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Füttern verboten - Wild braucht jetzt Ruhe

Das winterliche Wetter, mit den teils sehr großen Schneemengen bedeutet nicht nur für uns Menschen eine erhebliche Einschränkung. Auch viele frei lebende Tierarten leiden unter der derzeitigen Witterung und werden in ihrer Nahrungsaufnahme behindert. Allerdings bedeutet das nicht, dass die Tiere im Winter verhungern müssen: Einige Tierarten, wie etwa das Eichhörnchen, haben bereits im Sommer und Herbst Futtervorräte angelegt. Andere haben Fettdepots am Körper angelegt, die bei lang andauernder oder fehlender Nahrungsaufnahme aufgezehrt werden können.

"Eine zusätzliche Fütterung von frei lebenden Tieren ist daher nicht erforderlich oder nützlich, da die Tiere dadurch unnötig beunruhigt werden", erklärt Dr. Michael Schürmann vom Kreisveterinäramt.  Darüber hinaus gibt es in Nordrhein-Westfalen verschiedene jagdrechtliche Fütterungsbestimmungen für einzelne Wildarten. So ist für Reh, Rot-, Dam- oder Muffelwild grundsätzlich eine Notzeit vom 1. Dezember bis 30. April festgelegt. In dieser Zeit dürfen diese Wildtierarten mit Heu und Grassilage gefüttert werden. Das ist voll ausreichend, eine Zufütterung von Kraftfutter wie Getreide und Rüben ist nicht erforderlich und auch nicht erlaubt.

Wildschweine (Schwarzwild) dürfen erst gefüttert werden, wenn durch das Kreisveterinäramt eine Notzeit für diese Wildart festgestellt wurde. "Dabei orientieren wir uns am Ernährungszustand normal entwickelter Wildschweine, nicht aber an vereinzelt kümmernden Tieren, die auch unter anderen Witterungsbedingungen immer wieder im Wald vorkommen", sagt Dr. Schürmann. Nach einer Prüfung in den Höhenlagen des Teutoburger Waldes - die bei Verschärfung der Wetterlage auch wiederholt wird - wurde noch keine Notzeit für Schwarzwild festgestellt, da die Wildschweine in dem weitgehend noch nicht gefrorenen Erdboden unter der Schneedecke noch Nahrung finden. Tiere in normaler körperlicher Verfassung sind daher derzeit noch nicht auf Fütterung angewiesen.

"Da das Wild seinen Energieverbrauch durch den momentanen Bewegungsmangel reduziert, sollte es nicht beunruhigt oder gehetzt werden", unterstreicht Dr. Schürmann. Jäger sollten jetzt auf Treib- und Bewegungsjagden verzichten. Die Ansitzjagd kann weiterhin ausgeübt werden. Zumal Jäger auch in dieser Zeit dazu verpflichtet sind, krankes und kümmerndes Wild durch Erlegen vor unnötigem Leid zu bewahren. Auch andere Bürger, etwa Jogger oder Spaziergänger, sollten das Wild nicht unnötig beunruhigen und sich von Wildeinständen fernhalten und ihre Hund anleinen. Das Hetzen von Wild zu vermeiden, damit die Läufe (Gliedmaßen) im "scharfen" Schnee verletzt werden. In ruhigem Zustand benutzt das Wild ausgetretene Pfade und schont so dadurch seine Läufe.

Wenn sich Jäger und alle, die sich im Wald aufhalten, ihrer Verantwortung gegenüber dem Wild bewusst sind und sich dementsprechend verhalten, wird das Wild auch diesen Winter gut überstehen.