Der Bereich kümmert sich unter anderem um den Bereich Ausbildungsförderung. Die Ausbildungsförderung (BAföG) für Schülerinnen und Schüler kann im Bürgerservice beantragt werden, die Anträge werden dann in diesem Bereich bearbeitet. Außerdem stellen Sie hier Anträge auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder auch auf die Übernahme von Bestattungskosten.
Auf dieser Seite bekommen Sie Informationen über:
Hier finden Sie die Ansprechpersonen zu den verschiedenen Aufgaben im Überblick:
Informationen zur Übernahme von Bestattungskosten finden Sie auch in der Dienstleistung zu Bestattungskostenhilfe.
Die Informationen zur Übernahme von Bestattungskosten gibt es auch in einfacher Sprache:
Jeder Mensch soll eine Ausbildung machen können.
Wenn ein Schüler nicht genug Geld hat,
dann bekommt der Schüler eine Förderung.
Das nennt man die Ausbildungs·förderung.
Zum Beispiel, wenn die Eltern des Schülers
nicht genug Geld für die Schule haben.
Diese Ausbildungs·förderung bekommt man
für die Zeit in der Schule
oder auch, wenn der Schüler ein Schul·praktikum machen muss.
Informationen zur Ausbildungs·förderung (kurze Übersicht):
Bei einer Schul·ausbildung kann man Geld bekommen, wenn
Das Geld bekommt man jeden Monat als Zuschuss,
das heißt: man muss dieses Geld nicht zurückzahlen.
Als Schüler kann man auch Geld bekommen
Für ein Schul·praktikum gibt es nur Geld,
wenn der Schüler dieses Praktikum machen muss.
Wie viel Geld jeder Schüler bekommt, ist ganz verschieden.
Bei der Ausbildungs·förderung
müssen viele Punkte beachtet werden.
Zum Beispiel kommt es darauf an,
Außerdem ist wichtig, ob der Schüler oder seine Eltern Geld haben oder verdienen
oder ob der Schüler verheiratet ist oder einen Lebens·partner hat, der Geld verdient.
Zum Beispiel: hat der Schüler Eltern, die zusammen·leben
und im Monat mehr als 2000,- Euro verdienen,
dann bekommt der Schüler nicht so viel Geld für seine Ausbildung.
Es gibt eine Ausbildungs·förderung, die eltern·unabhängig ist.
Das heißt: eine Förderung zu dieser Ausbildung
können Schüler bekommen, auch wenn die Eltern mehr Geld haben,
zum Beispiel, wenn der Schüler schon 5 Jahre gearbeitet hat
oder sein Abitur auf einem Abend·gymnasium machen möchte
oder schon älter ist.
Der Schüler selber darf auch nicht mehr als 8.200 Euro haben,
sonst bekommt er nicht so viel Ausbildungs·förderung.
Manchmal bekommt der Schüler auch Geld,
wenn er im Ausland in die Schule geht.
Der Schüler bekommt das Geld
meistens bis zum Ende seiner Ausbildung,
manchmal auch länger.
Für die Ausbildungs·förderung gibt es ein Amt.
Das ist das Amt für Ausbildungs·förderung.
Dieses Amt ist meistens dort, wo die Eltern wohnen.
Manchmal ist aber auch das Amt zuständig,
wo der Schüler wohnt oder zur Schule geht.
Mehr Informationen zu der Ausbildungs·förderung
1. Was heißt BAföG?
BAföG ist die Abkürzung für ein Gesetz,
das ist das Bundesausbildungs·förderungs·gesetz.
Man kann sagen, dass jemand BAföG bekommt,
wenn er Geld für seine Ausbildung haben kann.
2. Wann kann man BAföG bekommen?
Das BAföG kann man zum Beispiel bekommen,
wenn man
3. Das sind die Voraussetzungen für das BAföG:
Dann kann man jeden Monat Geld für die Schule bekommen:
Das BAföG bekommen Sie als Zuschuss,
das heißt: Sie müssen nichts zurückzahlen.
4. Wie viel BAföG bekommen Sie?
Wie viel Geld Sie immer jeden Monat bekommen, ist unterschiedlich.
