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Lebensmittelüberwachung - als Lebensmittelunternehmer registrieren

Registrierung von Lebensmittelbetrieben

Lebensmittelbetriebe sind nach europäischem Recht verpflichtet, sich registrieren zu lassen und wesentliche Änderungen zu melden. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Jeder Lebensmittelunternehmer ist nach EU-Recht verpflichtet, sich registrieren zu lassen und wesentliche Änderungen zu melden. Eine Sonderform der Registrierung von Betrieben, die Erzeugnisse tierischen Ursprungs bearbeiten oder behandeln, ist die Zulassung nach EU-weit geltenden Regeln.

Wir beraten Sie gerne und geben Auskunft, ob im Einzelfall eine Zulassung erforderlich ist und welche Verfahrensschritte dabei zu beachten sind.

Nicht registrierungspflichtig sind landwirtschaftliche Betriebe, wenn

  • sie nur kleine Mengen an selbst erzeugten Primärprodukten, wie beispielsweis unverarbeitetes Obst und Gemüse, Honig oder Eier, an den Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte abgeben oder
  • sie für ihren privaten häuslichen Bereich produzieren.

Wenn ein Lebensmittelunternehmen aus mehreren Betriebsstätten besteht, muss jeder Standort gesondert angemeldet werden. Als Meldung gilt auch die Gewerbeanmeldung.

Wenn sich Daten ändern, müssen Sie diese Änderungen unverzüglich melden.

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Betrieb, der Lebensmittel produziert, verarbeitet oder vertreibt.
    Dazu zählen
    • Gaststätten,
    • handwerkliche und industrielle Hersteller,
    • landwirtschaftliche Betriebe und Winzer,
    • Betriebe, die Lebensmittel nur am Rande im Sortiment führen, wie zum Beispiel Tankstellen, Apotheken, Drogerien und Fitnessstudios,
    • Betriebe, die unentgeltlich Lebensmittel abgeben, wie die Tafeln,
    • Betriebe, die eine reine Maklertätigkeit ausüben,
    • Schulen, Kindergärten, Altenheime, Vereinsheime, die regelmäßig Lebensmittel abgeben (Mensa, Kantine),
    • Unternehmer, die Lebensmittel im Internet anbieten.
      Dabei ist es egal, ob sie die Lebensmittel
      • auf der eigenen Homepage,
      • über andere Anbieter oder
      • auf Marktplätzen wie beispielsweise eBay oder Amazon anbieten.
  • Ihr Betrieb besteht mit eine gewissen Kontinuität und hat einen gewissen Organisationsgrad.
    Dies ist beispielsweise bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen oft nicht der Fall. Erkundigen Sie sich bei Zweifelsfällen bei der zuständigen Stelle.
  • Ihr Betrieb ist noch nicht bei der zuständigen Behörde erfasst oder
    es haben sich Änderungen zu den bereits erfassten Daten ergeben oder
    Sie möchten Ihr Lebensmittelunternehmen abmelden.

Erforderliche Unterlagen

Formular: Meldebogen zur Anmeldung als Lebensmittelunternehmen

Formulare

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Organisationseinheit(en)

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