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Meldepflicht bei Haltung artengeschützter Tiere

Tierhaltung Anzeige artengeschützter Tierarten

Informieren Sie sich hier, was Sie beachten müssen, wenn Sie ein artengeschütztes Wirbeltier halten möchten

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportalhttps://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Artengeschützte Wirbeltiere dürfen nur gehalten werden, wenn sie keinem Besitzverbot unterliegen. Als Halter müssen Sie die erforderliche Zuverlässigkeit und ausreichende Kenntnisse über die Haltung und Pflege der Tiere haben.

Jede Einrichtung (Tierpark, Zoo und ähnliche) muss gewährleisten, dass die Tiere nicht entweichen können und tierschutzgerecht gehalten werden.

Anzeigepflicht für geschützte Tierarten

Die Haltung von artengeschützten Tieren unterliegt der Anzeigepflicht nach der Bundesartenschutzverordnung.
Das bedeutet für Sie, dass Sie uns den Bestand der Tiere und jede Veränderung unverzüglich schriftlich melden müssen.
Ihre Mitteilung muss Angaben zu Art, Anzahl, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere enthalten.
Dafür haben wir ein Formular vorbereitet.

Falls das Tier verstirbt, müssen Sie die Original-Bescheinigung an uns zurückgeben.

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeigeformular
  • Nachweise zum legalen Erwerb als Kopie
    beispielsweise EG-Bescheinigung/CITES, Kaufbeleg, Nachzuchtbescheinigung

Formulare

Hinweise/Besonderheiten

Bedenken Sie, dass Jungtiere zu großen Exemplaren heranwachsen und ein hohes Alter erreichen können. Wenn Sie sich ein artengeschütztes Tier anschaffen wollen, können Sie sich über dessen Schutzstatus auf der Web-Seite des Bundesamtes für Naturschutz informieren.

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Zuständige Organisationseinheit(en)

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