Presseinfo Wasserrahmenrichtlinie

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Lebendige Gewässer für die Zukunft -
Kreis lädt zu Infoveranstaltung zur Wasserrahmenrichtlinie

 

"Back to the roots - Zurück zu den Wurzeln" könnte das Motto der europäischen Wasserrahmenrichtlinie lauten. Denn Gewässer, die vor vielen Jahren in ein vorgegebenes Bachbett gezwängt worden sind, sollen jetzt wieder ihren natürlichen Verlauf folgen können. Doch was bedeutet dies für Anwohner und Nutzer von Gewässern? Welche Aufgaben und Anforderungen kommen hier zukünftig auf den Einzelnen zu? In  einer Veranstaltung am Dienstag, 8. Februar, möchte der Kreis Lippe erläutern, wie die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinien umgesetzt werden sollen. Beginn ist um 19 Uhr im Kreistagssitzungssaal des Kreishauses.

Gewässer haben durch den Menschen viele Veränderungen erfahren. Sie sind verrohrt, überbaut oder in ein begradigtes Bachbett verlegt worden. Sie wurden angestaut, sei es für die Wasserentnahme oder für die Energienutzung. In den Sommermonaten, in denen sowieso nur ein geringer Durchfluss im Bachbett vorhanden ist, wird zusätzlich Wasser entnommen. Solche Nutzungen und Abflussregulierungen aber haben erhebliche Auswirkungen. Denn jeder Eingriff stellt neue Anforderungen an den Lebensraum der vom Gewässer abhängigen Tiere und Pflanzen dar. Teilweise sogar so stark, dass ein Leben für manche Arten kaum noch möglich ist. Die europäische Wasserrahmenrichtlinie verlangt nun, diese Eingriffe, soweit möglich, wieder zu beseitigen und die Gewässer in einen guten ökologischen Zustand  zurückzuführen. Da Abflussregulierungen schon in früheren Jahrzehnten durchgeführt wurden, haben sich an den Gewässern und in ihren natürlichen Ausdehnungsbereichen Industrie- und Wohnbebauung angesiedelt. Eine "naturnahe" Lösung, die beispielweise auf eine komplette Rückführung in einen früheren Zustand abzielt, ist somit nicht immer möglich. "Wir sind in dichtbesiedelten Bereichen, zu denen Deutschland nun mal gehört, darauf angewiesen, Kompromisse zu finden, die dem Gewässer nützen, die Nutzung durch den Menschen allerdings nicht vollständig einschränken", betont Berthold Lockstedt, zuständiger  Fachgebietsleiter beim Kreis Lippe. Wie so eine Lösung aussehen soll, kann daher immer nur im Einzelfall entschieden werden. Um die unterschiedlichen Ansprüche ausreichend gegeneinander abzuwägen, ist ein intensiver Austausch mit den einzelnen Betroffenen unumgänglich. Mit praxisorientierten Umsetzungen an Gewässern haben die Städte und Gemeinden im Kreis Lippe aber schon seit einigen Jahren Erfahrung. Seit 2004 sind mit dem Projekt "Wasser im Fluss" schon viele Maßnahmen durchgeführt worden, die den Anforderungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie gerecht werden. Projektpartner sind die Städte und Gemeinden, die Arbeitsgemeinschaft Arbeit (AGA gGmbH), die Bezirksregierung, Netzwerk Lippe, Lippe Pro Arbeit und natürlich der Kreis Lippe. "Durch die gute Zusammenarbeit der einzelnen Institutionen untereinander und in Kooperation mit den Anliegern konnte schon einiges für die Gewässer erreicht werden. Bis alle notwendigen Maßnahmen umgesetzt werden können, sind allerdings noch umfangreiche Planungen mit allen Beteiligten notwendig", weist daher Rüdiger Kuhlemann, Teamleiter Wasser beim Kreis Lippe auf die Brisanz der Richtlinie hin.

Da die Veranstaltung außerhalb der Geschäftszeiten des Kreishauses stattfindet, wird gebeten, den Eingang im parlamentarischen Bereich zu nutzen.

BUZ: Zurück zu den Wurzeln: Ein guter ökologischer Zustand der Gewässer im Einklang mit den Menschen ist das Ziel der europäischen Wasserrahmenrichtline. (Foto: Hoffmann)