Gewässerschutz

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Projekt:

Gewässerschutz

Wasser ist für alle Vorgänge in der Natur unverzichtbar. Es dient als Lebensmittel  und als Lebensraum. Wir alle sind daher auf saubere Gewässer angewiesen.

Der qualitative und quantitative Schutz des Wassers war daher schon immer eine wichtige Aufgabe. Um diesen Schutz sicherzustellen, ist eine geregelte Bewirtschaftung und Nutzung der Oberflächengewässer (Flüsse, Bäche, Teiche und Seen) und des Grundwassers durch uns alle erforderlich. Die Verteilung und Nutzung des Wassers ist auch zukünftig vor dem Hintergrund der Klimaveränderung von existentieller Bedeutung.

Die Bewirtschaftung der Gewässer in Lippe wird mit wenigen Ausnahmen durch die untere Wasserbehörde beim Kreis Lippe geregelt.

Eine weitere wesentliche Aufgabe des Kreises Lippe wird in den nächsten Jahren die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zur Erreichung eines guten ökologischen Gewässerzustandes sein. Das Bewirtschaftungs- und Maßnahmenprogramm des Landes sieht zur Erreichung dieser Ziele spätestens bis zum Jahr 2027 umfangreiche Gewässerentwicklungsmaßnahmen, wie z. B die Beseitigung von Stauanlagen, die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Gewässer etc. vor, die von den gewässerunterhaltungspflichtigen Kommunen sowie den Gewässerbenutzern umzusetzen sind.

Im Kreis Lippe sollen hierzu in Abstimmung mit den betroffenen Städten und Gemeinden detaillierte Entwicklungskonzepte für die einzelnen Gewässer erstellt werden, die auch Aussagen über den Erfolg der einzelnen Maßnahmen beinhalten.

Zuständiger Bereich

Fachbereich Umwelt