Kreis Lippe
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Gewässerschutz
Projekt:
Gewässerschutz
Wasser ist für alle Vorgänge in der Natur
unverzichtbar. Es dient als Lebensmittel und als
Lebensraum. Wir alle sind daher auf saubere Gewässer
angewiesen.
Der qualitative und quantitative Schutz des Wassers war
daher schon immer eine wichtige Aufgabe. Um diesen Schutz
sicherzustellen, ist eine geregelte Bewirtschaftung und
Nutzung der Oberflächengewässer (Flüsse,
Bäche, Teiche und Seen) und des Grundwassers durch uns
alle erforderlich. Die Verteilung und Nutzung des Wassers
ist auch zukünftig vor dem Hintergrund der
Klimaveränderung von existentieller Bedeutung.
Die Bewirtschaftung der Gewässer in Lippe wird mit
wenigen Ausnahmen durch die untere Wasserbehörde beim
Kreis Lippe geregelt.
Eine weitere wesentliche Aufgabe des Kreises Lippe wird in
den nächsten Jahren die Umsetzung der
Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zur Erreichung
eines guten ökologischen Gewässerzustandes sein.
Das Bewirtschaftungs- und Maßnahmenprogramm des
Landes sieht zur Erreichung dieser Ziele spätestens
bis zum Jahr 2027 umfangreiche
Gewässerentwicklungsmaßnahmen, wie z. B die
Beseitigung von Stauanlagen, die Herstellung der
ökologischen Durchgängigkeit der Gewässer
etc. vor, die von den gewässerunterhaltungspflichtigen
Kommunen sowie den Gewässerbenutzern umzusetzen sind.
Im Kreis Lippe sollen hierzu in Abstimmung mit den
betroffenen Städten und Gemeinden detaillierte
Entwicklungskonzepte für die einzelnen Gewässer
erstellt werden, die auch Aussagen über den Erfolg der
einzelnen Maßnahmen beinhalten.