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Landschaftspflege: Förderung des ehrenamtlichen Naturschutzes

Landschaftspflege: Förderung des ehrenamtlichen Naturschutzes

Uns ist Naturschutz ein großes Anliegen. Erfahren Sie mehr zu Fördermöglichkeiten im ehrenamtlichen Naturschutz.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Fördermöglichkeiten im ehrenamtlichen Naturschutz

Der Kreis Lippe ist von einer vielfältigen Natur und einer abwechslungsreichen Landschaft geprägt. In Lippe engagieren sich viele Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Arbeitskreise mit praktischen Maßnahmen wie Hecken- und Obstwiesenpflege, Anlage von Tümpeln, Artenschutz und vielem mehr. Der Kreis Lippe hat ein Budget im Kreishaushalt und versucht möglichst viele lohnenswerte Projekte zu unterstützen.

Die gewachsene Kulturlandschaft mit ihren vielfältigen Elementen und Nutzungsformen ist für den Naturschutz von hoher Bedeutung.

Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dienen der Sicherung, Verbesserung oder Entwicklung des Landschaftsbildes sowie der Behebung von Landschaftsschäden und damit der Umweltvorsorge für künftige Generationen.
Jeder einzelne Bürger, eine Gruppe oder ein Verein, die Städte und Gemeinden können Maßnahmen im Naturschutz durchführen. Über die Landschaftsplanung hinaus ist der Naturschutz in hohem Maße auf diese private Initiative angewiesen. Neben einem hohen Maß an Engagement, Wissen und Zeit ist natürlich auch finanzieller Aufwand hiermit verbunden. Da diese Maßnahmen im öffentlichen Interesse stehen, gewähren sowohl das Land Nordrhein-Westfalen als auch der Kreis Lippe Zuwendungen.


Folgende Maßnahmen können beim ehrenamtlichen Naturschutz gefördert werden:

  • Maßnahmen der Landschaftspflege, des Biotop- und Artenschutzes,
  • Wiederbegründung, Ergänzung und Pflege von Obstwiesen,
  • Pflege und Anpflanzungen von Hecken, Feldgehölzen und ähnlichem,
  • Entschlammungs- und Säuberungsmaßnahmen an Tümpeln, Teichen und Flussaltarmen,
  • Pflege von Einzelbäumen, Kopfweiden, Baumgruppen und Alleen außerhalb des Waldes, die für das Orts- beziehungsweise Landschaftsbild oder aus ökologischen Gründen von besonderer Bedeutung sind,
  • die Erhaltung und Gestaltung von biologisch wertvollen Steinbrüchen oder sonstigen Erdaufschlüssen,
  • Anpflanzungen von Vogelschutzgehölzen und Bienenweiden,
  • Beschaffung und Sicherung von Nisthöhlen, Anlegung von Brut-, Nahrungs- und Überwinterungsplätzen für bedrohte Tierarten,
  • das Anlegen von artenreichen Blühwiesen und Säumen sowie eventuell
  • die Aufzucht von Jungtieren der geschützten Arten.

Erforderliche Unterlagen

  • Übersichtsplan 1:25.000
  • Lageplan 1:5.000
  • Längs- und Querschnittzeichnungen beispielsweise bei Anlage von Teichen
  • Gestattungs- oder Pachtverträge
  • Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers, dass die geplante Maßnahme langfristig (mindestens jedoch 20 Jahre) erhalten, gepflegt und bei Bedarf erneuert wird.
    Auch ein über diesen Zeitraum abgeschlossener Pachtvertrag erfüllt diese Voraussetzung.

Formulare

Verfahrensablauf

Gerne beraten wir Sie ausführlich - vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Zuständige Organisationseinheit(en)

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