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Der Landrat des Kreises Lippe

Die wichtigsten Infos zum Landrat des Kreises Lippe

Die lippischen Bürgerinnen und Bürger haben am 13.09.2020 Dr. Axel Lehmann zum Landrat für den Kreis Lippe gewählt. Die aktuelle Wahlperiode läuft bis zum 31.10.2025 . Nachfolgend finden Sie einen Überblick zu seinen wichtigsten Daten.

Landrat Dr. Axel Lehmann - Eckdaten

Landrat Dr. Axel Lehmann
  • Geboren am 13.10.1966 in Detmold
  • Verheiratet, eine Tochter
  • 1986 bis 1989 Praktikum und Volontariat bei der Lippischen Landeszeitung, anschließend Redakteur
  • 1989 bis 1990 Wehrdienst bei der Bundeswehr im Bataillon für psychologische Verteidigung, Andernach
  • 1990 Studium Neuere und Neueste Geschichte sowie Politikwissenschaften und Germanistik mit Abschluss Magister (1995)
  • 2000 Promotion zum Dr. phil.
  • 1996 bis 2002 Wissenschaftlicher Mitarbeiter von Mechtild Rothe (MdEP)
  • 2003 bis Oktober 2015 Inhaber des Pressebüros Wort & Co
  • 1999 bis Oktober 2015 Mitglied des Kreistages
  • 2001 bis 2009 Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD
  • Seit 2004 Mitglied der Landschaftsversammlung des LWL
  • 2009 bis 2014 1. stellvertretender Landrat
  • 2014 bis Oktober 2015 Fraktionsvorsitzender der SPD
  • Seit 21. Oktober 2015 Landrat 
  • wurde im Rahmen der Kommunalwahl am 27.09.2020 für die Wahlperiode bis zum Jahr 2025 wiedergewählt

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Landrates

Die Rechtsstellung und Aufgaben des Landrats ergeben sich aus den kommunalverfassungsrechtlichen Grundlagen, insbesondere aus der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW). Der Landrat ist der oberste politische Repräsentant des Kreises Lippe. Gleichzeitig ist er der Leiter der Verwaltung und damit Vorgesetzter aller dort Beschäftigten.

Der Landrat

  • ist kraft Gesetz Mitglied und Vorsitzender des Kreistags,
  • ist kraft Gesetz Mitglied und Vorsitzender im Kreisausschuss,
  • lädt zu den Kreistagssitzungen ein, stellt die Tagesordnung auf und leitet die Sitzungen,
  • ist nach der Kreisordnung NRW verpflichtet, die Beschlüsse der politischen Gremien vorzubereiten sowie die gefassten Beschlüsse auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen und auszuführen.
  • kann im äußersten Fall Widerspruch gegen einen Beschluss des Kreistags einlegen, wenn er überzeugt ist, dass der Beschluss das Wohl des Kreises gefährdet,
  • hat das Recht, gemeinsam mit einem Kreisausschussmitglied eine Dringlichkeitsentscheidung zu fällen, wenn der Kreistag oder der Kreisausschuss nicht mehr rechtzeitig zusammenkommen können, um einen dringend erforderlichen Beschluss zu fassen,
  • ist Mitglied in den Gremien der Beteiligungen des Kreises Lippe,
  • ist der Leiter der Kreisverwaltung und entscheidet die laufenden Geschäfte und Aufgaben der Verwaltung. Darunter versteht man alle Angelegenheiten, die sich innerhalb eines festgesetzten Finanzrahmens bewegen, die regelmäßig anfallen und mit einer gewissen Gleichmäßigkeit behandelt werden können.

Neben vielen weiteren Aufgaben wird der Landrat unter anderem auch als "Untere staatliche Verwaltungsbehörde" tätig. Zudem übt er die allgemeine Aufsicht und die Kommunalaufsicht über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden aus. In einer weiteren Funktion ist der Landrat auch Leiter der Kreispolizeibehörde.

Für die hauptamtliche Vertretung des Landrates als Leiter der Verwaltung und die weiteren gesetzlichen Aufgaben hat der Kreistag ab dem 15.04.2020 Kreiskämmerer Rainer Grabbe als allgemeinen Vertreter bestellt.

Veröffentlichungspflichten und Nebentätigkeiten

Kommunale Hauptverwaltungsbeamte geben über ihre Nebentätigkeiten schriftlich Auskunft gegenüber der Bezirksregierung (§ 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz). Diese Angaben sind jährlich zu veröffentlichen.
Die Aufstellungen für Landrat Dr. Axel Lehmann finden Sie hier:

Stellvertretung des Landrates

Der Landrat hat verschiedene Stellvertreter, die ihn je nach seiner Funktion vertreten können.

Porträtfoto Rainer Grabbe

In seiner Funktion als Leiter der Verwaltung hat der Kreistag einen Allgemeinen Vertreter bestellt. Beim Kreis Lippe hat dieses Amt seit dem 15.04.2020 Kreiskämmerer Rainer Grabbe inne.

Die Vertretung des Landrates im repräsentativen Bereich übernehmen auf ehrenamtlicher Basis aktuell die drei vom Kreistag gewählten stellvertretenden Landräte:

Kurt Kalkreuter

Kurt Kalkreuter
(SPD, erster stellvertretender Landrat)

Stephan Grigat

Stephan Grigat
(CDU, zweiter stellvertretender Landrat)

Robin Wagener

Robin Wagener
(Bündnis 90/ Die Grünen, dritter stellvertretender Landrat)

Referat des Landrats

Das Referat des Landrats übernimmt zentrale Kommunikations- und Steuerungsaufgaben und unterstützt die Arbeit des Landrates und die Verwaltungsführung:

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