Wasserrahmenrichtlinie

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Entwicklung von lebendigen Gewässern - 2. Arbeitskreis zur  Kalle und Exter


Nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie sollen sich alle Gewässer bis zum Jahr 2027 in einem guten ökologischen Zustand befinden. In den nächsten Jahren kommen somit umfangreiche Aufgabe auf die Kommunen und Gewässeranlieger bzw. Nutzer von Gewässern zu. In einem zweiten Arbeitskreis zur Kalle und Exter soll nun mit allen Beteiligten die an den Gewässern umzusetzenden Maßnahmen und der zeitliche Rahmen für diese Arbeiten festgesetzt werden. Die Veranstaltung beginnt am Dienstag, 6. Dezember, um 19 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses 3 in Bösingfeld.

Die Bestandsaufnahme des Landes NRW hat gezeigt, wie es um die Gewässer in Lippe steht. Es ist daher bekannt, welche Abschnitte die Vorgaben der Richtlinie erfüllen und an welchen Strecken noch gearbeitet werden muss. "Für den Bereich Kalle und Exter sowie deren Nebengewässer wurde schon ein Umsetzungsvorschlag durch ein Büro erarbeitet, der dieses Gewässer im Einklang mit den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie bringt. Die Daten sind für jeden zugänglich auf der Homepage des Kreises Lippe hinterlegt worden", berichtet Berthold Lockstedt, Fachgebietsleiter für Wasserwirtschaft beim Kreis Lippe. In einem ersten Arbeitskreis im Juli dieses Jahres ist der Vorschlag vorgestellt und die unterschiedlichen Interessen und Belange mit allen Beteiligten diskutiert worden. Anregungen und Bedenken wurden gesammelt und sind nun in einen überarbeiteten Maßnahmenplan eingearbeitet worden. "Der Umsetzungsvorschlag des Büros orientiert sich an den Vorgaben des Landes. Ob die benötigten Maßnahmen so umgesetzt werden können, wurde mit den Beteiligten direkt geklärt", erläutert Rüdiger Kuhlemann, Teamleiter beim Kreis Lippe das weitere Vorgehen. Im nun folgenden zweiten Arbeitskreis sollen die einzelnen Maßnahmenvorschläge von den Teilnehmern noch einmal bestätigt und der zeitliche Rahmen für die Umsetzung der Maßnahmen festgelegt werden. Um den guten ökologischen Zustand 2027 zu erreichen, müssen die Maßnahmen in und an den Gewässern allerdings schon vorher umgesetzt sein. Dem Gewässer soll damit Gelegenheit gegeben werden, sich - nach den meist baulichen Änderungen - eigendynamisch zu entwickeln. Vorrangig sollten daher Maßnahmen umgesetzt werden, die der Durchgängigkeit der Gewässer dienen. Dabei handelt es sich in der Regel um die Entfernung von Bauten in Bachläufen, die eine Wanderung von Gewässerlebewesen unterbinden. "Es ist daher sehr wichtig, dass sich alle Beteiligten eingehend mit der Planung auseinandersetzen. Denn nach den Arbeitskreisen soll der so genannte Umsetzungsfahrplan von den Kommunen verabschiedet und die aufgelisteten Maßnahmen konsequent abgearbeitet werden", unterstreicht Dr. Ute Röder, Fachbereichsleiterin Umwelt beim Kreis Lippe . Mit dem Bereich Kalle und Exter kann das dritte Flussgebiet zum Abschluss gebracht werden. Damit liegt der Kreis Lippe auch im Zeitplan des Landes.

Die überarbeiteten Daten und weiter Informationen sind auf www.kreis-lippe.de abrufbar. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Umsetzungsvorschlag bei den betroffenen Städten und Gemeinden sowie im Kreishaus einzusehen.