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Der Text ist wie ein Beipack∙zettel.
Er erklärt: was in unserem Schreiben steht
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Mit dem Euro-WC-Schlüssel kann man:
Türen von barriere∙freien WC-Räumen öffnen.
Barriere∙freier WC-Raum heißt:
Der Raum hat keine Hindernisse.
Er ist größer als ein normaler WC-Raum.
Es gibt keine Stufen.
Man kann sich auch mit einem Rollstuhl gut darin bewegen.
Den Euro-WC-Schlüssel kann man
in ganz Europa benutzen.
Es gibt sehr viele barriere∙freie WC-Räume
in Europa:
mehr als 12000.
Es gibt sie auch auf Rast∙stätten an Autobahnen.
In diese barriere∙freien WC-Räume kommt man nur
mit dem Euro-WC-Schlüssel.
Es gibt ein Verzeichnis.
Darin stehen alle Adressen von barriere∙freien WC-Räumen
mit dem Euro-WC-Schlüssel.
Das Heft heißt: der Locus
Menschen mit einem Schwerbehinderten∙ausweis
können den Euro-WC-Schlüssel bekommen.
Im Schwerbehinderten∙ausweis muss stehen:
Merkzeichen:
Diese Menschen können auch einen Euro-WC-Schlüssel bekommen:
Den Euro-WC-Schlüssel bekommt man beim Bundes∙verband Selbst∙hilfe Körper∙behinderter oder beim Club Behinderter und ihrer Freunde Darmstadt.
Man kann den Euro-WC-Schlüssel bestellen.
Das kann man beim Bundes∙verband Selbst∙hilfe Körper∙behinderter
oder beim Club Behinderter und ihrer Freunde machen.
Dafür muss man keinen Antrag schreiben.
Sie kommen zu der Internet∙seite
vom Bundes∙verband Selbst∙hilfe Körper∙behinderter
oder vom Club Behinderter und ihrer Freunde
wenn Sie auf den Link klicken:
Das Euroschlüssel Projekt (Club Behinderter und ihrer Freunde)
EURO-WC-Schlüssel bestellen (Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter)
Diese Unterlagen muss man vorzeigen:
Übersetzt von Svenja Pambor-van Urk Dam (Lebenshilfe Detmold)
Menschen mit Behinderung sollen gut und sicher arbeiten.
Wir sind für Menschen da, die arbeiten.
Oder die bald arbeiten möchten.
Wir helfen Schwerbehinderten
im Beruf.
So können schwerbehinderte Menschen gut und sicher arbeiten.
Der Grad der Behinderung steht auf dem Schwerbehindertenausweis.
Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 sind schwerbehindert.
Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf besondere Hilfe im Beruf.
Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 können einen Antrag stellen.
Es heißt: Antrag auf Gleichstellung
Stellen Sie den Antrag auf Gleichstellung beim Kreis Lippe.
Dann haben Sie auch Anspruch auf Hilfe.
Klicken Sie auf diesen Link. Dann kommen Sie auf die richtige Seite.
Wir sind für viele Menschen da:
Sind Sie Arbeitgeber?
Möchten Sie jemanden mit Behinderung einstellen?
Aber Sie haben viele Fragen?
Wir sind auch für Sie da.
Wir haben mehrere Aufgaben:
Wir beraten und betreuen Menschen mit Behinderung.
Das bedeutet: Wir sprechen mit Ihnen.
Wir hören genau hin: Was brauchen Sie?
Welche Schwierigkeiten gibt es am Arbeitsplatz?
Das möchten wir:
Ihr Arbeitsplatz soll ein guter und sicherer Ort sein.
Manchmal brauchen Menschen Hilfsmittel.
Ein Hilfsmittel ist ein nützliches Gerät.
Mit dem Hilfsmittel kann man Dinge machen.
Ohne Hilfsmittel kann man es nicht machen.
Zum Beispiel:
Frau Lohe ist blind.
Der Chef kauft eine Sprachꞏausgabe und eine Braillezeile.
Die Sprachausgabe liest alles laut vor.
Auf der Braillezeile fühlt Frau Lohe die Buchstaben mit den Fingerspitzen.
Jetzt kann Frau Lohe am Computer arbeiten.
Wir geben dem Chef Geld für Hilfsmittel.
