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Sammelliste als Reiseerleichterung für Schülerinnen und Schüler beantragen

Befreiung von der Visumspflicht für Schüler auf Sammellisten Genehmigung

Eine Klassenfahrt mit ausländischen Schülern ins Ausland - erfahren Sie mehr zur sogenannten Reisendenliste.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
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Ausführliche Beschreibung der Leistung

Die Schülersammelliste ist ein Formular, das Klassenfahrten mit einer multinationalen Klasse erleichtert. Sie gilt für Klassenfahrten innerhalb der Europäischen Union sowie nach Island, Liechtenstein und Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum).

Schülersammelliste als Visumsersatz

Schülerinnen und Schüler mit Drittstaatsangehörigkeit und Wohnsitz in Deutschland, die eigentlich im Zielland visumspflichtig wären, können mit der Liste ausnahmsweise ohne Visum einreisen. Die Schülersammelliste ermöglicht es zum Beispiel, dass Schülerinnen und Schüler an einer Klassenfahrt teilnehmen können, auch wenn ein Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Wenn der Lehrer oder die Lehrerin die Schülersammelliste an der Grenze vorlegt, müssen die Grenzschutzbehörden der Mitgliedstaaten die aufgeführten Schülerinnen und Schüler auch ohne Visum ein- und ausreisen lassen. Die Schülerinnen und Schüler zeigen beim Grenzübertritt lediglich ihren Pass oder Personalausweis vor.

Schülersammelliste als Passersatz

Wenn ein Schüler oder eine Schülerin keinen Pass oder ein anderes gültiges Reisedokument hat, wird das EU-Formular beim Grenzübertritt auch als Passersatz anerkannt, sofern die Liste

  • mit einem Passbild des Schülers oder der Schülerin versehen wurde und
  • von der örtlich zuständigen Ausländerbehörde beglaubigt und genehmigt worden ist.

Mit der Genehmigung bestätigt die Ausländerbehörde, dass alle aufgeführten Schülerinnen und Schüler in Deutschland wohnen und zur Rückreise berechtigt sind.

Die Schülersammelliste enthält die folgenden Informationen:

  • Namen, Geburtsdaten und Anschriften der Schülerinnen und Schüler,
  • Reiseziel und Reisedauer der Klassenfahrt,
  • gegebenenfalls Passbilder der Schülerinnen und Schüler, die keinen Pass besitzen.

Es empfiehlt sich, vor der Reise weitere Informationen zum Verfahren im konkreten Fall zu erfragen. Wenden Sie sich dazu an die Botschaft des Reiselandes und die örtlich zuständige Ausländerbehörde.

Voraussetzungen

Ein oder mehrere Teilnehmer der Fahrt sind

  • Schüler oder Schülerin einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule im Inland und
  • Angehörige eines Drittstaats (nicht: Deutschland, Europäische Union, Europäischer Wirtschaftsraum) mit Wohnsitz in Deutschland.

Bei Einsatz als Visumsersatz:

  • Der Schüler oder die Schülerin benötigt ein Visum. Welche Herkunftsländer ein Visum und somit auch eine Schülersammelliste als Visumersatz benötigen, können Sie der Internetseite des Auswärtigen Amts entnehmen.

Bei Einsatz als Passersatz:

  • Für einen Schüler oder eine Schülerin liegt kein Pass und kein anderes gültiges Reisedokument vor.

Die Befreiung für Schüler auf Sammellisten ist nur dann möglich, wenn Identitätspapiere / Urkunden der Ausländerbehörde bereits vorliegen oder aber spätestens bei Antragstellung nachgereicht werden.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag kann formlos von der Schule gestellt werden und muss folgende Angaben enthalten: ·

  • Name, Vorname und Geburtsdatum sowie Geburtsort und Staatsangehörigkeit der Schüler,
  • gegebenenfalls Identitätspapiere / Urkunden,
  • Zeitraum und Ziel der Reise,
  • Anschrift der Schule und Namen der begleitenden Lehrer.


Außerdem ist von jedem Schüler 1 aktuelles biometrisches Passbild einzureichen.

Hinweise/Besonderheiten

Wenn Sie in Detmold wohnen, ist die Ausländerbehörde der Stadt Detmold für Sie zuständig.

Verfahrensablauf

Die Sammelliste für Schülerinnen und Schüler müssen Sie schriftlich beantragen:

  • Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Ausländerbehörde.
    Dort erhalten Sie auf Nachfrage das Formular "Liste der Reisenden für Schulreisen innerhalb der Europäischen Union".

Die Liste kann nur an eine Lehrerin, einen Lehrer oder eine durch Vollmacht autorisierte Person ausgehändigt werden. Die originale Reisendenliste muss umgehend nach der Klassenfahrt der Ausländerbehörde zurück gegeben werden.

Rechtsgrundlage(n)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde.

Zuständige Organisationseinheit(en)

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