Lebendige Gewässer für die Zukunft -
Kreis lädt zu Infoveranstaltung zur
Wasserrahmenrichtlinie
"Back to the roots - Zurück zu den Wurzeln"
könnte das Motto der europäischen
Wasserrahmenrichtlinie lauten. Denn Gewässer, die vor
vielen Jahren in ein vorgegebenes Bachbett gezwängt
worden sind, sollen jetzt wieder ihren natürlichen
Verlauf folgen können. Doch was bedeutet dies für
Anwohner und Nutzer von Gewässern? Welche Aufgaben und
Anforderungen kommen hier zukünftig auf den Einzelnen
zu? In einer Veranstaltung am Dienstag,
8. Februar, möchte der Kreis Lippe erläutern, wie
die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinien umgesetzt werden
sollen. Beginn ist um 19 Uhr im Kreistagssitzungssaal des
Kreishauses.
Gewässer haben durch den Menschen viele
Veränderungen erfahren. Sie sind verrohrt,
überbaut oder in ein begradigtes Bachbett verlegt
worden. Sie wurden angestaut, sei es für die
Wasserentnahme oder für die Energienutzung. In den
Sommermonaten, in denen sowieso nur ein geringer Durchfluss
im Bachbett vorhanden ist, wird zusätzlich Wasser
entnommen. Solche Nutzungen und Abflussregulierungen aber
haben erhebliche Auswirkungen. Denn jeder Eingriff stellt
neue Anforderungen an den Lebensraum der vom Gewässer
abhängigen Tiere und Pflanzen dar. Teilweise sogar so
stark, dass ein Leben für manche Arten kaum noch
möglich ist. Die europäische
Wasserrahmenrichtlinie verlangt nun, diese Eingriffe,
soweit möglich, wieder zu beseitigen und die
Gewässer in einen guten ökologischen
Zustand zurückzuführen. Da
Abflussregulierungen schon in früheren Jahrzehnten
durchgeführt wurden, haben sich an den Gewässern
und in ihren natürlichen Ausdehnungsbereichen
Industrie- und Wohnbebauung angesiedelt. Eine "naturnahe"
Lösung, die beispielweise auf eine komplette
Rückführung in einen früheren Zustand
abzielt, ist somit nicht immer möglich. "Wir sind in
dichtbesiedelten Bereichen, zu denen Deutschland nun mal
gehört, darauf angewiesen, Kompromisse zu finden, die
dem Gewässer nützen, die Nutzung durch den
Menschen allerdings nicht vollständig
einschränken", betont Berthold Lockstedt,
zuständiger Fachgebietsleiter beim
Kreis Lippe. Wie so eine Lösung aussehen soll, kann
daher immer nur im Einzelfall entschieden werden. Um die
unterschiedlichen Ansprüche ausreichend gegeneinander
abzuwägen, ist ein intensiver Austausch mit den
einzelnen Betroffenen unumgänglich. Mit
praxisorientierten Umsetzungen an Gewässern haben die
Städte und Gemeinden im Kreis Lippe aber schon seit
einigen Jahren Erfahrung. Seit 2004 sind mit dem Projekt
"Wasser im Fluss" schon viele Maßnahmen
durchgeführt worden, die den Anforderungen der
europäischen Wasserrahmenrichtlinie gerecht werden.
Projektpartner sind die Städte und Gemeinden, die
Arbeitsgemeinschaft Arbeit (AGA gGmbH), die
Bezirksregierung, Netzwerk Lippe, Lippe Pro Arbeit und
natürlich der Kreis Lippe. "Durch die gute
Zusammenarbeit der einzelnen Institutionen untereinander
und in Kooperation mit den Anliegern konnte schon einiges
für die Gewässer erreicht werden. Bis alle
notwendigen Maßnahmen umgesetzt werden können,
sind allerdings noch umfangreiche Planungen mit allen
Beteiligten notwendig", weist daher Rüdiger Kuhlemann,
Teamleiter Wasser beim Kreis Lippe auf die Brisanz der
Richtlinie hin.
Da die Veranstaltung außerhalb der
Geschäftszeiten des Kreishauses stattfindet, wird
gebeten, den Eingang im parlamentarischen Bereich zu
nutzen.
BUZ:
Zurück zu den Wurzeln: Ein guter ökologischer
Zustand der Gewässer im Einklang mit den Menschen ist
das Ziel der europäischen Wasserrahmenrichtline. (Foto:
Hoffmann)