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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten arbeiten, aber außerhalb von Behinderteneinrichtungen wohnen, können Grundsicherung zur Sicherung des Lebensunterhalts bei uns beantragen. Welche genauen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung zur Sicherung des Lebensunterhalts haben Personen, die

  • die gesetzliche Altersgrenze
    oder
  • das 18 Lebensjahr erreicht haben

    und
  • voll und dauerhaft erwerbsgemindert sind
    oder
  • im Berufsbildungs- und Ausbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten

    und
  • ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln (Einkommen, Vermögen, vorrangige Ansprüche und ähnliches) sicherstellen können.

Geleistet werden neben den Regelleistungen, Mehrbedarfen und Unterkunfts- und Heizkosten auch einmalige Leistungen.

Die Antrags- und Leistungsbearbeitung für den Personenkreis in besonderen Wohnformen und für Personen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, erfolgt durch uns.

Für alle anderen Personen sind die örtlichen Sozialämtern im jeweiligen Wohnort zuständig.

Voraussetzungen

Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland

  • Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können.
  • Sie haben die Altersgrenze (66 – 67 Jahre) erreicht oder sind über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert,
    oder durchlaufen in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Einkommensnachweise

Formulare

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Zuständige Organisationseinheit(en)

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