Jeder, der einen gefährlichen Hund, einen Hund einer bestimmten Rasse oder einen großen Hund halten möchte, benötigt einen Sachkundenachweis. Hier erfahren Sie, wie Sie den Sachkundenachweis erhalten können.
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Wenn Sie einen gefährlichen Hund oder einen Hund bestimmter Rassen sowie deren Kreuzungen halten wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.
Um diese Erlaubnis zu bekommen, müssen Sie unter anderem nachweisen, dass Sie die erforderliche Sachkunde haben.
Für die Haltung von großen Hunden (Gewicht von mindestens 20 kg oder Widerristhöhe von mindestens 40 cm) brauchen Sie keine Erlaubnis, aber Sie müssen die Haltung bei der örtlichen Ordnungsbehörde anmelden. Auch für diese 20/40 Hunde müssen Sie unter anderem die erforderliche Sachkunde nachweisen.
Der Sachkundenachweis wird in der Regel durch das erfolgreiche Ablegen einer schriftlichen Prüfung erworben.
In der Sachkundeprüfung müssen Sie ausreichende theoretische Kenntnisse nachweisen insbesondere über:
gültiger Personalausweis oder Reisepass
Die Sachkunde können Sie ohne Prüfung nachweisen, wenn Sie
Für eine Sachkundeprüfung zum Halten eines gefährlichen Hundes vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.
Für große Hunde können Sie die Sachkundeprüfung bei jedem niedergelassenen Tierarzt ablegen.
Für Hunde bestimmter Rassen kann die Sachkundebescheinigung auch von einem anderen anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle erteilt werden. Die jeweilige Anerkennung erfolgt durch das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV).
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