Lippe pro Arbeit
Die Lippe pro Arbeit GmbH betreut und vermittelt
Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II im Kreis
Lippe. Für diese Aufgabe wurde die Lippe pro Arbeit
2005 vom Kreis Lippe und der Agentur für Arbeit
gegründet. In allen 16 Städten und Gemeinden im
Kreis Lippe verfügt die Lippe pro Arbeit über
eine Dienststelle, um die Kundinnen und Kunden schnell und
persönlich vor Ort zu betreuen.
Die Ausgaben der Lippe pro Arbeit werden von der Agentur
für Arbeit und vom Kreis Lippe getragen. Die Agentur
für Arbeit zahlt die Regelleistungen für den
Lebensunterhalt, Sozialgeld und alle Maßnahmen
für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Von
kommunalen Geldern werden die Kosten der Unterkunft und
Heizung sowie die einmaligen Beihilfen getragen. Deshalb
ist eine wichtige Aufgabe des Kreises als Mitgesellschafter
der Lippe pro Arbeit, intensiv auf die Entwicklung der
Ausgaben Einfluss zu nehmen. Dies geschieht unter
schwierigen Rahmenbedingungen, weil sich erhöhte
Vermittlungs- und Integrationserfolge und damit
höheres Einkommen, welches den Lebensbedarf nicht
vollständig deckt, der Arbeitslosengeld-II-Beziehenden
vornehmlich positiv auf die Kosten der Agentur für
Arbeit auswirken. Nur, wenn die Betroffenen dank eigenem
Einkommen sich vollständig aus dem
Arbeitslosengeld-II-Bezug lösen, senken sich auch die
Kosten der Unterkunft und damit die Ausgaben der Kommunen.
Eine Verminderung der kommunalen Aufwendungen erfordert
unter anderem die Weiterführung der engen
Zusammenarbeit zwischen der Lippe pro Arbeit und des
Kreises Lippe, mit dem Ziel kontinuierlich
Optimierungsmöglichkeiten herauszuarbeiten.
Bis 2011 wird eine Neupositionierung der Lippe pro
Arbeit infolge des Urteils des
Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.2007
notwendig. Das Gericht erklärte die bundesweit
praktizierte Zusammenarbeit des Bundes - vertreten durch
die Agentur für Arbeit - und der Kommunen bei der
Betreuung der Arbeitslosengeld-II-Beziehenden für
verfassungswidrig. Die Aufgabe des Kreises Lippe ist es,
die neuen gesetzlichen Bestimmungen im Sinne einer
optimalen und lückenlosen Betreuung der Betroffenen
umzusetzen.