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Loch Ness in Müssen - Waran aus nicht artgerechter Haltung gefunden

Ein Angler hat am vergangenen Wochenende an den Baggerteichen in Lage-Müssen einen ungewöhnlichen Fund gemacht: ein großes Schuppenkriechtier aus der Familie der Warane. Das Tier konnte vorübergehend in einer Zoohandlung untergebracht und am heutigen Donnerstag in einer Reptilienauffangstation abgegeben werden.

Sabine Schneider, im Kreisveterinäramt für den Artenschutz zuständig, hat bereits den TerraZoo in Rheinberg besichtigt. Sie hofft, dass der Waran dort an einen sachkundigen Halter vermittelt werden kann. Zunächst muss das Tier jedoch tierärztlich versorgt werden. "Dass es aus keiner artgerechten Haltung stammt ist offensichtlich", berichtet Schneider. "Es hat eine Brandverletzung auf dem Rücken, die vermutlich von einer unsachgemäß angebrachten Wärmelampe stammt. Außerdem wurden dem Tier sämtliche Krallen so dilettantisch gekürzt, dass dabei Verletzungen aufgetreten sind". Das Tier sollte wohl als Streicheltier gehalten werden und habe dafür seine scharfen Krallen opfern müssen, vermutet die Kreismitarbeiterin. Beim Veterinäramt stellt sich die Frage nach der Herkunft des Tieres. Die Recherchen bei den im Kreis Lippe gemeldeten Reptilienhaltern blieben ergebnislos: "Nach Artenschutzrecht müssen für Warane Herkunftsnachweise vorgelegt werden. Wir gehen aber davon aus, dass viele Halter von exotischen Tieren ihrer Meldepflicht nicht nachkommen", sagt Schneider.

Bei dem gefundenen Bindenwaran handelt es sich bei einer Körperlänge von 1,20 Metern noch um ein Jungtier, das ausgewachsen eine Länge von über zwei Metern erreichen kann. "Diese enorme Größe muss jedem klar sein, der sich für den Kauf eines solchen Tieres entscheidet", meint Dr. Heike Scharpenberg, Amtstierärztin des Kreises Lippe. Sie bedauert, dass derartige Tierkäufe nicht reglementiert sind. "Jeder kann sich in einem Zoogeschäft oder auf einer Reptilienbörse ein exotisches Tier kaufen, ohne dafür die tierschutzrechtlichen Haltungsbedingungen und erforderliche Sachkunde vorweisen zu müssen". Die Terrarienhaltung eines Bindenwarans, der in Südostasien vor allem Regenwälder und Mangrovengebiete bewohnt, ist anspruchsvoll und kostspielig. "Viele Halter können gar keine artgerechte Unterbringung sicherstellen, die Tiere leiden. Da stellt sich doch die Frage, ob   man diesen exotischen Tieren die Haltung in privater Gefangenschaft überhaupt zumuten darf", so Scharpenberg.

 

BUZ: Wartet auf Weitervermittlung: Der gefundene Waran kann im ausgewachsenen Zustand bis zu zwei Meter lang werden.