Der lippische Kreistag hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause mehrheitlich eine Anpassung der Kitabeiträge zum 1. August 2024 auf den Weg gebracht. Während dadurch auf Familien mit höheren Einkommen steigende Gebühren zukommen, werden diese für Familien mit geringeren Einkommen sogar sinken.
Mit der Haushaltsverabschiedung im März hatte die Kreisverwaltung von der Politik den Auftrag bekommen, eine Erhöhung der Kitagebühren zum Kitajahr 2024/25 auszuarbeiten. Das Ergebnis wurde schließlich im Jugendhilfeausschuss im Mai vorgestellt. Dieser sah zum einen eine Steigerung des Grundfreibetrags von derzeit 23.208 Euro auf künftig 30.000 Euro vor. Zum anderen sollte die Beitragshöchstgrenze von 75.000 auf 120.000 Jahresbruttoeinkommen angehoben werden. Im Zuge der politischen Beratungen hatten SPD und Grüne einen Vorschlag gemacht, der im Wesentlichen auf dem der Verwaltung aufbaut. Allerdings sieht der Vorschlag eine gleichmäßige prozentuale Steigerung für alle Betreuungsmodelle (25, 35 und 45 Stunden) vor. Dieser Steigerung orientiert sich an den Kindspauschen des Landes NRW und liegt bei 9,65 Prozent. Genau diese Variante hat der Kreistag nun mehrheitlich beschlossen.
Dennoch werden die Gebühren nicht für alle Familien steigen. Und das liegt am neuen Grundfreibetrag in Höhe von 30.000 Euro. Dieser kompensiert vereinfacht gesagt bis zu einer gewissen Grenze die oben erwähnte prozentuale Steigerung.
Das führt unterm Strich dazu, dass Familien mit einem Jahresbruttoeinkommen von weniger als 75.000 Euro in Zukunft geringere Gebühren zahlen müssen, während sich Familien mit einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 75.000 Euro auf steigende Abgaben einstellen müssen. Letzteres liegt auch an der neuen Beitragshöchstgrenze. Die lag bisher bei 75.000 Euro und wird nun auf 120.000 Euro Jahresbruttoeinkommen angehoben.
Betroffen davon sind 655 und damit etwa die Hälfte der derzeit beitragspflichtige Familien (insgesamt 1451). Für die andere Hälfte werden die Kitabeiträge wie erwähnt sinken.
Durch die Entscheidung des Kreistags werden in den zwölf Kommunen, die zum Jugendamtsbezirk des Kreises Lippe gehören, erstmals seit 2019 die Kitagebühren angehoben (Bad Salzuflen, Detmold, Lage und Lemgo haben eigene Jugendämter und legen die Kitagebühren selbst fest).
Familien mit geringem Einkommen
o Familien mit Einkommen bis 30.000 Euro werden nicht berücksichtigt - sie zahlen keine Beiträge. (Damit erhöht sich der Grundfreibetrag von derzeit 23.208 Euro auf 30.000 Euro).
o Für Familien mit geringem Jahresbruttoeinkommen sinken in der Regel die Beiträge. Beispiel: Eine Familie mit einem Jahresbruttoeinkommen von 45.000 Euro zahlt bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 25 Stunden ab 1. August einen Kitabeitrag in Höhe von 61 Euro/Monat (vorher 80 Euro/Monat). Der Beitrag sinkt um 19 Euro/Monat.
o Eine Familie mit einem Jahresbruttoeinkommen von 45.000 Euro zahlt bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 35 Stunden ab 1. August einen Kitabeitrag in Höhe von 64 Euro/Monat (vorher 84 Euro/Monat).
Der Beitrag sinkt um 20 Euro/Monat.
o Eine Familie mit einem Jahresbruttoeinkommen von 45.000 Euro zahlt bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 45 Stunden ab 1. August einen Kitabeitrag in Höhe von 98 Euro/Monat (vorher 129 Euro/Monat).
Der Beitrag sinkt um 31 Euro/Monat.
Familien mit mittleren Einkommen
o Eltern mit einem Jahresbruttoeinkommen von 75.000 Euro zahlen bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 25 Stunden ab dem 1. August einen Kitabeitrag in Höhe von 182 Euro/Monat (vorher 190 Euro/Monat).
Der Beitrag sinkt um 8 Euro im Monat.
o Eltern mit einem Jahresbruttoeinkommen von 75.000 Euro zahlen bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 35 Stunden ab dem 1. August einen Kitabeitrag in Höhe von 191 Euro/Monat (vorher 200 Euro/Monat).
Der Beitrag sinkt um 9 Euro im Monat.
o Eltern mit einem Jahresbruttoeinkommen von 75.000 Euro zahlen bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 45 Stunden ab dem 1. August einen Kitabeitrag in Höhe von 293 Euro/Monat (vorher 308 Euro/Monat).
Der Beitrag sinkt um 15 Euro im Monat.
Familien mit höheren Einkommen
• Hier wird eine neue Höchstgrenze eingeführt: Einkommen wird bis zu einem Jahresbruttoeinkommen in Höhe von 120.000 Euro berücksichtigt (vorher bis 75.000 Euro).
o Eltern mit einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro zahlen bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 25 Stunden ab dem 1. August einen Kitabeitrag in Höhe von 282 Euro/Monat (vorher 190 Euro/Monat).
Die Erhöhung beträgt hier 92 Euro im Monat.
o Eltern mit einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro zahlen bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 35 Stunden ab dem 1. August einen Kitabeitrag in Höhe von 297 Euro/Monat (vorher 200 Euro/Monat).
Die Erhöhung beträgt hier 97 Euro im Monat.
o Eltern mit einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro zahlen bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 45 Stunden ab dem 1. August einen Kitabeitrag in Höhe von 456 Euro/Monat (vorher 308 Euro/Monat).
Die Erhöhung beträgt hier 148 Euro im Monat.
o Eltern mit einem Jahresbruttoeinkommen von 120.000 Euro zahlen bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 25 Stunden ab dem 1. August einen Kitabeitrag in Höhe von 363 Euro/Monat (vorher 190 Euro/Monat).
Die Erhöhung beträgt hier 173 Euro im Monat.
o Eltern mit einem Jahresbruttoeinkommen von 120.000 Euro zahlen bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 35 Stunden ab dem 1. August einen Kitabeitrag in Höhe von 382 Euro/Monat (vorher 200 Euro/Monat).
Die Erhöhung beträgt hier 182 Euro im Monat.
o Eltern mit einem Jahresbruttoeinkommen von 120.000 Euro zahlen bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 45 Stunden ab dem 1. August einen Kitabeitrag in Höhe von 587 Euro/Monat (vorher 308 Euro/Monat).
Die Erhöhung beträgt hier 279 Euro im Monat.
Hinweis: Die Kitabeiträge werden einkommensscharf berechnet. Wer wissen möchte, welcher Beitrag ab dem 1. August 2024 zu zahlen ist, kann auch den Kita-Beitragsrechner nutzen. Dieser wird im Laufe des Dienstags (25.06.2024) aktualisiert.
Die möglichen Anpassungen beziehen sich nur auf Kommunen, für die der Kreis Lippe Kita-Beiträge erhebt! Ausgenommen sind Lage, Bad Salzuflen, Lemgo und Detmold.