Zuschüsse an Sportvereine für
Sportveranstaltungen
Um den lippischen Sportvereinen die aktive Teilnahme ihrer
Mitglieder an Deutschen Meisterschaften, internationalen
Meisterschaften sowie überregionalen Meisterschaften
zu erleichtern, und
um lippischen Vereinen die Ausrichtung Deutscher,
internationaler und überregionaler Meisterschaften zu
ermöglichen, vergibt der Kreis Lippe anteilig einen
Zuschuss, maximal jedoch in Höhe von bis zu €
1.000,00 sofern die Kosten nicht von anderen
Sportorganisationen oder den zuständigen
Fachverbänden getragen werden.
Bezuschusst werden können bei Teilnahme an den o.g.
Meisterschaften:
-
die Fahrtkosten
-
die Kostenf ür Unterbringung der Sportlerinnen
und Sportler (begrenzt auf 1 Woche)
Bezuzuschusst werden können für die
Ausrichtung o.g. Meisterschaften:
-
die Kosten für die Unterbringung und
Verköstigung
-
die Kosten für die
Organisation
Nicht bezuschusst werden die Kosten für die
Beschaffung von speziellen Sportgeräten und Anlagen,
die bei diesen Meisterschaften benötigt werden.
Voraussetzung ist die erworbene Qualifikation und Zulassung
zur Teilnahme bzw. Ausrichtung dieser
Meisterschaften. Anträge hierfür sind
formlos vor der Meisterschaft an den Kreis Lippe,
Fachbereich 6.0.1 Sportförderung zu stellen und
zu begründen (Qualifikation und Zulassung zur
Teilnahme bzw. Ausrichtung).
Die voraussichtlich vom Verein oder Teilnehmer zu tragenden
Kosten sowie Einnahmen aus Kostenbeteiligungen Dritter
(KSB, LSB, SSV/GSV, Fachverband) sind darzustellen und dem
Antrag beizufügen.
Die Bezuschussung erfolgt nach Vorlage einer Abrechnung mit
Aufstellung und Originalbelegen.