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Förderung des Leistungssports im Kreis Lippe

Spitzensport Förderung

Sportliche Höchstleistungen - das ist das Ziel aller Sportlerinnen und Sportler im Spitzensport. Erfolge basieren hier auf einer hochwertigen Nachwuchsförderung. Unser Ziel ist es, das sportliche Potenzial für langfristige Erfolge im Spitzensport aufzubauen.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Sport ist ein elementarer und nicht mehr weg zu denkender Bestandteil des täglichen Lebens. Seine sozial- und gesundheitspolitische Bedeutung ist unbestritten. Sport erfüllt nicht nur das Bedürfnis der Menschen nach Bewegung, Spiel und Entspannung, sondern dient zudem der Gesundheit und fördert die soziale Integration.
Dies erkennen wir mit den Richtlinien zur Sportförderung an. Unser Ziel ist es, den Freizeit- und Breitensport, den Leistungssport, den Schulsport, den Gesundheitssport und Versehrtensport zu beleben und nachhaltig zu fördern.

Sportförderung ist eine freiwillige Leistung. Im Rahmen unserer Möglichkeiten wollen wir die sozial- und gesundheitspolitisch wertvolle Arbeit der lippischen Sportvereine im Breitensport, Leistungssport sowie im Freizeitsport aber auch in der aktiven Jugendarbeit durch Zuschüsse nach diesen Sportförderungsrichtlinien finanziell unterstützen. Dabei wollen wir insbesondere das ehrenamtliche Engagement sowie die Inklusion und Integration der Sportlerinnen und Sportler berücksichtigen.

Ihre Selbstständigkeit als Sportverein oder sonstige Einrichtung des Sports wird durch unsere Förderung selbstverständlich nicht eingeschränkt.

Im Bereich des Spitzensports fördern wir durch

  • Unterstützung der Sport-Leistungsstützpunkte
  • Zuschüsse für die Teilnahme und Ausrichtung von Wettkämpfen


Unterstützung der Sport-Leistungsstützpunkte:

Landes-Leistungsstützpunkte sind dezentrale Einrichtungen des Nachwuchsleistungssports an Standorten leistungsstarker Vereine mit vereinsübergreifendem Kadertraining. Landes-Leistungsstützpunkte werden auf Antrag des jeweiligen Landes-Fachverbandes gemeinsam vom Landessportbund NW und vom Kultusminister des Landes NRW anerkannt. Verbandsstützpunkte sind Trainingseinrichtungen der Talentsichtung und Talentförderung als Unterbau der Leistungsstützpunkte.

Gefördert werden können hier Trainerhonorare, die Anschaffung von Sport- und Trainingsgeräten und Qualifizierungsmaßnahmen von Stützpunktleitung und Trainingspersonal.

Unsere Förderkriterien:

  • Nachweis der Anerkennung
    • nach den Vorgaben des Landessportbundes NRW als Landesleistungsstützpunkt oder
    • eines Sportfachverbandes als Verbandsstützpunkt.
  • Es gibt qualifizierte Trainer (mindestens B-Lizenz) für die sportliche Leitung.
  • Es gibt einen Stützpunktleiter.
  • Es stehen die Sportanlagen und technischen Hilfsmittel zur Verfügung, die für das Leistungstraining in den betreffenden Disziplinen erforderlich sind.
  • Es werden Kaderathleten (A,B,C,D,E Kader) trainiert und betreut.
  • Es werden Talentsichtungs- und Talenttrainingsgruppen in Zusammenarbeit mit Schulen angeboten und durchgeführt.

Zur Beantragung haben wir ein Formular für Sie hinterlegt.

Zuschüsse für die Teilnahme und Ausrichtung von Wettkämpfen:

Wir wollen lippischen Sportlerinnen und Sportlern eine aktive Teilnahme an deutschen und internationalen Meisterschaften erleichtern. Für lippische Sportvereine möchten wir die Ausrichtung von deutschen und internationalen Meisterschaften ermöglichen.
Kosten, die nicht von den Sportorganisationen oder zuständigen Fachverbänden getragen werden, können anteilig bezuschusst werden. Voraussetzung ist jeweils eine entsprechende Qualifikation und Zulassung für die Teilnahme beziehungsweise Ausrichtung dieser Meisterschaften.

Bei Teilnahme an deutschen und internationalen Meisterschaften können bezuschusst werden:

  • die Fahrtkosten und
  • die Kosten für Unterbringung der Sportlerinnen und Sportler (begrenzt auf 1 Woche).

Bei Ausrichtung von deutschen und internationalen Meisterschaften können bezuschusst werden:

  • die Kosten für Organisation und
  • die Kosten für Unterbringung und Verköstigung der Sportlerinnen und Sportler.

Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Ihr Verein

  • seinen Sitz in Lippe hat,
  • als gemeinnützig anerkannt ist,
  • im Vereinsregister eingetragen ist,
  • seinen Sport in Lippe ausübt,
  • dem Kreissportbund (KSB) Lippe e.V. und dem Landessportbund (LSB) NRW sowie einem Sportfachverband angehört.

Zuschüsse können nur gewährt werden, solange entsprechende Haushaltsmittel vorhanden sind.

Erforderliche Unterlagen

Förderung der Sport-Leistungsstützpunkte: Das Antragsformular mit weiteren Infos finden Sie unter Formulare verlinkt.

Zuschüsse für Wettkämpfe: formloser Antrag mit Begründung

Formulare

Hinweise/Besonderheiten

Auch wenn Sie bereits über einen längeren Zeitraum Zuschüsse erhalten haben, haben Sie keinen Rechtsanspruch auf weitere Zahlungen.

Sportförderung ist eine freiwillige Leistung und erfolgt subsidiär.
Das bedeutet, dass Sie alle Möglichkeiten der Unterstützung durch Dritte ausschöpfen und einen finanziellen Eigenanteil selbst tragen müssen.

Verfahrensablauf

  • Zuschussanträge sind durch die Sportvereine schriftlich an den Kreis Lippe, Fachdienst 401 Bildung, Sportförderung beziehungsweise falls angegeben an den KSB Lippe zu richten. Die Anträge können vom zeichnungsberechtigten Vereinsvorstand mit entsprechendem Vordruck oder formlos eingereicht werden.
  • Die Verwendung von zweckgebundenen Zuschüssen ist nach Abschluss des Vorhabens auf Verlangen nachzuweisen.
  • Der Zuschuss ist zurückzuzahlen, wenn:
    • der Verwendungszweck ohne Zustimmung des Kreises Lippe geändert wurde,
    • die Bewilligungen nicht eingehalten wurden oder
    • die Bewilligung unter falschen Voraussetzungen erfolgte beziehungsweise die Voraussetzungen nachträglich entfallen sind.

Zuständige Organisationseinheit(en)

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