Man sagt zu den Hilfsmitteln: Technische Hilfen.
Sie können technische Hilfen bei uns beantragen.
Wir beraten Sie auch über technische Hilfen.
Kommen Sie und sprechen Sie mit uns.
Manchmal gibt es bei der Arbeit Probleme.
Zum Beispiel:
Der Chef will nicht mehr mit Ihnen arbeiten.
Der Chef will Ihnen kündigen.
Kündigen bedeutet: Der Arbeitsvertrag geht zu Ende.
Wir begleiten Sie bei einer Kündigung.
Wir müssen sagen: Die Kündigung ist ok.
Sonst kann der Chef Ihnen nicht kündigen.
Kreishaus
Felix-Fechenbach-Str. 5
32756 Detmold
Das ist die Telefonnummer: 052 31 62 77 555
Das ist die E-Mail-Adresse: schwrbhndrtnnglgnhtnkrs-lppd.
Das ist die Internetseite: www.kreis-lippe.de
Übersetzt von Melanie Werner (Büro leichte Sprache)
Dieser Text ist in einfacher Sprache geschrieben.
Einfache Sprache kann jeder besser verstehen.
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Er erklärt: was in unserem Schreiben steht
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Wir sind der Sozial∙psychiatrische Dienst vom Kreis Lippe.
Sozial∙psychiatrisch ist ein schweres Wort.
Man spricht es so: Sozial∙psücha∙trisch.
Ein anderes Wort für sozial ist: Gemeinschaft.
Ein anderes Wort für Psyche ist: Seele.
Bei uns arbeiten Männer und Frauen.
Manchmal erleben Menschen schwere Zeiten.
Zum Beispiel gibt es:
Dann können wir Ihnen helfen.
Wir kennen uns gut aus mit diesen Problemen.
Und können Ihnen gut helfen.
Wir beraten erwachsene Menschen mit seelischen Problemen.
Und wir beraten Ihre Familie und Freunde.
Das heißt:
Wir führen Gespräche mit Ihnen.
Sie können in unsere Beratungs∙stelle kommen.
Wenn das nicht geht:
kommen wir zu Ihnen in die Klinik
oder zu Ihnen nach Hause.
Dann sprechen wir mit Ihnen über Ihre Probleme.
Wir suchen mit Ihnen nach einer guten Lösung.
Es gibt eine Ärztin für seelische Krankheiten.
Die Ärztin kann zum Gespräch dazukommen.
Wenn Sie das möchten.
Es gibt auch Gruppen∙treffen.
In den Gruppen∙treffen lernen wir uns kennen.
Wir können Zeit zusammen verbringen.
Wir unternehmen etwas.
Ein Facharzt für seelische Krankheiten kann mit Ihnen sprechen.
Er stellt eine Diagnose.
Diagnose ist ein schweres Wort.
Es bedeutet: eine Krankheit erkennen.
Wir helfen Ihnen zum Beispiel:
Wir sind für Sie da:
Sie finden uns in:
Haben Sie Fragen?
Oder möchten Sie einen Termin haben?
Dann melden Sie sich bei uns.
Klicken Sie auf diesen Link.
Dann kommen Sie auf die richtige Seite.
Übersetzt von Svenja Pambor-van Urk Dam (Lebenshilfe Detmold)
Bei der Pflege können Sie Geld bekommen. Das nennt man Hilfe zur Pflege.
Diese Hilfe können Sie bekommen, wenn
Wenn Sie eine solche Pflege brauchen und nicht genug Geld haben, können Sie manchmal Unterstützung vom Kreis Lippe bekommen.
Hier bekommen Sie weitere Informationen in einfacher Sprache. Klicken Sie auf die Überschrift, dann klappt sich der Text dazu auf.
Manchmal kann man vom Kreis Lippe Geld für die Pflege bekommen.
Das nennt man Hilfe zur Pflege. Hier ist ein kurzer Überblick:
Man kann Hilfe zur Pflege bekommen, wenn man zuhause lebt oder immer in einer Einrichtung lebt, zum Beispiel in einem Wohn·heim.
Das steht im Gesetz, dieses Gesetz heißt: Sozialgesetzbuch 12 oder abgekürzt: SGB XII.
