Kreis Lippe
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Gesamtkonzept Familien- und Jugendförderung
Projekt:
Gesamtkonzept Familien- und Jugendförderung
Durch Kreistagsbeschluss vom 19.06.2006 ist die Verwaltung
beauftragt worden ein Gesamtkonzept für den Bereich
der Famlien-, Kinder- und Jugendförderung zu
erarbeiten. In diesem Bereich bestand aus unterschiedlichen
Gründen Handlungsbedarf. Hauptgrund für dieses
Konzept war die qualitative Weiterentwicklung der Familien-
Kinder- u. Jugendförderung im Kreis Lippe. Ein
weiterer Grund lag in den hohen umlagefähigen Ausgaben
des Kreisjugendamtes im Vergleich zu anderen
Jugendämtern. Diese resultierten aus hohen
einwohnerbezogenen Ausgaben bei den erzieherischen Hilfen
und einem überdurchschnittlichen Zuschussbedarf im
Bereich der Tagesbetreuung. Demgegenüber stand eine
überdurchschnittliche Leistungsdichte bei den
erzieherischen Hilfen und ein sehr differenziertes und
umfängliches Angebot an Kinderbetreuung.
Wesentliches Handlungsfeld für 2009 ist die
Konsolidierung des HzE-Bereiches, z. B. aufgrund der
Maßnahmen im Rahmen der Kindeswohlgefährdung
sind die Fallzahlen im Jahresdurchschnitt um ca. 10 %
stationär gestiegen, die Kosten sind ebenfalls
entsprechend angestiegen.
Zur Erarbeitung eines träger- und
disziplinübergreifenden Gesamtkonzeptes wurde eine
externe Unterstützung in Anspruch genommen, da es sich
um ein komplexes und vielschichtiges Projekt handelt und
der Kreis Lippe für die Initiierung und
Durchführung von Veränderungsprozessen in dem
komplexen Bereich der Famlien-, Kinder- und
Jugendförderung ganzheitliche Lösungsansätze
benötigt. Dazu zählen:
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Ressourcenorientierung als konzeptionelle Grunddimension
der Familien-, Kinder- und Jugendförderung einschl.
der Entwicklung zeitgemäßer
Finanzierungsformen
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Entwicklung von Vorschlägen zur konzeptionellen
Weiterentwicklung aus strategischer, fachlicher und
methodischer Sicht
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Entwicklung von Vorschlägen für eine optimierte
Kooperation und Vernetzung sozialer Dienste als
Instrument der Geschäftsprozessoptimierung bis hin
zur Bildung von neuen Verbundsystemen in
eigenständiger Rechtsform einschl. Etablierung einer
Prozesssteuerung in der Familien-, Kinder- und
Jugendförderung.