Abfallwirtschaft:
Die heutige Abfallwirtschaft befasst sich insbesondere mit der Abfallvermeidung bei allen Produktionsprozessen und im Dienstleistungsbereich. Hierbei bildet das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz den rechtlichen Rahmen für das abfallwirtschaftliche Handeln und regelt insbesondere die ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung von Abfällen.
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Bodenschutz:
Hier finden Sie Informationen zum Thema Altlasten und Bodenschutz.
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Eingriffe in die Natur:
Unter einem »Eingriff« wird die Veränderung der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen verstanden, die mit erheblichen oder langandauernden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft einhergehen. Als Eingriff gelten zum Beispiel der Abbau von Bodenschätzen, die Errichtung von Straßen, der Ausbau von Gewässern, die Beseitigung von Hecken sowie alle Bauvorhaben.
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Energie und Klimaschutz:
Der Kreis Lippe sieht sich als Moderator, Initiator und Koordinator im Bereich des Klimaschutzes und des Einsatzes erneuerbarer Energien. Einen Überblick über die Energieaktivitäten des Kreises und allgemeine Informationen zum Thema Energie finden Sie hier.
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Immissionsschutz:
Der Immissionsschutz beschäftigt sich mit dem Schutz und der Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen (z.B. Lärm, Luftverunreinigungen, Gerüche, Erschütterungen). Weitere Informationen finden Sie hier.
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Landschaftsplanung:
Die Landschaftsplanung ist eine Fachplanung des Naturschutzes, die im Rahmen der Umweltvorsorge zur Erhaltung der Lebensbedingungen des Menschen beitragen soll. Sie ist eine vorausschauende, flächendeckende Naturschutz- und Landschaftsfachplanung, die einzige hoheitliche Fachplanung auf Kreisebene. Die Aufstellung von Landschaftsplänen erfolgt gemeindebezogen für den gesamten baulichen Außenbereich im Kreis Lippe. Im Kreis Lippe wurden 14 Landschaftspläne aufgestellt, die allesamt rechtskräftig sind.
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Natur und Landschaft:
Natur und Landschaft sind sowohl Lebensraum für Pflanzen und Tiere als auch für den Menschen. Die Natur- und Kulturlandschaften sind stetigen Veränderungen ausgesetzt. Die Zunahme der Siedlungs-, Verkehrs- und Industrieflächen sowie die Intensivierung der Flächennutzung prägen diese Entwicklung. Natur- und Landschaftsschutz erfolgt zum einen durch die Ausweisung von Schutzgebieten, zum anderen durch das ehrenamtliche Engagement im Naturschutz, die Tätigkeiten junger Menschen im Freiwilligen ökologischen Jahr oder im Bundesfreiwilligendienst und die Arbeit in speziellen Biotop- und Artenschutzprojekten.
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Sport in der freien Landschaft:
Sport in der freien Landschaft macht Spaß, fördert die Gesundheit, hält jung und tut der Seele gut. Der Erhalt der Naturräume darf dabei aber nicht zu kurz kommen.
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Wasserwirtschaft:
Wasser ist ein Lebensmittel und für alle Vorgänge in der Natur unverzichtbar. Der Schutz des Wassers war daher schon immer eine wichtige Aufgabe. Um diesen Schutz sicherzustellen, ist eine geregelte Bewirtschaftung und Nutzung der Gewässer und des Grundwassers durch uns alle erforderlich. Weitere Informationen finden sie hier.
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