Kreis Lippe
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Sport
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Sportförderung
Sportförderung im Kreis Lippe
Sport ist ein elementarer und nicht mehr weg zu denkender
Bestandteil des täglichen Lebens. Seine sozial- und
gesundheitspolitische Bedeutung ist unbestritten. Sport
erfüllt nicht nur das Bedürfnis der Menschen nach
Bewegung, Spiel und Entspannung, sondern dient zudem der
Gesundheit und fördert die soziale Integration. Dies
erkennt der Kreis Lippe mit den Richtlinien zur
Sportförderung an. Ziel ist es, den Freizeit- und
Breitensport, den Leistungssport, den Schulsport und den
Gesundheitssport zu beleben und nachhaltig zu fördern.
A. Voraussetzungen der Förderung
Die Richtlinien gelten für alle ehrenamtlich
geführten Amateur-Sportvereine im Kreis Lippe.
Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass der
Verein
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seinen Sitz in Lippe hat
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einem anerkannten Spitzenverband des Deutschen
Olympischen Sportbundes (DOSB) angehört
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Mitglied des Kreissportbundes (KSB) Lippe e.V. und des
Landessportbundes (LSB) NRW ist
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alle Möglichkeiten der Selbsthilfe und
Unterstützung durch Dritte nutzt
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die Mindestmitgliedsbeiträge entsprechend den
Empfehlungen des LSB NRW erhebt und
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laut Bescheid des Finanzamtes als gemeinnützig
anerkannt ist.
Soweit für diese Richtlinien Mitgliederzahlen der
Vereine maßgebend sind, gelten die zum 31. Januar des
Antragsjahres an den Kreissportbund und/oder
Landessportbund abgegebenen Bestanderhebungen.
Die Sportförderung ist eine freiwillige Leistung. Sie
wird im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel, jedoch ohne Anerkennung einer rechtlichen
Verpflichtung gewährt. Ein Rechtsanspruch besteht
nicht.
B. Verfahren
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Zuschussanträge sind durch die Sportvereine
schriftlich an den Kreis Lippe, Fachbereich 6.0.1,
Sportförderung bzw. wo angegeben an den KSB Lippe zu
richten. Die Anträge können vom
zeichnungsberechtigten Vereinsvorstand mit entsprechendem
Vordruck (siehe Downloads) bzw. formlos eingereicht
werden.
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Zuschüsse sollten möglichst frühzeitig im
Jahr gestellt werden, damit im Falle nicht ausreichender
Finanzmittel des laufenden Etats die Anträge
für die Haushaltsplanungen des folgenden Jahres
berücksichtigt werden können.
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Die Verwendung von zweckgebundenen Zuschüssen ist
nach Abschluss des Vorhabens auf Verlangen vorzuweisen.
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Der Zuschuss ist zurückzuzahlen, wenn:
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der Verwendungszweck ohne Zustimmung des Kreises Lippe
geändert wurde
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die Bewilligungen nicht eingehalten wurden oder
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die Bewilligung unter falschen Voraussetzungen erfolgte
bzw. die Voraussetzungen nachträglich entfallen
sind.
Gefördert wird:
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Übungsarbeit in den Sportvereinen
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Breitensport
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Ausrichtung oder Teilnahme an nationalen und
internationalen Sportveranstaltungen
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Leistungssport / Sport- und Leistungsstützpunkte
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Sportabzeichenwettbewerb / Vereine und Schulen
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Versehrtensport
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Ehrenamtliche Vereins-und Jugendarbeit
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Sportlerehrung
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Jugendförderpreis
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Eigenleistungspreis
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Volker-Zerbe-Preis
(Die
Förderrichtlinien gelten nur für den
Amateursport)
Weitere Finanzierungs- und
Fördermöglichkeiten für Sportvereine finden
sie u.a. hier
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Aktuelles
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