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Tiergehege einrichten oder betreiben

Tiergehege Errichtung oder Betrieb

Ein Tiergehege anlegen und betreiben - das erfordert genaue Kenntnisse über die einzelnen Tiere und besonders auch vielfältige Gesetzeskenntnisse.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten dauerhaft leben, sofern

  • sie außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden gehalten werden,
  • sie dort während eines Zeitraums von mindestens 7 Tagen im Jahr gehalten werden und
  • es sich hierbei um keinen Zoo im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes handelt.


Wenn Sie ein Tiergehege betreiben oder erweitern möchten, benötigen Sie dafür normalerweise eine Genehmigung von uns

Für einige Anlagen brauchen Sie keine Genehmigung, unter anderem für

  • Anlagen, die eine Grundfläche von 50 qm nicht wesentlich überschreiten,
  • Anlagen für höchstens 2 Greifvögel, die ausschließlich zur Beizjagd gehalten werden
    (Sie müssen dann einen Falknerjagdschein besitzen),
  • Anlagen für Schalenwild nach Bundesjagdgesetz
    (Damwild, Elchwild, Gamswild, Muffelwild, Rehwild, Rotwild, Schwarzwild, Sikawild, Steinwild und Wisente),
  • Auswilderungsvolieren für dem Jagdrecht unterliegende Arten, wenn die Volieren nicht länger als 1 Monat aufgestellt werden,
  • Netzgehege, in denen Zucht- oder Speisefische gehalten werden.

Für alle Tiergehege - auch die genehmigungsfreien - gelten naturschutzrechtliche und tierschutzrechtliche Vorschriften genauso wie zum Beispiel das Baurecht.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (unter Weiterführende Informationen verlinkt) finden Sie Tierschutzgutachten und –leitlinien für die Haltung verschiedener Tierarten.

Informieren Sie sich vorab genau über Gehegegrößen, Besatzdichten und besonders über Ernährungs- und Pflegeansprüche der einzelnen Tierarten. Auch die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes NRW sollten Ihnen vertraut sein.

Gerne stehen wir auch mit weiteren Informationen zur Verfügung.

Die Genehmigung für ein Tiergehege kann mit Nebenbestimmungen wie zum Beispiel der Pflicht zur Anpflanzung von Baumgruppen oder zur landschaftsgerechten Eingrünung versehen werden. Außerdem sind die Genehmigungen zeitlich befristet.

Ein vollständig ausgefüllter Antrag vereinfacht das Verfahren sehr. Sie können dann mit einer zügigen Bearbeitung Ihres Antrags rechnen.

Erforderliche Unterlagen

Zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular reichen Sie bitte ein:

  • Sachkundenachweis
  • Topographische Übersichtskarte im Maßstab 1:25 000
  • Flurkarte im Maßstab 1:2 000
    mit genauer Einzeichnung der Gehegegrenzen - auch der Teilgehege - mit fortlaufender Nummer in roter Farbe
    Bei Kartenausschnitten oder -ablichtungen - mindestens DIN A 4 - geben Sie das Kartenblatt auf dem Ausschnitt an
  • Gehegeskizze mit Maßen
  • bei geschützten Tieren:
    Herkunftsnachweis des Tiers oder der Tiere

Formulare

Hinweise/Besonderheiten

Neben einer Gehegegenehmigung können eventuell weitere Genehmigungen, zum Beispiel nach dem Baugesetzbuch, erforderlich sein.

Verfahrensablauf

Nach Eingang des vollständigen Antrags führen wir ein Beteiligungsverfahren durch und erteilen nach positivem Abschluss die Genehmigung.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Organisationseinheit(en)

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