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Kostenerstattung Eigenanteil für Lernmittel

Lernmittelfreiheit Erstattung

Den Schülerinnen und Schülern öffentlicher Schulen in Nordrhein-Westfalen werden die im Unterricht erforderlichen Lernmaterialien abzüglich eines Eigenanteils kostenfrei und leihweise zur Verfügung gestellt. Einige Gegenstände, die von der Lernmittelfreiheit ausgeschlossen sind, müssen selbst besorgt werden.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

In Nordrhein-Westfalen besteht grundsätzlich Lernmittelfreiheit. Das bedeutet, dass insbesondere Schulbücher und sonstige Unterrichtsmittel, die zur Nutzung durch den Schüler bestimmt sind, diesem kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Für die kreiseigenen Schulen erfolgt das durch uns.

Das Land NRW hat auch festgelegt, dass die Eltern beziehungsweise Erziehungs­berechtigten einen Teil der Bücher selbst anschaffen müssen.
Die Höhe des Eigenanteils und welche Schulbücher daraus konkret selbst zu beschaffen sind, erfahren Sie durch die Schule.

In besonderen Einzelfällen kann auf Antrag ein Zuschuss zum Eigenanteil gezahlt werden. Dazu wenden Sie sich bitte an das Schulbüro.

Empfänger von folgenden Leistungen müssen keinen Eigenanteil bezahlen:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Formulare

Sie erhalten den benötigten Vordruck im Schulsekretariat.

Hinweise/Besonderheiten

Sie müssen die ausgeliehenen Lernmittel so behandeln, dass auch andere Schülerinnen und Schüler sie später noch benutzen können.
Wenn die Lernmittel zum Ende des Schuljahres beschädigt oder gar nicht zurückgegeben werden, müssen Sie die Kosten für die Neubeschaffung erstatten.

Verfahrensablauf

Lassen Sie den Antragsvordruck von der für Sie zuständigen Stelle (örtliches Sozialamt, Agentur für Arbeit oder Kindergeldkasse) ausfüllen.

Den ausgefüllten Antrag geben Sie dann im Schulsekretariat wieder ab. Die Schule beschafft dann Bücher und leiht Sie Ihnen beziehungsweise Ihrem Kind aus.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Organisationseinheit(en)

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