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Aufenthaltstitel

Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Arten von Aufenthaltstiteln, die es in Deutschland gibt.

Kurzbeschreibung

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Ausführliche Beschreibung der Leistung

Ausländer, die sich in Deutschland aufhalten, müssen im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sein.


Es gibt drei Gruppen von Aufenthaltstiteln:
- während eines laufenden bzw. abgelehnten Asylverfahrens
- befristeter Aufenthalt (Aufenthaltserlaubnis)
- unbefristeter Aufenthalt (siehe Niederlassungserlaubnis)

Es gibt verschiedene Möglichkeiten um eine befristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten oder zu verlängern:

  1. für den Ehegatten eines Ausländers,
  2. für den Ehegatten eines Deutschen,
  3. für das Kind eines Ausländers oder Deutschen,
  4. für Studenten,
  5. für Au- Pair,
  6. für den Schüleraustausch,
  7. für Gastwissenschaftler,
  8. wegen Erwerbstätigkeit,
  9. für einen Aufenthalt aus humanitären Gründen oder
  10. für Familienangehörige eines EU- Bürgers.

Eine Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel und kann, je nach Art, bis zu 5 Jahre gültig sein.
Eine Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel.

Der Aufenthaltstitel wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) erteilt.
Sie erhalten den eAT nicht sofort, da er durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Bis zur Aushändigung dauert es erfahrungsgemäß 3 bis 5 Wochen, in Einzelfällen auch länger.

Zur Abholung des eAT ist daher zusätzliche Vorsprache erforderlich. Hierzu können Sie auch jemanden bevollmächtigen. Zur Dienstleistung Aufenthaltserlaubnis abholen.

Erforderliche Unterlagen

Je nach Art der Aufenthaltserlaubnis:
Immer: Antrag, Nationalpass, aktuelles biometrisches Passbild

zusätzlich kann beispielsweise erforderlich sein:

  • Arbeitgeberbescheinigung,
  • letzter Einkommenssteuerbescheid,
  • Bescheid vom Jobcenter (Bürgergeld),
  • Nachweis über eine Krankenversicherung,
  • Geburtsurkunde,
  • Mietvertrag der Wohnung

Formulare

Hinweise/Besonderheiten

Persönliche Vorsprache bei Antragstellung

Auf einem integrierten Chip werden neben persönlichen und aufenthaltsrechtlichen Daten auch Fingerabdrücke gespeichert. Daher ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Ausgenommen hiervon sind nur Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Personen, die auf Grund des Alters oder wegen einer körperlichen Behinderung nachweislich (ärztliches Attest) nicht mehr in der Lage sind, sich in der Öffentlichkeit zu bewegen.

Zur Beantragung eines eAT brauchen Sie einen Termin.

Rechtsgrundlage(n)

Bearbeitungsdauer

Eine Entscheidung erfolgt der Regel sofort bei Vorsprache.

Der eigentliche Aufenthaltstitel wird als Chipkarte von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Dies kann bis zu 6 Wochen dauern.

Zuständige Organisationseinheit(en)

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