Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Zinssenkung Wohnungsbauförderung

Zinssenkung Wohnungsbauförderung

Neubau und Erwerb von Eigenheimen werden mit zinsgünstigen Darlehen gefördert. Die Zinsvergünstigung wird zunächst nur für einen bestimmten Zeitraum gewährt. Sie als Darlehensnehmer können aber einen Antrag auf Zinssenkung stellen und so länger von dem günstigen Zins profitieren.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Neubau und den Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen mit Mitteln der Wohnraumförderung. Ziel der Förderung ist es, Familien und Haushalte mit geringem Einkommen bei der Eigentumsbildung zu unterstützen. Die Förderung wird in Form von zinsgünstigen Darlehen gewährt.

Nach Erhalt der Förderzusage schließen die Darlehensnehmer einen Darlehensvertrag mit der NRW.BANK ab.

Die Förderrichtlinien sehen vor, dass die Zinsvergünstigung nach einem bestimmten Zeitraum ausläuft, also der Zinssatz des Förderdarlehens danach angehoben wird.

Wie lang der Zeitraum der Zinsvergünstigung ist, hängt davon ab, in welchem Jahr Ihr Eigenheim gefördert worden ist.

Da bei der Verzinsung die individuelle Leistungsfähigkeit der Darlehensnehmer berücksichtigt wird, ist bei der Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen eine Zinssenkung möglich.

Die NRW.BANK teilt Ihnen eine anstehende Zinsanhebung vorab rechtzeitig mit. Sie haben dann die Möglichkeit, eine Zinssenkung zu beantragen.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, dann kann der günstige Zinssatz eventuell beibehalten oder sogar eine darüber hinausgehende Zinssenkung erreicht werden.

Entscheidend ist in diesem Zusammenhang die Einkommenssituation der Personen, die Ihrem Haushalt angehören.
Die Höhe des Einkommens wird zu einem bestimmten Stichtag ermittelt.
Bezogen auf diesen Stichtag wird das Einkommen der letzten 12 Monate ermittelt. Wenn bereits Einkommensveränderungen absehbar sind, wird das zu erwartende neue Einkommen aller Haushaltsangehörigen berücksichtigt.

Das anzurechnende Gesamteinkommen des Haushalts wird dann einer bestimmten Einkommensgrenze gegenübergestellt. Anhand dieses Ergebnisses (Über- oder Unterschreitung der maßgeblichen Einkommensgrenze) wird dann ermittelt, ob die Voraussetzungen für eine Zinssenkung vorliegen.

Zuständig für die Einkommensprüfung ist die Stadtverwaltung (bei mittleren und großen Städten) beziehungsweise die Kreisverwaltung für kleine kreisangehörige Städte und Gemeinden. Hier können Sie einen entsprechenden Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die Einkommenssituation stellen.

Da sich die Förderrichtlinien und die sich daraus ergebenden Darlehensbedingungen seit dem Bestehen der Wohnraumförderung von Zeit zu Zeit geändert haben, lassen sich keine pauschalen Aussagen zu den Konditionen und konkreten Voraussetzungen einer Zinssenkung treffen. Dies ist im konkreten Einzelfall anhand des Zeitpunkts der Bewilligung und der in dem Zusammenhang geltenden Bestimmungen zu prüfen.

Wir beraten Sie hierzu gerne.

Eine erste Chancenprüfung für eine mögliche Zinssenkung bietet der Zinssenkungsrechner der NRW.BANK:

https://www.nrwbank.de/de/info-und-service/tools-und-rechner/zinssenkungsrechner/

Voraussetzungen

Sie haben Ihr Haus mit öffentlichen Mitteln gefördert.
Eine Zinssenkung können Sie erreichen, wenn Sie eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes und von allen volljährigen Haushaltsangehörigen unterschriebenes Antragsformular
  • Einkommenserklärungen
    (separat für jeden Haushaltsangehörigen mit eigenem Einkommen)
  • Einkommensnachweise jeweils in Kopie:
    Beispielsweise Bescheinigung des Arbeitgebers oder Lohn-/Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheid
    bei Selbstständigen:
    Einkommensteuerbescheid für das zurückliegende Jahr und vorläufige Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung vom Steuerberater für das aktuelle Jahr
  • Bei erhöhten Werbungskosten und/ oder Einkünften aus Vermietung und Verpachtung: Kopie des letzten Steuerbescheids
  • Für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr:
    Kopie von Schulbescheinigung, Studienbescheinigung oder Ausbildungsvertrag
  • Zinserhöhungsschreiben der NRW.BANK
  • von den Darlehensnehmern unterschriebener Zinssenkungsantrag (Vordruck der NRW.BANK)

Formulare

Hinweise/Besonderheiten

Die Städte Bad Salzuflen, Detmold, Lage und Lemgo bearbeiten die Anträge in ihrem Stadtgebiet in eigener Zuständigkeit.

Für die übrigen kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist der Kreis Lippe zuständig.

Verfahrensablauf

Die NRW.BANK informiert Sie vor einer anstehenden Zinsanhebung per Post über den zukünftigen Zinssatz.

Diesem Schreiben ist ein Antragsvordruck für die Beantragung einer Zinssenkung bereits beigefügt.

Die Voraussetzungen einer Zinssenkung prüfen wir für die Städte und Gemeinden in unserem Zuständigkeitsbereich.
Für die erforderliche Einkommensprüfung nutzen Sie den entsprechenden Vordruck.

Das Ergebnis der Einkommensprüfung senden wir der NRW.BANK zusammen mit Ihrem Antrag auf Zinssenkung zu.

Anschließend erhalten Sie von der NRW.BANK dann noch einmal eine abschließende Nachricht über den zukünftig geltenden Zinssatz.

Rechtsgrundlage(n)

  • Förderungen bis 2001: I. und II. Wohnungsbaugesetz (WoBauG)
  • Förderungen von 2002 bis 2009: Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
  • Förderungen ab 2010: Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW (WFNG NRW)

jeweils in Verbindung mit den Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) und den Vereinbarungen des konkreten Darlehensvertrages

Weiterführende Informationen

Bearbeitungsdauer

wenige Tage

Zuständige Organisationseinheit(en)

Keine Einträge vorhanden

Datenschutzhinweis

Sie haben die Auswahl, welche Cookies die Webseite setzt:
„Ich stimme zu" erlaubt notwendige Cookies (für die Nutzung der Webseite erforderlich), funktionale Cookies (erleichtern die Nutzung) und Marketing Cookies (analysieren die Nutzung. Zudem werden Youtube-Videos angezeigt). Siehe auch:

„Ich stimme nicht zu“ deaktiviert die funktionalen und die Marketing Cookies.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzinformationen und im Impressum.