Wichtig: Für die Hilfe zur Pflege müssen Sie wissen:
Die Hilfe zur Pflege können Sie immer nur bekommen,
Wann hat man nicht genug Geld?
Wenn Sie alleine leben und nicht mehr als 10.000 Euro haben, können Sie Hilfe zur Pflege bekommen.
Wenn Sie mit einer anderen Person zusammen·leben, zum Beispiel als Eheleute, und nicht mehr als 20.000 Euro haben, können Hilfe zur Pflege bekommen.
Deswegen bekommt man zum Beispiel auch keine Hilfe, wenn
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Hilfe zur Pflege bekommen, gibt es bei uns Informationen.
Klicken Sie auf den Link, dann finden Sie die Ansprechpersonen, an die Sie sich wenden können: Hilfe zur Pflege: Ansprechpersonen häusliche Pflege und vollstationäre Pflege.
Seit Januar 2017 gibt es ein neues Gesetz zur Pflege·versicherung. Dieses Gesetz steht im Sozial·gesetzbuch 11 oder abgekürzt SGB XI. In diesem Gesetz gibt es einige neue Regeln.
Zum Beispiel:
Die Hilfe zur Pflege kann man auch nur dann bekommen, wenn man vielleicht nicht pflege·versichert ist und nicht genug Geld hat.
Dasselbe gilt auch in der Sozial·hilfe: Man bekommt erst Unterstützung durch die Sozial·hilfe, wenn man nicht genug Geld hat und auch kein Geld von anderen Behörden oder Personen bekommt.
Das heißt: Bei der Hilfe zur Pflege muss man immer diese Reihenfolge beachten:
Bei Personen mit einem Pflege·grad 2 bis 5 gibt es diese Hilfen:
Bei Personen mit einem Pflege·grad 1 kann es diese Hilfen geben:
Wichtig:
Zuerst muss man immer einen Antrag an die Pflege·kasse stellen, wenn man Unterstützung haben möchte.
Erst wenn man kein Geld von der Pflege·kasse bekommt oder dieses Geld nicht ausreicht, kann man Hilfe zur Pflege bekommen.
Manchmal kann es sein, dass eine Person nicht nur zuhause gepflegt werden kann.
Dann muss diese Person manchmal am Tag (Tages·pflege) oder in der Nacht (Nacht·pflege) in einer Einrichtung gepflegt werden. Das ist die teil·stationäre Pflege.
Dafür kann man Hilfe bekommen.
Diese Hilfe gibt es aber nur,
Wenn eine Person für eine kurze Zeit nicht zuhause gepflegt werden kann, dann kann diese Person auch in einer Einrichtung gepflegt werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Angehöriger im Urlaub ist, der die Person sonst pflegt. Das nennt man die Kurzzeit·pflege oder die Verhinderungs·pflege.
Die Pflege·kasse zahlt bei dieser Pflege nicht alles, zum Beispiel für das Wohnen und das Essen. Die Person, die gepflegt wird, muss das oft selber zahlen.
Dann kann die Person, die gepflegt wird, manchmal Geld vom Sozial·amt bekommen.
In einer Pflege·wohn·gemeinschaft wohnen mehrere Personen zusammen, die gepflegt werden müssen und die einen Pflege·grad haben. Sie müssen mindestens den Pflege·grad 2 haben.
In diesen Wohn·gemeinschaften müssen die Bewohner Geld zahlen:
Die Pflege·kasse zahlt meistens nur das Geld für die Pflege. Alle anderen Kosten muss die Person, die gepflegt wird, selber zahlen. Manchmal bekommt diese Person dann Unterstützung über die Sozial·hilfe.
Hier gibt es eine Liste der Pflege·wohn·gemeinschaften im Kreis Lippe: Neue Wohnformen im Kreis Lippe.
Die Einrichtungen, in denen Personen immer gepflegt werden (voll·stationäre Pflege), haben verschiedene Preise. Sie können diese Preise bei den Einrichtungen aber nach·fragen.
Wenn eine pflege·bedürftige Person nur Pflege·grad 1 hat, muss man sich fragen:
Diese Fragen müssen immer mit dem Sozial·amt besprochen werden, und immer bevor diese Person in die voll·stationäre Einrichtung kommt.