Es kommt darauf an, wie viel Geld
zum Beispiel Ihre Eltern verdienen oder Sie selber.
Wenn Sie oder die Eltern viel Geld verdienen,
dann bekommen Sie nicht so viel BAföG.
Immer wenn Sie eine Schule bis zum Abschluss besuchen wollen,
zum Beispiel eine Berufs·schule oder eine ähnliche Schule,
können Sie das BAföG bekommen.
Bei der allgemeinen Schule
gibt es das BAföG allerdings erst ab der 10. Klasse.
5. So viel Geld können Sie bekommen:
Wenn Sie zuhause wohnen und nicht genug Geld haben, gibt es
Wenn Sie nicht zuhause wohnen und nicht genug Geld haben, können Sie bekommen
Auch wenn Sie während Ihrer Schulzeit ein Jahr im Ausland verbringen,
können Sie BAföG erhalten.
Sie erhalten dann etwas Geld für die Reise·kosten
sowohl für die Hinreise auch als für die Rückreise:
Wenn Sie ein Abend·gymnasium oder Kolleg besuchen,
dann bekommen Sie eltern·unabhängiges BAföG.
Das heißt: es ist egal, wie viel Ihre Eltern verdienen.
Hinweis: Wenn Ihre Eltern für Sie Kindergeld bekommen,
ist das für das BAföG auch egal.
6. Praktikantinnen und Praktikanten:
Für ein Praktikum bekommt man nur BAföG,
wenn man es während der Ausbildung macht
und wenn es ein Pflicht·praktikum ist.
Das heißt: Man muss dieses Praktikum in der Ausbildung machen.
Wenn man im Ausland ein Praktikum macht,
bekommt man nur Geld,
wenn es mindestens 12 Wochen dauert.
Wenn Sie noch mehr Informationen zu dem BAföG haben möchten,
klicken Sie auf diesen Link. Dort sind die Texte in schwerer Sprache.
Die Ansprechpersonen für das Bafög finden Sie hier:
Informationen zur Grundsicherung finden Sie auch in der Dienstleistung zu Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Die Informationen zur Grundsicherung gibt es auch in leichter Sprache:
Dieser Text ist in einfacher Sprache geschrieben.
Einfache Sprache kann jeder besser verstehen.
Der Text ist wie ein Beipack∙zettel.
Er erklärt: was in unserem Schreiben steht.
Den Text können Sie auch hier als Datei herunterladen und lesen. In der Datei sind auch erklärende Bilder eingefügt:
Erwerbs∙minderung bedeutet:
Jemand kann nicht gut auf dem öffentlichen Arbeitsmarkt arbeiten.
Und hat zu wenig Geld zum Leben.
Zum Beispiel:
Grund∙sicherung bedeutet: Man bekommt Geld zum Leben.
Menschen mit einer Erwerbs∙minderung
können eine Grund∙sicherung bekommen:
Regel∙leistungen
Regel∙leistungen heißt:
Man bekommt Geld.
Von dem Geld kann man zum Beispiel:
Mehrbedarfe
Manchmal hat man zu wenig Geld.
Zum Beispiel:
Dann kann man Geld beantragen.
Einmalige Leistungen
Einmalige Leistungen bekommt man,
wenn man zum Beispiel:
Dann bekommt man einmal Geld.
Von dem Geld kann man sich Möbel kaufen.
Man bekommt die Grund∙sicherung immer für ein Jahr.
Vielleicht braucht man die Grund∙sicherung länger.
Dann muss man nach einem Jahr einen neuen Antrag stellen.
Die Grund∙sicherung muss man beim Kreis Lippe beantragen.
Der Kreis Lippe schaut:
ob jemand ein Recht auf das Grund∙einkommen hat.
Und wieviel Grund∙einkommen jemand bekommt.
Wenn man kein Recht auf das Grund∙einkommen hat:
muss man sich beim Sozialamt in seinem Wohnort melden.
Für den Antrag für das Grund∙einkommen muss man einige Formulare ausfüllen.
Wenn man die Grund∙sicherung zum 1. Mal beantragt.
