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Beglaubigung

Erfahren Sie mehr darüber, wann wir Kopien für Sie amtlich beglaubigen dürfen.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Sie können bestimmte Kopien bei uns beglaubigen lassen, zum Beispiel eine Kopie von einem Schulzeugnis. Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original.

Wir beglaubigen Kopien, wenn:

  • das Original von einer Behörde stammt
    oder
  • Sie die Kopie für eine Behörde benötigen.

In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte an ein Notariat.

Wenn Sie eine Beglaubigung im Ausland vorlegen wollen, kann es zusätzliche Anforderungen (beispielsweise eine Apostille durch die Bezirksregierung) geben.

Voraussetzungen

Wir können nur amtliche Beglaubigungen ausstellen, keine öffentlichen Beglaubigungen. Wenn Sie eine öffentliche Beglaubigung benötigen, wenden Sie sich bitte an ein Notariat.

Grundvoraussetzung ist immer, dass das Originaldokument vorgelegt wird

Wir beglaubigen für Sie:

  • Amtliches Dokument oder Kopie für eine Behörde
    Entweder das Original stammt von einer Behörde. Oder die Kopie ist für eine Behörde bestimmt.

  • Die Beglaubigung ist nicht einer anderen Behörde vorbehalten
    Kopien von bestimmten Dokumenten können Sie nur bei derjenigen Behörde beglaubigen lassen, die das Original ausgestellt hat. Dazu zählen:
    • Auszüge aus dem Grundbuch,
    • Auszüge aus dem Handelsregister,
    • Auszüge aus dem Vereinsregister,
    • Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden und andere Personenstandsurkunden,
    • Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster.
  • Das Original ist unverändert
    Wenn das Original aussieht, als sei es verändert worden, beglaubigen wir die Kopie nicht.
    Beispiele: Lücken, Durchstreichungen, Korrekturflüssigkeit („Tipp-Ex“)

  • Das Original ist vollständig
    Wenn Sie nur einen Teil des Originals vorlegen, beglaubigen wir die Kopie ebenfalls nicht.
    Beispiel: Sie bringen von einem Original mit mehreren Seiten nur eine Seite mit.

Erforderliche Unterlagen

Originaldokument

Verfahrensablauf

Legen Sie uns das Originaldokument vor.

Wenn Sie eine beglaubigte Kopie zur Vorlage bei einer Behörde benötigen, dann wird die angegebene Behörde auf der Kopie vermerkt.

Rechtsgrundlage(n)

Bearbeitungsdauer

sofort

Zuständige Organisationseinheit(en)

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