Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten arbeiten, aber außerhalb von Behinderteneinrichtungen wohnen, können Grundsicherung zur Sicherung des Lebensunterhalts bei uns beantragen. Welche genauen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier.
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Einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung zur Sicherung des Lebensunterhalts haben Personen, die
Geleistet werden neben den Regelleistungen, Mehrbedarfen und Unterkunfts- und Heizkosten auch einmalige Leistungen.
Die Antrags- und Leistungsbearbeitung für den Personenkreis in besonderen Wohnformen und für Personen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, erfolgt durch uns.
Für alle anderen Personen sind die örtlichen Sozialämtern im jeweiligen Wohnort zuständig.
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