Finanzielle Handlungsfähigkeit

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Projekt:

Finanzielle Handlungsfähigkeit

Kreisumlage

Der Kreishaushalt verfügt über keine eigenen nennenswerten Steuereinnahmen und ist neben den stagnierenden Schlüsselzuweisungen des Landes auf die Erhebung von Kreisumlagen angewiesen. Sie waren in den vergangenen Jahren insgesamt nicht auskömmlich und führten zu Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage. Die Verluste entsprechen den den Städten und Gemeinden in den letzten Jahren gewährten und politisch gewollten Entlastungen. Weitere Entlastungen sind für den Kreis nur noch in sehr begrenztem Maße möglich. Folglich wird die Umlage bei weiter strenger Ausgabendisziplin künftig am Kostendeckungsprinzip orientiert, da eine Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage nicht eintreten soll.

Aufgabenkritik

Gleichzeitig ist die Aufgabenkritik dauerhaft fortzuführen. Dabei wird ein standardisiertes Verfahren entwickelt der Planung und Steuerung des Gesamthaushaltes entwickelt, in das die in den Fachbereichen vorhandenen Steuerungsinstrumente implementiert werden. Dabei sollen die strategischen Ziele, die finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die einzelnen Produktziele berücksichtigt werden, um für Verwaltung und Politik die entscheidenden Informationen transparent zusammenzuführen (z. B. Balanced Scorecard Verfahren).

Weitere Informationen

Zuständiger Bereich

Fachbereich Service