Das Geld bei einer voll·stationären Pflege wird immer für einen Tag gerechnet. Das ist der tägliche Pflege·satz.
Der tägliche Pflege·satz besteht aus
Mit der Einrichtung macht man einen Vertrag. Das Geld, das man zahlen muss, steht in dem Vertrag. Der Vertrag heißt: Wohn- und Betreuungs·vertrag.
Wichtig:
Zuerst muss man immer einen Antrag an die Pflege·kasse stellen, wenn man Hilfe zur Pflege haben möchte.
Erst wenn das Geld von der Pflege·kasse nicht ausreicht, prüft das Sozial·amt, ob man genug Geld hat oder Hilfe zur Pflege bekommen kann.
Das Sozial·amt schaut genau, ob man genug Geld für die Pflege hat.
Lebt man immer in einer Einrichtung, muss man die sog. Investitions·kosten bezahlen. Das ist das Geld, das zum Beispiel für den Bau einer Einrichtung gebraucht wird.
Für diese Investitionskosten gibt es das Pflege·wohngeld.
Das heißt: Das Pflege·wohngeld kann beantragt werden,
Beim Pflege·wohngeld ist es egal, ob man Angehörige hat, die zum Beispiel Geld für den Unterhalt zahlen müssen.
Das Pflege·wohngeld gibt es nur, wenn Sie schon in einer Einrichtung in Nordrhein-Westfalen wohnen oder den ersten Wohn·sitz in Nordrhein-Westfalen haben, bevor Sie in eine Einrichtung umziehen wollen.
Meistens beantragt die Einrichtung das Pflege·wohngeld.
Mehr Informationen zum Pflegewohngeld finden Sie hier: Dienstleistung Pflegewohngeld.
Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an, hier finden Sie Ihre Ansprechpersonen:
Kontakt Betreuungs- und Entlastungsangebote für pflegebedürftige Menschen
Man bekommt Hilfe zur Pflege, wenn man
Ab dem Pflege·grad 2 kann man Geld für die Hilfe zur Pflege bekommen.
Beim Pflege·grad 1 bekommt man:
Wichtig:
Wenn man Geld aus der Rente bekommt, muss man dieses Geld auch angeben. Das Amt prüft dann, ob man trotzdem Hilfe zur Pflege bekommen kann.
Wenn man Hilfe zur Pflege haben möchte, dann muss man einen Antrag stellen.
Dazu braucht man einige Unterlagen:
Welche Unterlagen Sie mitbringen müssen, ist bei jeder Person ganz verschieden.
Sie können sich an die Ansprechperson wenden: Kontakt Hilfe zur Pflege.
Die Formulare gibt es nur in schwerer Sprache. Die Formulare können Sie herunterladen, wenn Sie hier klicken:
Wenn Sie Hilfe zur Pflege haben wollen:
Frist: Ab wann bekommen Sie Hilfe?
Erst wenn Sie uns Bescheid gesagt haben, können Sie von uns die Hilfe zur Pflege bekommen.
Kosten: Müssen Sie Geld für die Hilfe zur Pflege bezahlen?
Für die Hilfe zur Pflege müssen Sie kein Geld bezahlen.
Wer sind die Ansprechpersonen für die Hilfe zur Pflege?
Hier bekommen Sie Informationen von uns: Link zu den Ansprechpersonen
Der Text in einfacher Sprache ist von:
Agentur für Leichte Sprache, 2022
Flurstraße 16
85646 Anzing
E-Mail: nfls-srvcrg
Internet: www.als-service.org
Im Kreis Lippe leben viele Menschen mit Behinderung.
Der Kreis Lippe möchte:
Menschen mit einer Behinderung bestimmen über ihr Leben selbst.
Und Menschen mit Behinderung nehmen voll am Leben teil.
Zum Beispiel:
Menschen mit Behinderung entscheiden selbst: Ich lebe in einer Wohn∙gruppe.
Oder:
Ich lebe in der eigenen Wohnung.
Man sagt dazu auch: Selbstbestimmt leben.
Es gibt in Lippe viele Hilfen.
So können Menschen mit Behinderung selbstbestimmt leben.
Wegen dem Corona-Virus ist im Moment manches anders.
Wir möchten alle Menschen schützen.
Damit sich niemand mit dem Corona-Virus ansteckt.
