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Führerscheinumtausch: Frist für die Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 läuft ab

09. Okt 2025

Der Kreis Lippe rät, zeitnah die unbefristeten Kartenführerscheine zu ersetzen.

Seit einigen Jahren werden sukzessive die alten Papierführerscheine aus dem Verkehr gezogen und gegen fälschungssichere und EU-weit einheitliche Dokumente im Scheckkartenformat ausgetauscht.

Nun sind unbefristeten Kartenführerscheine an der Reihe. Bis zum 19. Januar 2026 müssen alle Führerscheine, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, gegen ein neues Dokument umgetauscht werden.

Das Straßenverkehrsamt des Kreises Lippe rät deshalb, nicht bis zum Ende der Frist, beziehungsweise bis zum Stichtag damit zu warten. Denn: Wer nach dem 19. Januar 2026 weiterhin mit seiner alten Fahrerlaubnis unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Verwarngeld.

Um das zu vermeiden und um einen zeitnahen Umtausch ohne lange Wartezeiten gewährleisten zu können, sollten sich die Lipperinnen und Lipper daher frühzeitig hiereinen Termin in der Führerscheinstelle oder telefonisch unter 05231 62-1234 buchen. Es besteht zudem die Möglichkeit, nach Terminvereinbarung im Bürgerservice der Kreisverwaltung die Fahrerlaubnis zu tauschen.

Wer sich den Weg ins Kreishaus nach Detmold sparen möchte, kann seinen alten Führerschein auch im Bürgerbüro seiner Stadt oder Gemeinde umtauschen.

Die Bürgerinnen und Bürger benötigen dafür einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, den bisherigen Führerschein im Original und ein biometrisches Lichtbild. Die neue, EU-einheitliche Fahrerlaubnis im Scheckkartenformat ist 15 Jahre lang gültig, der Umtausch kostet 32,80 Euro.

Hinweis: Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

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