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Genehmigung einer Grundstücksteilung

Grundstücksteilung Genehmigung

Wie aus einem Grundstück zwei Grundstücke werden können, erfahren Sie hier.

Kurzbeschreibung

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Ausführliche Beschreibung der Leistung

Teilungen von Grundstücken sind zum Beispiel dann notwendig, wenn Teile von Grundstücken verkauft, mit einem Erbbaurecht belastet oder aus sonstigen Gründen als selbstständige Grundstücke im Grundbuch geführt werden sollen. Die Verhältnisse, die durch die Teilung geschaffen werden, müssen den Vorschriften der Bauordnung NRW, den aufgrund der Bauordnung NRW erlassenen Vorschriften und den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen.

Für die Teilung bestimmter Grundstücke brauchen Sie in der Regel eine Teilungsgenehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde.

Die Teilungsgenehmigung ist erforderlich für

  • bebaute Grundstücke,
  • Grundstücke, die noch nicht bebaut sind, deren Bebauung aber schon genehmigt ist und
  • Grundstücke, die aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden dürfen.

Sie benötigen keine Teilungsgenehmigung

  • wenn die Katasterbehörde oder eine Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) Ihnen bescheinigt, dass die Teilung aus bauordnungsrechtlicher Sicht unbedenklich ist,
  • bei unbebauten Grundstücken.

Wenn die die Teilung keiner Genehmigung bedarf, können Sie ein sogenanntes Negativzeugnis erhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte im Original
    Der Auszug darf nicht älter als 6 Monate sein. Sie bekommen ihn beim Katasteramt des Kreises Lippe
  • Bauzeichnungen der vorhandenen baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück nach § 4 BauPrüfVO, soweit sie zur Beurteilung des Antrages erforderlich sind

Die Antragsunterlagen legen Sie in 4-facher Ausfertigung vor.

Formulare

Hinweise/Besonderheiten

Die Städte Bad Salzuflen, Detmold, Lage und Lemgo nehmen diese Aufgabe in eigener Zuständigkeit wahr.

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Kosten

Je Teilungsgenehmigung: EUR 50,00 - 500,00

Negativzeugnis: EUR 50,00

Zahlungsweisen:

  • Überweisung

Zuständige Organisationseinheit(en)

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