Sie können uns im Moment nicht im Kreishaus besuchen.
Aber:
Sie können uns anrufen:
05231/62 77 555
Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail-Adresse ist: schwrbhndrtnnglgnhtnkrs-lppd.
Sie können uns schreiben.
Die Adresse ist:
Abteilung Schwerbehindertenangelegenheiten
Kreishaus
Felix Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold
Übersetzt von Melanie Werner (Büro leichte Sprache)
Dieser Text ist in einfacher Sprache geschrieben.
Einfache Sprache kann jeder besser verstehen.
Der Text ist wie ein Beipack∙zettel.
Er erklärt: was in unserem Schreiben steht.
Den Text können Sie auch hier als Datei herunterladen und lesen. In der Datei sind auch erklärende Bilder eingefügt:
Der EU Park∙ausweis ist für Menschen
mit einem Schwerbehinderten∙ausweis.
Darin muss stehen:
Oder:
Und der Parkausweis ist für Menschen mit:
Oder:
Mit dem EU Park∙ausweis dürfen Sie kostenfrei parken:
Der EU Park∙ausweis ist in allen Ländern gültig,
die zur europäischen Union gehören.
Und in manchen anderen Ländern
Rufen Sie uns gerne an.
Wir sagen Ihnen: in welchen Ländern der EU Park∙ausweis
gültig ist.
Den EU Park∙ausweis können Sie
bei Ihrer Straßen∙verkehrs∙behörde beantragen:
Detmold:
Stadtverwaltung Detmold:
Bürgerberatung
Bad Salzuflen:
Stadtverwaltung Bad Salzuflen:
Fachdienst Tiefbau
Lage:
Stadtverwaltung Lage
Bürgerservice
Lemgo:
Stadtverwaltung Lemgo,
Bürgerbüro
Alle anderen Orte:
Kreis Lippe Bürger-Service
Felix-Fechenbach-Straße 5
3 27 56 Detmold
Telefon∙nummer: 0 52 31- 6 23 00
E-Mail-Adresse: www.kreis-lippe.de
In diesen Städten füllt der Kreis Lippe den Parkausweis aus:
Sie können den EU Park∙ausweis
persönlich beantragen:
Gehen Sie dafür in Ihre zuständige Behörde.
Am besten machen Sie vorher einen Termin.
Diese Dinge bringen Sie bitte mit:
Sie können den EU Park∙ausweis schriftlich beantragen:
Schreiben Sie einen kurzen Brief.
In den Brief schreiben Sie:
Diese Dinge legen Sie zum Brief dazu:
Achtung:
Manchmal können wir den EU-Park∙ausweis nicht sofort aus-stellen.
Wenn Sie eine Amelie haben.
Oder wenn Sie eine Phokomelie haben.
Dann müssen wir erst mit der Schwerbehinderten∙stelle spre-chen.
Das kann 2 bis 4 Wochen dauern.
Der EU Park∙ausweis höchstens 5 Jahre gültig.
Der EU Park∙ausweis ist kostenfrei.
Übersetzt von Svenja Pambor-van Urk Dam (Lebenshilfe Detmold)
Dieser Text ist in einfacher Sprache geschrieben.
Einfache Sprache kann jeder besser verstehen.
Der Text ist wie ein Beipack∙zettel.
Er erklärt: was in unserem Schreiben steht.
Den Text können Sie auch hier als Datei herunterladen und lesen. In der Datei sind auch erklärende Bilder eingefügt:
Manche Menschen können sich schlecht zu Fuß bewegen.
Trotzdem bekommen Sie keinen blauen Park∙ausweis.
Dafür gibt es den orange∙farbenen Park∙ausweis.
Man nennt den orange∙farbenen Park∙ausweis auch: aG light.
aG light ist ein schweres Wort.
Man spricht es: a ge leit.
Wir sagen auch: orange∙farbener Parkausweis.
Es ist eine leichtere Form vom blauen Parkausweis.
Das bedeutet:
Man hat weniger Vorteile beim Parken,
als mit dem blauen Parkausweis.
Der orangefarbene Park∙ausweis ist für Menschen:
Der orange∙farbene Park∙ausweis ist für Menschen mit einem Schwerbehinderten∙ausweis.
