Freiwillige
Schulsportgemeinschaften
Eine Möglichkeit für Schulen,
- stadtteilbezogene
Partnerschaften zu Sportvereinen aufzubauen,
- sinnvolle
Verbindungen zwischen Schule und Freizeit für Kinder
und Jugendliche herzustellen.
Textauszug aus den Richtlinien des Ministeriums für
Stadtentwicklung, Kultur und Sport des Landes NRW über
die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der
Freiwilligen Schülersportgemeinschaften an
öffentlichen Schulen und Ersatzschulen vom 19.05.1987
(BASS 11-04 Nr. 14):
Die Veranstaltungen der Freiwilligen
Schulsportgemeinschaften stellen einen Teil des
außerunterrichtlichen Schulsports dar. Die Teilnahme
von Schülerinnen und Schülern erfolgt freiwillig.
Freiwillige Schulsportgemeinschaften sind nicht an Klassen,
Jahrgänge, Schulen oder Schulformen gebunden und
können an einer einzelnen Schule oder schul- bzw.
schulformübergreifend eingerichtet werden. Es sind
Schulveranstaltungen, für die das Einverständnis
des Schulleiters erforderlich ist. Ihre Einrichtung ist
auch dann möglich, wenn eine finanzielle
Förderung nicht beantragt bzw. bewilligt wird.
Freiwillige Schulsportgemeinschaften werden in der Regel
von Lehrern, Trainern, Übungsleitern oder von
geeigneten Schülerinnen bzw. Schülern geleitet
und müssen regelmäßig stattfinden. Sofern
Freiwillige Schulsportgemeinschaften von
Schülern/Schülerinnen geleitet werden, ist
gemäss Ziffer 6.4 des RdErl. des Ministeriums für
Stadtentwicklung, Kultur und Sport vom 22.11.1979 (I C
4.50-0/0 Nr. 2323/79 - BASS 17-51 Nr. 1) zu verfahren.
Freiwilligen Schulsportgemeinschaften sollen in der Regel
15 Schüler/-innen angehören.
Eine enge Zusammenarbeit mit den örtlichen
Sportvereinen ist anzustreben.
Schulfluggemeinschaften sind Freiwillige
Schulsportgemeinschaften, die Modellflug und Segelflug
betreiben.
Für die Förderung werden drei Formen der
Freiwilligen Schulsportgemeinschaften unterschieden:
Allgemeine Schulsportgemeinschaften
Allgemeine Schulsportgemeinschaften dienen vorwiegend der
- Förderung von
Schülern/Schülerinnen, die in bestimmten
Sportbereichen oder Sportarten einen Rückstand auf das
Durchschnittniveau ihrer Jahrgangsstufen haben (z. B. Kurse
für Schwimmanfänger u. a.)
- Einführung in neue
Bewegungsaktivitäten, Sportbereiche und Sportarten,
die nicht in den Pflichtunterricht für alle
Schüler aufgenommen werden können,
- Vertiefung von im
Unterricht bereits behandelten Sportbereichen oder
Sportarten,
- Vorbereitungen auf
Prüfungen nach den Bestimmungen von
Sportfachverbänden (z. B. Sportabzeichen,
Schwimmabzeichen u. a.),
- Vorbereitung auf die
Teilnahme an schulischen Wettkämpfen.
Förder- und Fitnessgruppen
Förder- und Fitnessgruppen dienen vorwiegend der
- Förderung von
Schülerinnen und Schülern mit erheblichen
motorischen Entwicklungs- und Lerndefiziten
- Förderung von
gesundheitlich gefährdeten Schülern
Talentsichtungsgruppen/Talentfördergruppen
Talentsichtungsgruppen dienen vorwiegend
der
- Durchführung von
Maßnahmen zur Sichtung allgemein sportmotorisch
begabter Schüler/-innen,
- grundlegenden und
entwicklungsgemäßen Ausbildung der
Schüler/-innen, während der sie vielfältige
Bewegungserfahrungen sammeln und viele
sportartübergreifende Bewegungsformen erlernen
können,
- Heranführung an die
Technik und Taktik einer Sportart (Grundausbildung).
Talentfördergruppen dienen vorwiegend
der
- leistungsorientierten
Förderung talentierter Schüler/-innen, nach
Möglichkeit in fachlicher Abstimmung mit dem
Sportfachverband,
- Verbesserung der
motorischen Eigenschaften und koordinativen
Fähigkeiten sowie dem sportartspezifischen Training in
Zusammenarbeit mit Sportvereinen (Grundlagentraining).