Schulsportgemeinschaften

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 Freiwillige Schulsportgemeinschaften

 Eine Möglichkeit für Schulen,

-    regelmäßigen außerunterrichtlichen Schulsport anzubieten,

-    stadtteilbezogene Partnerschaften zu Sportvereinen aufzubauen,

 -    sinnvolle Verbindungen zwischen Schule und Freizeit für Kinder und Jugendliche herzustellen.

Textauszug aus den Richtlinien des Ministeriums für Stadtentwicklung, Kultur und Sport des Landes NRW über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Freiwilligen Schülersportgemeinschaften an öffentlichen Schulen und Ersatzschulen vom 19.05.1987 (BASS 11-04 Nr. 14):

Die Veranstaltungen der Freiwilligen Schulsportgemeinschaften stellen einen Teil des außerunterrichtlichen Schulsports dar. Die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern erfolgt freiwillig. Freiwillige Schulsportgemeinschaften sind nicht an Klassen, Jahrgänge, Schulen oder Schulformen gebunden und können an einer einzelnen Schule oder schul- bzw. schulformübergreifend eingerichtet werden. Es sind Schulveranstaltungen, für die das Einverständnis des Schulleiters erforderlich ist. Ihre Einrichtung ist auch dann möglich, wenn eine finanzielle Förderung nicht beantragt bzw. bewilligt wird.

Freiwillige Schulsportgemeinschaften werden in der Regel von Lehrern, Trainern, Übungsleitern oder von geeigneten Schülerinnen bzw. Schülern geleitet und müssen regelmäßig stattfinden. Sofern Freiwillige Schulsportgemeinschaften von Schülern/Schülerinnen geleitet werden, ist gemäss Ziffer 6.4 des RdErl. des Ministeriums für Stadtentwicklung, Kultur und Sport vom 22.11.1979 (I C 4.50-0/0 Nr. 2323/79 - BASS 17-51 Nr. 1) zu verfahren. Freiwilligen Schulsportgemeinschaften sollen in der Regel 15 Schüler/-innen angehören.

Eine enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Sportvereinen ist anzustreben.

Schulfluggemeinschaften sind Freiwillige Schulsportgemeinschaften, die Modellflug und Segelflug betreiben.

Für die Förderung werden drei Formen der Freiwilligen Schulsportgemeinschaften unterschieden:

Allgemeine Schulsportgemeinschaften

Allgemeine Schulsportgemeinschaften dienen vorwiegend der

-    Förderung von Schülern/Schülerinnen, die in bestimmten Sportbereichen oder Sportarten einen Rückstand auf das Durchschnittniveau ihrer Jahrgangsstufen haben (z. B. Kurse für Schwimmanfänger u. a.)

-    Einführung in neue Bewegungsaktivitäten, Sportbereiche und Sportarten, die nicht in den Pflichtunterricht für alle Schüler aufgenommen werden können,

 -    Vertiefung von im Unterricht bereits behandelten Sportbereichen oder Sportarten,

 -    Vorbereitungen auf Prüfungen nach den Bestimmungen von Sportfachverbänden (z. B. Sportabzeichen, Schwimmabzeichen u. a.),

 -    Vorbereitung auf die Teilnahme an schulischen Wettkämpfen.

Förder- und Fitnessgruppen

 

Förder- und Fitnessgruppen dienen vorwiegend der

-    Förderung von Schülerinnen und Schülern mit erheblichen motorischen Entwicklungs- und Lerndefiziten

-    Förderung von gesundheitlich gefährdeten Schülern

Talentsichtungsgruppen/Talentfördergruppen

Talentsichtungsgruppen dienen vorwiegend der

-    Durchführung von Maßnahmen zur Sichtung allgemein sportmotorisch begabter Schüler/-innen,

-    grundlegenden und entwicklungsgemäßen Ausbildung der Schüler/-innen, während der sie vielfältige Bewegungserfahrungen sammeln und viele sportartübergreifende Bewegungsformen erlernen können,

-    Heranführung an die Technik und Taktik einer Sportart (Grundausbildung).

Talentfördergruppen dienen vorwiegend der

-    leistungsorientierten Förderung talentierter Schüler/-innen, nach Möglichkeit in fachlicher Abstimmung mit dem Sportfachverband,

-    Verbesserung der motorischen Eigenschaften und koordinativen Fähigkeiten sowie dem sportartspezifischen Training in Zusammenarbeit mit Sportvereinen (Grundlagentraining).

Aktuelles

Jun
06
bis
Mai
31

Baumaßnahme Kreisstraße 9, Abschnitt 3 (Hüntruper Straße)


Jan
16
bis
Jun
30

Baumaßnahme Kreisstraße 17, Abschnitt 1


Mai
02
bis
Dez
31

Baumaßnahme Kreisstraße 95, Abschnitt 1 (Schützenstraße)


Erläuterungen zu den aktuellen Baumaßnahmen