Darin muss stehen:
Oder:
Oder:
Oder:
Achtung:
Ob Sie wirklich einen orange∙farbenen Park∙ausweis bekommen,
müssen wir erst genau prüfen.
Dafür holen wir uns Infos
vom Team Schwerbehinderten∙angelegenheiten.
Mit dem orange∙farbenen Park∙ausweis dürfen Sie kostenfrei parken:
Zum Beispiel:
Der orange∙farbene Park∙ausweis ist in ganz Deutschland gültig.
Achtung:
Haben Sie in Ihrem Schwerbehinderten∙ausweis
nicht das Merkzeichen B stehen?
Ohne das Merkzeichen B ist der Parkaus∙weis
nur in Nordrhein-Westfalen gültig.
Der orange∙farbene Park∙ausweis ist höchstens 5 Jahre gültig.
Der orange∙farbene Park∙ausweis ist kostenfrei.
Sie können den orange∙farbenen Park∙ausweis schriftlich beantragen:
Füllen Sie unseren Antrag aus.
Der Antrag heißt:
Antrag auf Park∙erleichterungen
für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen
Füllen Sie den Antrag vollständig aus.
Und unterschreiben Sie den Antrag.
Klicken Sie hier. Sie finden eine Anleitung in leichter Sprache. Sie hilft Ihnen, den Antrag auszufüllen.
Klicken Sie hier. Dann kommen Sie auf die richtige Seite. Dort finden Sie den Antrag.
Diese Dinge legen Sie zum Antrag dazu:
Sie bekommen den orangefarbenen Parkausweis spätestens
nach 4 Wochen.
Den orange∙farbenen Park∙ausweis können Sie
bei Ihrer Straßen∙verkehrs∙behörde beantragen:
Detmold:
Stadtverwaltung Detmold:
Bürgerberatung
Bad Salzuflen:
Stadtverwaltung Bad Salzuflen:
Fachdienst Tiefbau
Lage:
Stadtverwaltung Lage
Bürgerservice
Lemgo:
Stadtverwaltung Lemgo,
Bürgerbüro
Alle anderen Orte:
Kreis Lippe Bürger-Service
Felix-Fechenbach-Straße 5
3 27 56 Detmold
Telefon∙nummer: 0 52 31- 6 23 00
E-Mail-Adresse: www.kreis-lippe.de
In diesen Städten füllt der Kreis Lippe den Parkausweis aus:
Übersetzt von Svenja Pambor-van Urk Dam (Lebenshilfe Detmold)
Der Schwerbehindertenꞏausweis ist eine kleine Karte.
Der Ausweis ist für Menschen, die schwerbehindert sind.
Im Gesetz steht: Sie sind schwerbehindert, wenn Sie nicht überall mitmachen können
Zum Beispiel: Ihr Körper funktioniert nicht gut.
Sie können nicht gehen.
Oder Sie sind blind.
Es gibt aber auch seelische oder geistige Behinderungen.
Die Ursachen sind egal.
Aber die Behinderung muss länger als ein halbes Jahr dauern.
Der Schwerbehindertenꞏausweis soll Ihr Leben leichter machen.
Man sagt dazu auch: Nachteilsausgleich.
Stellen Sie bei uns einen Antrag.
Füllen Sie das Antragsformular aus.
Bitte schreiben Sie in Druckꞏbuchstaben.
Dann können wir es besser lesen.
Wir müssen ganz genau wissen:
Wie geht es Ihnen gesundheitlich?
Dafür brauchen wir viele Unterlagen.
Wir prüfen Ihren Antrag.
Alles in Ordnung?
Dann schicken wir Ihnen den Schwerbehindertenꞏausweis zu.
Das Antragsꞏformular bekommen Sie:
Im Bürgerꞏservice.
Die Telefonnummer vom Bürgerꞏservice ist: 0 52 31 62-300
Im Team Schwerbehindertenꞏausweis.
Die Telefonnummer vom Team ist: 0 52 31 62-77555.
Sie können uns anrufen.
Wir helfen Ihnen gern.
Mit einem Schwerbehindertenꞏausweis:
Auf dem Schwerbehindertenausweis tragen wir Merkzeichen ein.
Die Merkzeichen passen zu Ihrer Behinderung.
Die Merkzeichen sind Buchstaben.