Dann muss man diese Formulare ausfüllen:
Wenn man die Grundsicherung verlängern möchte.
Dann muss man diese Formulare ausfüllen:
Die Formulare finden Sie auf dieser Seite: Klicken Sie hier, dann kommen Sie auf die richtige Seite.
Außerdem brauchen wir:
einen Einkommens∙nachweis
Das kann sein:
die Gehalts∙abrechnung vom Arbeitgeber.
Es gibt auch eine Grund∙sicherung für Menschen,
die in einer Einrichtung
für Menschen mit Behinderung leben.
Wir sagen dazu:
Grund∙sicherung für besondere Wohn∙formen.
Für Menschen aus besonderen Wohn∙formen,
gibt es extra Formulare.
Die Formulare heißen:
Außerdem brauchen wir:
einen Einkommens∙nachweis
Das kann sein:
die Gehalts∙abrechnung von seinem Arbeitgeber.
Dann melden Sie sich gerne bei uns.
Hier finden Sie die Ansprechpersonen:
Klicken Sie hier.
Dann kommen Sie zu der Übersicht mit den Ansprechpersonen.
Übersetzt von Svenja Pambor-van Urk Dam (Lebenshilfe Detmold)
Informationen zur Übernahme von Bestattungskosten finden Sie auch in der Dienstleistung zu Bestattungskostenhilfe.
Die Informationen zur Übernahme von Bestattungskosten gibt es auch in einfacher Sprache:
Es gibt eine Hilfe für Beerdigungs·kosten.
Wenn ein Angehöriger oder eine Angehörige von Ihnen gestorben ist
und Sie haben nicht genug Geld für die Beerdigung,
können Sie Hilfe bekommen.
Das steht im Sozial·gesetzbuch 12, das ist die Abkürzung SGB XII.
Hier stehen mehr Informationen dazu:
1. Wann bekommt man Hilfe für die Kosten einer Beerdigung ?
Man kann Hilfe für die Kosten einer Beerdigung bekommen,
wenn ein Angehöriger oder eine Angehörige gestorben ist
und man kein Geld für diese Beerdigung hat.
2. Das sind die Voraussetzungen
Man ist eine Person, die die Kosten für die Beerdigung auch zahlen muss.
Zum Beispiel, wenn
Wenn Sie also die Kosten für die Beerdigung zahlen müssen,
diese Kosten aber zu hoch sind,
dann können Sie beim Kreis Lippe Hilfe bekommen.
Sie müssen einen Antrag beim Sozial·amt stellen
und dürfen damit nicht zu lange warten,
bis ungefähr einen Monat nach der Beerdigung.
3. Wie viel Hilfen bekommt man?
Welche Hilfen man bekommen kann und in welcher Höhe,
das ist ganz unterschiedlich.
In unserem Kreis gibt es dafür bestimmte Geld·beträge und Regeln.
Auch die Personen vom Beerdigungs·institut kennen sich aus und beraten Sie.
Die Kosten der Beerdigung werden vom Kreis Lippe übernommen,
wenn die Beerdigung einfach, aber würdig sind.
Dazu gehören auch die Kosten für die Verwaltung vom Friedhof, für ein Reihen·grab.
Es gibt auch noch weitere Kosten, die übernommen werden können.
Alle anderen Kosten werden persönlich besprochen.
Die Kosten zum Beispiel für Kränze oder Trauer·karten und Zeitungs·anzeigen oder Bewirtungs·kosten werden nicht übernommen.
Zu diesen Kosten beraten wir Sie gerne.
Hier finden Sie die Ansprech·personen für die Bestattungs·kosten:
Montag bis Donnerstag
09:00 bis 12:00 Uhr und
13:30 bis 15:00 Uhr
Freitag
09:00 bis 12:00 Uhr
BAföG-Amt
Montag bis Freitag
09:00 bis 12:00 Uhr
Kreishaus Detmold
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold
Ihre Ansprechpersonen zu Ausbildungsförderung (Bafög)
Unter folgender Webseite ist es möglich, den Antrag für Schüler-BAföG auch online zu stellen.