-Mail zugeschickt werden". Die Ausstellung von Schwerbehindertenparkausweisen ist gebührenfrei. Die Bearbeitungszeit des orangen Parkausweises kann bis zu sechs Wochen dauern, weil vielfach noch zu klären ist, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen vorliegen, die nicht aus dem Schwerbehindertenausweis erkennbar sind.

Egal, ob der blaue oder der orange  Ausweis beantragt wird, die Genehmigungsbehörde ist bei ihrer Entscheidung an die Feststellungen im Schwerbehindertenausweis  gebunden. Eigene Bewertungen kann sie diesbezüglich nicht vornehmen.

Der BürgerService ist montags bis donnerstags von 7.30 bis 18 Uhr und freitags von 7.30 bis 15 Uhr geöffnet, zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 9 bis 12.30 Uhr. Die vier lippischen Städte Detmold, Bad Salzuflen, Lemgo und Lage haben eigene Stellen, wo die Parkausweise ausgestellt werden.

 Mehr Informationen gibt es auch unter (0 52 31) 62-300.


BUZ: Gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platziert, ermöglicht der orange Parkausweis bestimmten Personengruppen verschiedene Parkerleichterungen.