Das Merkzeichen G bedeutet:
Sie können nicht gut gehen.
Das Merkzeichen aG bedeutet:
Sie können gar nicht gehen.
Oder Sie können nur sehr kurze Wege gehen.
Das Merkzeichen B bedeutet:
Sie dürfen jemanden mitnehmen.
Das ist Ihre Begleitperson.
Die Begleitperson bezahlt keinen Eintritt.
Die Begleitperson darf im Zug und im Bus umsonst mitfahren.
Das Merkmal RF bedeutet:
Sie dürfen Radio und Fernsehen umsonst ansehen.
Das Merkmal H bedeutet:
Sie brauchen in vielen Situationen Hilfe.
Sie dürfen umsonst Zug und Bus fahren.
Sie brauchen für Ihr Auto keine Steuer zu bezahlen.
Das Merkmal Bl bedeutet:
Sie sind blind
Sie dürfen umsonst Zug und Bus fahren.
Sie brauchen für Ihr Auto keine Steuer zu bezahlen.
Sie dürfen auf Behindertenꞏparkꞏplätzen parken.
Das Merkmal Gl bedeutet:
Sie sind gehörlos.
Sie dürfen umsonst Zug und Bus fahren.
Einmal im Jahr müssen Sie eine Wertꞏmarke kaufen.
Das Merkmal TBl bedeutet:
Sie sind taubblind.
Der Schwerbehindertenꞏausweis kostet nichts.
Sie bekommen den Ausweis umsonst von uns zugeschickt.
Wir tragen auf Ihrem Schwerbehindertenꞏausweis ein:
Bis zu diesem Tag ist der Ausweis gültig.
Wir verlängern Ihren Ausweis.
Die Bürgerserviceꞏbüros in Ihrer Gemeinde können den Ausweis auch verlängern.
Es gibt ein Gesetz für den Schwerbehindertenausweis.
Das Gesetz heißt: Sozialgesetzbuch Neun. Paragraf 152.
Man schreibt auch: SGB IX. §152.
Nützliche Links in Schwerer Sprache:
Übersetzt von Melanie Werner (Büro leichte Sprache)
Dieser Text ist in einfacher Sprache geschrieben.
Einfache Sprache kann jeder besser verstehen.
Der Text ist wie ein Beipack∙zettel.
Er erklärt: was in unserem Schreiben steht.
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Der Sonder∙fahrdienst ist wie ein Taxi
für Menschen mit einem Rollstuhl.
Menschen mit einem Rollstuhl
können damit ihre Freunde besuchen.
Oder zu Feiern fahren.
Der Kreis Lippe findet das gut.
Der Sonder∙fahrdienst ist für Menschen:
Der Sonder∙fahrdienst fährt Sie zum Beispiel:
Achtung:
Der Sonder∙fahrdienst fährt Sie nicht
zum Beispiel:
Der Sonder∙fahrdienst fährt täglich.
Von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Sie können auch ab 19:00 Uhr damit fahren.
Dafür sprechen Sie bitte vorher mit dem Deutschen Roten Kreuz.
Wichtig:
Eine Fahrt muss rechtzeitig bestellt werden.
Das heißt:
mindestens 2 Tage vorher.
Vielleicht brauchen Sie dringend eine Fahrt.
Und Sie konnten die Fahrt nicht vorher planen.
Dann schauen wir:
ob wir sie fahren können.
Der Sonder∙fahrdienst kann Sie 10 Mal im Quartal fahren.
Das heißt:
10 Fahrten: von Januar bis März.
10 Fahrten: von April bis Juni.
10 Fahrten: von Juli bis September.
10 Fahrten : von Oktober bis Dezember.
Vielleicht brauchen Sie mehr Fahrten.
Dann können Sie 10 weitere Fahrten bekommen.
Sie brauchen einen Berechtigungs∙schein.
Und Sie brauchen Fahrkarten.
Sie müssen einen Antrag stellen.
Dafür gibt es ein Formular.
Das Formular heißt: Antrag Behinderten∙fahrdienst
Sie finden es unten auf dieser Seite.
Sie bekommen das Formular auch bei Ihrer Bürger∙beratung.
Wir brauchen das ausgefüllte Formular von Ihnen.
