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05. Dez 2022

Jägerinnen und Jäger, deren Jagdschein bereits abgelaufen oder bis zum 31. März 2023 gültig ist, können ihren Jagdschein verlängern.

Der Jagdschein kann digital über ein Formular unter www.kreis-lippe.de (Suchbegriff „Jagdschein lösen“) beantragt werden. Jägerinnen und Jäger benötigen dazu unter anderem die Versicherungsbestätigung und eine Kopie ihres Personalausweises.

Der Kreis Lippe weist auf den neuen Bußgeldkatalog hin, der 2022 in Kraft getreten ist. In vielen Fällen wurde das Verwarnungsverfahren abgeschafft, sodass zukünftig mit deutlich höheren Geldbußen zu rechnen ist. Reichen Jägerinnen und Jäger ihren Abschussplan nicht rechtzeitig ein oder zeigen ihren Jagdpachtvertrag nicht innerhalb eines Monats der unteren Jagdbehörde an, wird dies mit einer Geldstrafe zwischen 500 und 2.000 Euro geahndet. Führen Jägerinnen und Jäger keine Streckenliste, legen diese auf Verlangen nicht der unteren Jagdbehörde vor oder zeigen die jährliche Streckenliste nicht rechtzeitig an, müssen sie mit einem Ordnungsgeld zwischen 500 und 2.500 Euro rechnen. Ebenfalls mit einer Geldstrafe zwischen 500 und 2.500 Euro wird das unbeaufsichtigte Laufenlassen von Hunden in einem Jagdbezirk geahndet. Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer, die einen Wildunfall nicht unverzüglich melden, können mit einer Geldbuße zwischen 500 und 2.500 Euro belegt werden.

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