Erfahren Sie mehr darüber, wann wir Kopien für Sie amtlich beglaubigen dürfen.
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Sie können bestimmte Kopien bei uns beglaubigen lassen, zum Beispiel eine Kopie von einem Schulzeugnis. Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original.
Wir beglaubigen Kopien, wenn:
In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte an ein Notariat.
Wenn Sie eine Beglaubigung im Ausland vorlegen wollen, kann es zusätzliche Anforderungen (beispielsweise eine Apostille durch die Bezirksregierung) geben.
Wir können nur amtliche Beglaubigungen ausstellen, keine öffentlichen Beglaubigungen. Wenn Sie eine öffentliche Beglaubigung benötigen, wenden Sie sich bitte an ein Notariat.
Grundvoraussetzung ist immer, dass das Originaldokument vorgelegt wird
Wir beglaubigen für Sie:
Originaldokument
Legen Sie uns das Originaldokument vor.
Wenn Sie eine beglaubigte Kopie zur Vorlage bei einer Behörde benötigen, dann wird die angegebene Behörde auf der Kopie vermerkt.
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