Die lippischen Bürgerinnen und Bürger haben am 28.09.2025 Meinolf Haase zum Landrat für den Kreis Lippe gewählt. Die aktuelle Wahlperiode läuft bis zum 31.10.2030.
Die Rechtsstellung und Aufgaben des Landrats ergeben sich aus den kommunalverfassungsrechtlichen Grundlagen, insbesondere aus der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW). Der Landrat ist der oberste politische Repräsentant des Kreises Lippe. Gleichzeitig ist er der Leiter der Verwaltung und damit Vorgesetzter aller dort Beschäftigten.
Der Landrat
Neben vielen weiteren Aufgaben wird der Landrat unter anderem auch als "Untere staatliche Verwaltungsbehörde" tätig. Zudem übt er die allgemeine Aufsicht und die Kommunalaufsicht über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden aus. In einer weiteren Funktion ist der Landrat auch Leiter der Kreispolizeibehörde.

In seiner Funktion als Leiter der Verwaltung hat der Kreistag einen Allgemeinen Vertreter bestellt. Beim Kreis Lippe trägt Kreiskämmerer Rainer Grabbe dieses Amt.
Für die Wahlperiode 2025-2030 wurden zwei ehrenamtliche Stellvertretungen des Landrates durch den Kreistag beschlossen und gewählt:
1. Stellvertretende Landrätin: Birgit Tornau (CDU)
2. Stellvertretender Landrat: Kurt Kalkreuter (SPD)
Das Referat des Landrats übernimmt zentrale Kommunikations- und Steuerungsaufgaben und unterstützt die Arbeit des Landrates und die Verwaltungsführung: