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Einsicht in das Liegenschaftskataster erhalten

Liegenschaftskataster Einsicht gewähren

Liegenschaftskataster - was das ist und wer Einsicht nehmen darf, erklären wir Ihnen hier.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
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Ausführliche Beschreibung der Leistung

Das Liegenschaftskataster ist das landesweit flächendeckende amtliche Verzeichnis, in dem alle Grundstücke (Flurstücke) erfasst sind. Es dient der Eigentumssicherung. Gleichzeitig ist das Liegenschaftskataster die Grundlage für die Bezeichnung der Grundstücke im Grundbuch.

Das Liegenschaftskataster ist ein öffentlich geführtes Register.

Es unterteilt sich in einen beschreibenden Teil (Katasterbuch/Liegenschaftsbuch) und in einen darstellenden Teil (Flurkarte/Liegenschaftskarte).

Im Liegenschaftskataster werden für alle Grundstücke (Flurstücke) und Gebäude folgende Informationen vorgehalten:

  • Geometrische Form, Lage und Größe,
  • Angaben über die Landnutzung und charakteristische Topographie,
  • Eigentümer und Erbbauberechtigte,
  • Ergebnisse der Bodenschätzung.

Die Geobasisdaten werden jedem zur Nutzung zugänglich gemacht. Um Angaben zu Eigentümern zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen.

Eigentümer, Erbbauberechtigte und Notare können das Liegenschaftskataster einsehen sowie Auskünfte und Auszüge über die sie betreffenden Liegenschaften erhalten. In gleichem Umfang können andere Antragsteller, soweit sie ein berechtigtes Interesse darlegen, eine Auskunft aus dem Liegenschaftskataster erhalten.

Auch können beispielsweise die Jagdvorsteher für Ihre Jagdgenossenschaft über die Jagdbehörde eine Auskunft aus dem Liegenschaftskataster zu den Flurstücken und Eigentumsverhältnissen einholen, um das in ihrer Zuständigkeit liegende Jagdkataster zu führen und zu pflegen

Voraussetzungen

Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme haben.

Erforderliche Unterlagen

Wenn man die Auszüge für jemand anderen beantragt, ist eine Vollmacht erforderlich.

Hinweise/Besonderheiten

Die Städte und Gemeinden können auch Katasterauskünfte erteilen und Auszüge fertigen, aber nur für ihr Zuständigkeitsgebiet.
Beispiel: Detmold nur für Detmold, Lage nur für Lage und so weiter.

Dort wird in der Regel Barzahlung gefordert

Rechtsgrundlage(n)

Bearbeitungsdauer

sofort

Zuständige Organisationseinheit(en)

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