Füttern verboten - Wild braucht jetzt Ruhe
Das winterliche Wetter, mit den teils sehr großen
Schneemengen bedeutet nicht nur für uns Menschen
eine erhebliche Einschränkung. Auch viele frei
lebende Tierarten leiden unter der derzeitigen Witterung
und werden in ihrer Nahrungsaufnahme behindert.
Allerdings bedeutet das nicht, dass die Tiere im Winter
verhungern müssen: Einige Tierarten, wie etwa das
Eichhörnchen, haben bereits im Sommer und Herbst
Futtervorräte angelegt. Andere haben Fettdepots am
Körper angelegt, die bei lang andauernder oder
fehlender Nahrungsaufnahme aufgezehrt werden können.
"Eine zusätzliche Fütterung von frei lebenden
Tieren ist daher nicht erforderlich oder nützlich, da
die Tiere dadurch unnötig beunruhigt werden",
erklärt Dr. Michael Schürmann vom
Kreisveterinäramt. Darüber
hinaus gibt es in Nordrhein-Westfalen verschiedene
jagdrechtliche Fütterungsbestimmungen für
einzelne Wildarten. So ist für Reh, Rot-, Dam- oder
Muffelwild grundsätzlich eine Notzeit vom 1. Dezember
bis 30. April festgelegt. In dieser Zeit dürfen diese
Wildtierarten mit Heu und Grassilage gefüttert werden.
Das ist voll ausreichend, eine Zufütterung von
Kraftfutter wie Getreide und Rüben ist nicht
erforderlich und auch nicht erlaubt.
Wildschweine (Schwarzwild) dürfen erst gefüttert
werden, wenn durch das Kreisveterinäramt eine Notzeit
für diese Wildart festgestellt wurde. "Dabei
orientieren wir uns am Ernährungszustand normal
entwickelter Wildschweine, nicht aber an vereinzelt
kümmernden Tieren, die auch unter anderen
Witterungsbedingungen immer wieder im Wald vorkommen", sagt
Dr. Schürmann. Nach einer Prüfung in den
Höhenlagen des Teutoburger Waldes - die bei
Verschärfung der Wetterlage auch wiederholt wird -
wurde noch keine Notzeit für Schwarzwild festgestellt,
da die Wildschweine in dem weitgehend noch nicht gefrorenen
Erdboden unter der Schneedecke noch Nahrung finden. Tiere
in normaler körperlicher Verfassung sind daher derzeit
noch nicht auf Fütterung angewiesen.
"Da das Wild seinen Energieverbrauch durch den momentanen
Bewegungsmangel reduziert, sollte es nicht beunruhigt oder
gehetzt werden", unterstreicht Dr. Schürmann.
Jäger sollten jetzt auf Treib- und Bewegungsjagden
verzichten. Die Ansitzjagd kann weiterhin ausgeübt
werden. Zumal Jäger auch in dieser Zeit dazu
verpflichtet sind, krankes und kümmerndes Wild durch
Erlegen vor unnötigem Leid zu bewahren. Auch andere
Bürger, etwa Jogger oder Spaziergänger, sollten
das Wild nicht unnötig beunruhigen und sich von
Wildeinständen fernhalten und ihre Hund anleinen. Das
Hetzen von Wild zu vermeiden, damit die Läufe
(Gliedmaßen) im "scharfen" Schnee verletzt werden. In
ruhigem Zustand benutzt das Wild ausgetretene Pfade und
schont so dadurch seine Läufe.
Wenn sich Jäger und alle, die sich im Wald aufhalten,
ihrer Verantwortung gegenüber dem Wild bewusst sind
und sich dementsprechend verhalten, wird das Wild auch
diesen Winter gut überstehen.