Hinter dem Begriff „Planen und Bauen“ verbergen sich Mitarbeitende der Kreisverwaltung, die Ihnen bei privaten oder gewerblichen Bauvorhaben zur Seite stehen. Sie führen Ihre Baugenehmigungsverfahren durch, betreiben für Sie Wohnungsbauförderung oder vertreten öffentliche Belange in Bauleitplanverfahren.
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