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Online-Ausweis aktivieren

elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung

Sie wollen den Online-Ausweis Ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) nachträglich aktivieren lassen? Dies können Sie beim Info-Point vom Ausländeramt veranlassen.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Die Online-Ausweisfunktion ermöglicht es Ihnen, digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online zu erledigen.
Das Online-Ausweisen ist durch einen Chip in Ihrem eAT möglich, sofern die Online-Ausweisfunktion aktiviert ist.

Mit Ihrem Online-Ausweis können Sie zum Beispiel:

  • BAföG online beantragen,
  • Ihre SIM-Karte online aktivieren,
  • Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung rund um Ihr Versicherungskonto nutzen und
  • die Identifizierung mit PostIdent über die PostIdent-App vornehmen

Zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion benötigen Sie:

  • Ihren eAT mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
  • Ihre 6stellige PIN
  • PC mit Kartenlesegerät oder NFC-fähiges Smartphone oder Tablet
  • eine Software (zum Beispiel die AusweisApp2)

Für mehr Infos zum Thema haben wir eine Broschüre des BAMF unter Weiterführende Informationen verlinkt.

Voraussetzungen

Sie haben einen gültigen eAT. Die Online-Ausweisfunktion kann grundsätzlich erst ab einem Alter von 16 Jahren verwendet werden.

Keine Online-Ausweisfunktion
Enthält der elektronische Aufenthaltstitel den Hinweis, dass die Personalien auf den eigenen Angaben der Inhaberin oder des Inhabers beruhen, ist die Nutzung der Online-Ausweisfunktion ausgeschlossen.

Erforderliche Unterlagen

Bitte bringen Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel und Ihren Nationalpass (Reisepass) mit.

Hinweise/Besonderheiten

Wohnen Sie in Detmold, ist die Ausländerbehörde der Stadt Detmold für Sie zuständig.

Verfahrensablauf

Um die Online-Ausweisfunktion zu aktivieren, wenden Sie sich bitte an den Infopoint des Ausländeramts.
Sie müssen persönlich vorsprechen (keine Vertretung möglich).

Die Öffnungszeiten sind:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 - 13:00 Uhr.

Bearbeitungsdauer

ungefähr 10 Minuten

Zuständige Organisationseinheit(en)

Keine Einträge vorhanden

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