Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung für
die Errichtung,
die Änderung (beispielsweise einen Umbau) oder
die Nutzungsänderung (beispielsweise die Umnutzung eines Ladens in eine Wohnung)
von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen.
Für Wohngebäude bis zur Hochhausgrenze und für kleinere Gebäude und bauliche Anlagen, wie beispielsweise Garagen und überdachte Stellplätze bis 1.000 m² Nutzfläche, Einfriedungen oder Werbeanlagen, soweit diese nicht von der Baugenehmigungspflicht freigestellt sind, wird das sogenannte einfache Baugenehmigungsverfahren durchgeführt.
Das bedeutet, dass wir lediglich prüfen, ob das Bauvorhaben mit wesentlichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften übereinstimmt. Die bauordnungsrechtliche Prüfung beschränkt sich dabei in erster Linie auf Fragen der Erschließung, der Abstandsflächen, der Einhaltung der örtlichen Bauvorschriften, sowie den Nachweis der erforderlichen Stellplätze für Kraftfahrzeuge.
Bei kleinen Sonderbauten wird auch der Brandschutz geprüft.
Für große Sonderbauten, also Gebäude, bauliche Anlagen und Einrichtungen, die aufgrund ihrer Größe, ihrer Nutzungsart oder hoher Besucherzahlen ein erhöhtes Gefahrenpotential aufweisen, kann dieses vereinfachte Verfahren nicht durchgeführt werden. Zu den großen Sonderbauten gehören zum Beispiel große Büro- und Verwaltungsgebäude, Hotels, Schulen, Großgaragen, große Gewerbebetriebe und einige mehr.
Für die Erstellung Ihres Bauantrags benötigen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasserin oder einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser.
Auf den Internetseiten der Architektenkammer oder der Ingenieurkammer können Sie entsprechende bauvorlageberechtigte Büros in Ihrer Nähe finden.
Die amtlichen Vordrucke, die Sie benötigen, finden Sie unter Download verlinkt.
Genehmigungsfreie Vorhaben benötigen keine Baugenehmigung. Auch Wohngebäude im Geltungsbereich eines Bebauungsplans benötigen keine Baugenehmigung, wenn für diese eine sogenannte Genehmigungsfreistellung bei der jeweiligen Kommune durchgeführt wird.
Auch bei baugenehmigungsfreien Vorhaben ist in der Regel allerdings eine Entscheidung der unteren Naturschutzbehörde erforderlich. Informationen hierzu finden Sie für den baulichen Außenbereich in dieser Leistung: Eingriffe in Natur und Landschaft und für den Artenschutz Artenschutz - Bauvorhaben.
Gerne beraten wir Sie zum Thema Baugenehmigungen.
Mindestgebühr 50,00 EUR
Zahlungsweisen:
Überweisung
Die Städte Bad Salzuflen, Detmold, Lage und Lemgo sind für Baugenehmigungen selbst zuständig.
Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Jahren mit dem Bauvorhaben beginnen. Sie kann auf Antrag um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
Bitte verwenden Sie ausschließlich die amtlichen Vordrucke. Diese sind bei Antragsformulare verlinkt.
Reichen Sie diese Unterlagen in 3-facher Ausfertigung ein:
Bauantrag auf amtlichem Vordruck
Nachweis der Bauvorlageberechtigung
Baubeschreibung auf amtlichem Vordruck
Beglaubigter Auszug aus der Flurkarte
nur bei Vorhaben nach den §§ 34 oder 35 des Baugesetzbuches;
der Auszug ist nicht erforderlich bei Vorlage eines amtlichen Lageplanes
Auszug aus der amtlichen Basiskarte 1 : 5.000
(nur bei Vorhaben nach den §§ 34 oder 35 des Baugesetzbuches)
Lageplan / amtlicher Lageplan
(Anforderungen an Planerstellerin oder Planersteller sind zu beachten)
Bauzeichnungen
Berechnung der Abstandsflächen
Berechnung der bebauten Fläche
Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung
Berechnung des umbauten Raums nach DIN 277, Teil 1 Ausgabe 1987
Berechnung der Rohbau- und Herstellungskosten
Bautätigkeitsstatistik Online
Angaben zum Artenschutz nach § 44 Bundes-Naturschutzgesetz)
eventuell begründeter Befreiungs- bzw. Abweichungsantrag
Für Sonderbauten, die nicht in § 50 BauO NRW 2018 aufgeführt sind, zusätzlich:
für gewerbliche oder landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe:
Betriebsbeschreibung auf amtlichem Vordruck
für besondere Vorhaben:
zusätzliche Angaben und Bauvorlagen
ungefähr 6 - 12 Wochen
Nach Eingang der vollständigen Unterlagen prüfen wir Ihren Antrag und beteiligen gegebenenfalls noch andere Behörden. Sie erhalten normalerweise spätestens nach 6 Wochen eine schriftliche Baugenehmigung von uns. Erst dann dürfen Sie mit Ihrem Bauvorhaben starten.