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Reitkennzeichen beantragen

Ausgabe von Reitkennzeichen

Ausritte mit dem Pferd in der freien Natur - erfahren Sie hier mehr über Reitkennzeichen.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Wenn Sie im Wald und in der freien Landschaft reiten möchten, dürfen Sie das nur, wenn am Zaumzeug des Pferdes, beidseitig gut sichtbar, Reitkennzeichen mit gültiger Jahresreitplakette befestigt sind.
Ein Reitkennzeichen ist halterbezogen, es bleibt also auch bei Ihnen, wenn das Pferd gewechselt wird. Ein Reitkennzeichen ist nur mit Reitplakette gültig. Diese Reitplakette ist gebührenpflichtig und muss jedes Jahr erneuert werden.

Es wird unterschieden zwischen Einzelreitern, also Privatpersonen, und Reiterhöfen. Reiterhöfe sind Einrichtungen mit dem Zweck, Pferde für das Reiten im Wald und in der freien Landschaft bereit zu halten und zu vermieten. Vermietung bedeutet, dass Pferde mehreren Reitern zur Verfügung gestellt werden und dafür ein Entgelt entrichtet wird. Das kann in beliebiger, auch indirekter Form geschehen, beispielsweis als Mitgliedsbeitrag bei Reitvereinen.

Reitkennzeichen aus anderen Bundesländern gelten auch in Nordrhein-Westfalen und umgekehrt.

Die Gebühren sind immer für ein ganzes Jahr fällig. Sie müssen die komplette Gebühr zahlen, auch wenn Sie das Kennzeichen nur für wenige Monate benötigen.

Das mit der Reitabgabe eingenommene Geld kommt wieder den Reiterinnen und Reitern zugute. Mit dem Geld werden im Rahmen der Verfügbarkeit bestehende Reitwege in ganz NRW saniert beziehungsweise neue Reitwege angelegt.

Wenn Sie das Reitkennzeichen dauerhaft nicht mehr benötigen, weil Sie beispielsweise Ihr Pferd verkauft haben oder es verstorben ist, dann muss die schriftliche Abmeldung bis zum 31. 01. für das entsprechende Jahr erfolgen. Spätere Abmeldungen können erst im Folgejahr berücksichtigt werden. Das Reitkennzeichen senden Sie dann bitte an uns zurück.


Wenn Sie ohne gültiges Reitkennzeichen ausreiten, dann handeln Sie ordnungswidrig und müssen mit einer Geldbuße rechnen.

Voraussetzungen

Sie haben Ihren Wohnsitz im Kreis Lippe beziehungsweise der Reiterhof liegt in Lippe.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsvordruck
    bitte geben Sie auch Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an
  • eventuell SEPA-Mandat

Formulare

Hinweise/Besonderheiten

Reitkennzeichen werden nur für berittene Pferde benötigt. Wer ein Pferd führt oder eine Kutsche benutzt, benötigt kein Kennzeichen.

Verfahrensablauf

Das Antragsformular und ein SEPA-Mandat finden Sie unter Formulare verlinkt. Sie können das Antragsformular auch telefonisch oder per E-Mail (reitkennzeichen(at)kreis-lippe.de) anfordern.

Bitte geben Sie in Ihrem Antrag an, ob

  • Sie lediglich die Plaketten für das aktuelle Jahr beantragen möchten oder aber
  • für das aktuelle Jahr und die Folgejahre. Sie erhalten dann bis zur schriftlichen Kündigung automatisch Ende eines Jahres die Plaketten für das Folgejahr.

Eine Kündigung müssen Sie schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift übersenden.
Kündigungen müssen jeweils bis zum 31. Januar eines Folgejahres für das Vorjahr bei uns sein. Das Reitkennzeichen geben Sie dann bitte unaufgefordert zurück.

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Bearbeitungsdauer

1 - 2 Wochen

Zuständige Organisationseinheit(en)

Keine Einträge vorhanden

Datenschutzhinweis

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