Entwicklung von lebendigen Gewässern - 2.
Arbeitskreis zur Kalle und Exter
Nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie sollen
sich alle Gewässer bis zum Jahr 2027 in einem guten
ökologischen Zustand befinden. In den nächsten
Jahren kommen somit umfangreiche Aufgabe auf die Kommunen
und Gewässeranlieger bzw. Nutzer von Gewässern
zu. In einem zweiten Arbeitskreis zur Kalle und Exter soll
nun mit allen Beteiligten die an den Gewässern
umzusetzenden Maßnahmen und der zeitliche Rahmen
für diese Arbeiten festgesetzt werden. Die
Veranstaltung beginnt am Dienstag, 6. Dezember, um 19 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses 3 in Bösingfeld.
Die Bestandsaufnahme des Landes NRW hat gezeigt, wie es um
die Gewässer in Lippe steht. Es ist daher bekannt,
welche Abschnitte die Vorgaben der Richtlinie erfüllen
und an welchen Strecken noch gearbeitet werden muss.
"Für den Bereich Kalle und Exter sowie deren
Nebengewässer wurde schon ein Umsetzungsvorschlag
durch ein Büro erarbeitet, der dieses Gewässer im
Einklang mit den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie
bringt. Die Daten sind für jeden zugänglich auf
der Homepage des Kreises Lippe hinterlegt worden",
berichtet Berthold Lockstedt, Fachgebietsleiter für
Wasserwirtschaft beim Kreis Lippe. In einem ersten
Arbeitskreis im Juli dieses Jahres ist der Vorschlag
vorgestellt und die unterschiedlichen Interessen und
Belange mit allen Beteiligten diskutiert worden. Anregungen
und Bedenken wurden gesammelt und sind nun in einen
überarbeiteten Maßnahmenplan eingearbeitet
worden. "Der Umsetzungsvorschlag des Büros orientiert
sich an den Vorgaben des Landes. Ob die benötigten
Maßnahmen so umgesetzt werden können, wurde mit
den Beteiligten direkt geklärt", erläutert
Rüdiger Kuhlemann, Teamleiter beim Kreis Lippe das
weitere Vorgehen. Im nun folgenden zweiten Arbeitskreis
sollen die einzelnen Maßnahmenvorschläge von den
Teilnehmern noch einmal bestätigt und der zeitliche
Rahmen für die Umsetzung der Maßnahmen
festgelegt werden. Um den guten ökologischen Zustand
2027 zu erreichen, müssen die Maßnahmen in und
an den Gewässern allerdings schon vorher umgesetzt
sein. Dem Gewässer soll damit Gelegenheit gegeben
werden, sich - nach den meist baulichen Änderungen -
eigendynamisch zu entwickeln. Vorrangig sollten daher
Maßnahmen umgesetzt werden, die der
Durchgängigkeit der Gewässer dienen. Dabei
handelt es sich in der Regel um die Entfernung von Bauten
in Bachläufen, die eine Wanderung von
Gewässerlebewesen unterbinden. "Es ist daher sehr
wichtig, dass sich alle Beteiligten eingehend mit der
Planung auseinandersetzen. Denn nach den Arbeitskreisen
soll der so genannte Umsetzungsfahrplan von den Kommunen
verabschiedet und die aufgelisteten Maßnahmen
konsequent abgearbeitet werden", unterstreicht Dr. Ute
Röder, Fachbereichsleiterin Umwelt beim Kreis Lippe .
Mit dem Bereich Kalle und Exter kann das dritte Flussgebiet
zum Abschluss gebracht werden. Damit liegt der Kreis Lippe
auch im Zeitplan des Landes.
Die überarbeiteten Daten und weiter Informationen sind
auf www.kreis-lippe.de abrufbar.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den
Umsetzungsvorschlag bei den betroffenen Städten und
Gemeinden sowie im Kreishaus einzusehen.