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Förderung des Breitensports im Kreis Lippe

Breitensport Förderung

Sport ist gesund und kann Spaß machen. Außerdem fördert er Integration und Inklusion. Gute Gründe für unsere Sportförderung.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Sport ist ein elementarer und nicht mehr weg zu denkender Bestandteil des täglichen Lebens. Seine sozial- und gesundheitspolitische Bedeutung ist unbestritten. Sport erfüllt nicht nur das Bedürfnis der Menschen nach Bewegung, Spiel und Entspannung, sondern dient zudem der Gesundheit und fördert die soziale Integration.
Dies erkennen wir mit den Richtlinien zur Sportförderung an. Unser Ziel ist es, den Freizeit- und Breitensport, den Leistungssport, den Schulsport, den Gesundheitssport und Versehrtensport zu beleben und nachhaltig zu fördern.

Sportförderung ist eine freiwillige Leistung. Im Rahmen unserer Möglichkeiten wollen wir die sozial- und gesundheitspolitisch wertvolle Arbeit der lippischen Sportvereine im Breitensport, Leistungssport sowie im Freizeitsport aber auch in der aktiven Jugendarbeit durch Zuschüsse nach diesen Sportförderungsrichtlinien finanziell unterstützen. Dabei wollen wir insbesondere das ehrenamtliche Engagement sowie die Inklusion und Integration der Sportlerinnen und Sportler berücksichtigen.

Ihre Selbstständigkeit als Sportverein oder sonstige Einrichtung des Sports wird durch unsere Förderung selbstverständlich nicht eingeschränkt.

Im Bereich des Breitensports fördern wir:

  • Übungsarbeit in den Sportvereinen,
  • ehrenamtliche Vereinsarbeit,
  • sportliche Jugendarbeit,
  • Schulsport

Initiative Förderung der Übungsarbeit:

In den Sportvereinen sind Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Trainerinnen und Trainer sowie Schieds- und Kampfrichterinnen und Schieds- und Kampfrichter die tragenden Säulen des Sportbetriebes. Ohne sie läuft buchstäblich nichts. Sie organisieren und leiten den Übungsbetrieb und das Training, sie begleiten Mannschaften bei Wettkämpfen, richten bei Spielen und sorgen für reibungslose Abläufe. Jede Übungsstunde im Sportverein ist eine Bildungsleistung. Hierfür wird qualifiziertes Personal benötigt. Viele Sportvereine klagen über fehlenden Nachwuchs.
Wir wollen mit einer entsprechenden Initiative gegensteuern und Sie bei der Qualifizierung von Nachwuchs unterstützen.

Wenn Sie als Sportverein Interessierte aus Ihren Reihen zu Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen schicken, können Sie bei uns nach erfolgreicher Maßnahme Zuschüsse für die erfolgten Aus- und Fortbildungen beantragen.

Die Vergabe dieser Fördermittel erfolgt nach Antragseingang. Gefördert werden bis zu 50 % der Lehrgangskosten (Lehrgangsgebühr und Übernachtung) für Fortbildungen im aktuellen Kalenderjahr. Bitte reichen Sie die Teilnahmebescheinigungen und eine Auflistung mit entsprechenden Nachweisen ein. Außerdem brauchen wir Ihre Vereinsadresse und Bankverbindung.

Förderung der ehrenamtlichen Vereinsarbeit:

Auch im Sport ist ehrenamtliches Engagement unverzichtbar. Als Anerkennung für hervorragende Leistungen im Sport und besondere Verdienste auf dem Gebiet des Sports ehren wir Lippes Sportlerinnen und Sportler im Rahmen festlicher Veranstaltungen, wie zum Beispiel einer Sportlerehrung, Sportabzeichenverleihung oder Sportgala.

Wir stellen für diese Veranstaltungen Geld für die Organisation und die Beschaffung von Ehrenzeichen und Urkunden zur Verfügung.

Förderung der sportlichen Jugendarbeit:

Die Sportvereine leisten mit ihren Sportjugenden einen wichtigen Beitrag dazu, dass Kinder bewegt aufwachsen können. Um die Vielfalt in der Vereinsjugendarbeit zu würdigen und auszuzeichnen, stellen wir einen Kinder- und Jugendförderfonds zur Verfügung.

Aus diesem Kinder- und Jugendförderfonds können insbesondere gefördert werden:

  • Schulungen und Fortbildungen zu Themen der Kinder- und Jugendarbeit,
  • Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung im jungen Ehrenamt,
  • Sportfreizeiten und Ausflüge,
  • Bewegungsförderung in Kooperation mit Sportvereinen, Kitas und Schulen (beispielsweise Entwicklung neuer Bewegungsangebote und Schulfeste),
  • Präventionsangebote (beispielsweise gegen Doping, Alkohol oder sexualisierte Gewalt),
  • Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung (beispielsweise Internetauftritte und Broschüren).
Gefördert werden können geplante Maßnahmen und Projekte, aber auch solche, die Sie im Antragsjahr bereits erfolgreich abgeschlossen haben. Die Förderung ist zweckgebunden, das heißt, sie darf nur für das bewilligte Projekt eingesetzt werden.

Tipp:

Förderungen aus dem Kinder- und Jugendförderfond müssen bis zum 31 .Oktober des jeweiligen Jahres abgerechnet werden. Die Durchführung des Projektes kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen

Für eine Förderung der sportlichen Jugendarbeit nutzen Sie bitte den unter Formulare hinterlegten Antrag.

Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Ihr Verein

  • seinen Sitz in Lippe hat,
  • als gemeinnützig anerkannt ist,
  • im Vereinsregister eingetragen ist,
  • seinen Sport in Lippe ausübt,
  • dem Kreissportbund (KSB) Lippe e.V. und dem Landessportbund (LSB) NRW sowie einem Sportfachverband angehört.

Erforderliche Unterlagen

Normalerweise ein formloser Antrag.

Für eine Förderung aus dem Kinder- und Jugendförderfonds haben wir ein Formular für Sie hinterlegt.

Formulare

Hinweise/Besonderheiten

Zuschüsse können nur gewährt werden, solange entsprechende Haushaltsmittel vorhanden sind.

Auch wenn Sie bereits über einen längeren Zeitraum Zuschüsse erhalten haben, haben Sie keinen Rechtsanspruch auf weitere Zahlungen.

Sportförderung ist eine freiwillige Leistung und erfolgt subsidiär.
Das bedeutet, dass Sie alle Möglichkeiten der Unterstützung durch Dritte ausschöpfen und einen finanziellen Eigenanteil selbst tragen müssen.

Verfahrensablauf

  • Zuschussanträge sind durch die Sportvereine schriftlich an den Kreis Lippe, Fachdienst 401 Bildung, Sportförderung - oder falls angegeben: an den KSB Lippe - zu richten. Die Anträge können vom zeichnungsberechtigten Vereinsvorstand mit entsprechendem Vordruck beziehungsweise formlos eingereicht werden.
  • Die Verwendung von zweckgebundenen Zuschüssen ist nach Abschluss des Vorhabens auf Verlangen vorzuweisen.
  • Der Zuschuss ist zurückzuzahlen, wenn:
    • der Verwendungszweck ohne Zustimmung des Kreises Lippe geändert wurde,
    • die Bewilligungen nicht eingehalten wurden oder
    • die Bewilligung unter falschen Voraussetzungen erfolgte oder die Voraussetzungen nachträglich entfallen sind.

Zuständige Organisationseinheit(en)

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