Wir brauchen eine Kopie von Ihrem Schwerbehinderten∙ausweis.
Wir brauchen die Vorder∙seite.
Und die Rückseite.
In Ihrem Schwerbehinderten∙ausweis muss stehen:
Merkzeichen: aG.
Das heißt: außer∙gewöhnliche Geh∙behinderung.
Wir brauchen ein Attest von Ihrem Arzt.
Darauf muss stehen:
dass Sie einen Rollstuhl brauchen.
Die Benutzung müssen Sie zahlen, wenn Sie
über 2078 Euro monatlich verdienen oder
61110 Euro besitzen. Dies sind die Grenzen für
kostenlose Benutzung.
Auch Ihr Steuerbescheid ist wichtig:
Im Bescheid ist das Einkommen zu finden. Damit können Sie nachweisen, wie viel Sie verdienen. So lässt sich der Eigenanteil für den Fahrdienst berechnen.
Sie können den Sonder∙fahrdienst bezahlen:
Sie können den Sonder∙fahrdienst bestellen:
Immer von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Vielleicht brauchen Sie dringend eine Fahrt.
Oder Sie müssen eine Fahrt absagen.
Dann können Sie auch zu einer anderen Zeit anrufen.
Den Sonder∙fahrdienst können Sie bestellen:
beim Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Lippe e.V.
Sie können anrufen.
Die Telefon∙nummer: 0 52 31 – 92 14 60
Oder Sie schicken ein Fax.
Die Fax∙nummer: 0 52 31 – 92 14 42
Dann melden Sie sich gerne bei uns.
Ansprechpartner: Bürgerservice Kreis Lippe
Sie können uns anrufen.
Telefon∙nummer: 0 52 31 – 62 300.
Oder Sie schreiben eine E-Mail.
E-Mailadresse: nfkrs-lppd.
Übersetzt von Svenja Pambor-van Urk Dam (Lebenshilfe Detmold)
Der Wechsel von Klasse 4 in Klasse 5
Liebe Eltern, liebe Erziehungs∙berechtigte,
Ihr Kind geht jetzt in die Grund∙schule
oder in eine Förder∙schule.
Ihr Kind bekommt dort besondere Hilfe beim Lernen.
Das nennt man sonder∙pädagogische Unterstützung.
Ihr Kind kommt nach den Sommer∙ferien in die Klasse 5.
In der neuen Schule gibt es auch Hilfe beim Lernen.
An vielen Schulen gibt es Gemeinsames Lernen.
Dort lernen Kinder mit und ohne besondere Unterstützung gemeinsam.
Sie haben zwei Möglichkeiten für Ihr Kind:
Eine Schule mit Gemeinsamem Lernen
oder eine Förder∙schule.
Darum haben Sie ein Gespräch mit einer Lehrerin
oder einem Lehrer geführt.
Die Informationen stehen noch einmal in einem Heft.
Das Heft ist in Leichter Sprache geschrieben.
So kann Ihnen das Heft eine Hilfe sein,
wenn Sie mit Ihrem Kind über das Thema reden.
Das Heft finden Sie hier:
Die Übersetzung in Einfache Sprache können Sie hier als Datei herunterladen und lesen. In der Datei sind auch erklärende Bilder eingefügt.
Wir sind die Wohnberatung vom Kreis Lippe.
Wir beraten Menschen rund ums Wohnen.
Am Schönsten ist es zu Hause:
Menschen mit Behinderung möchten zu Hause wohnen.
Auch alte Menschen möchten zu Hause wohnen.
Aber manchmal geht es nicht.
Die Wohnung ist nicht praktisch.
Zum Beispiel: Weil sie nicht gut in die Dusche steigen können.
Die Schwelle ist zu hoch.
Die Wohnberatung hat viele gute Ideen.
Die Wohnberatung hilft Ihnen.
Damit Sie lange zu Hause wohnen können.
Zum Beispiel: Ein Handwerker baut die Dusche um.
Jetzt hat die Dusche keine Schwelle mehr.
Sie können bequem duschen.
Manchmal muss man nur eine Kleinigkeit verbessern.
Damit der Alltag in der eigenen Wohnung besser klappt.
Das nennt man: Barrierefreies Wohnen.
Wir beraten Sie in unserem Büro.
Können Sie nicht gut laufen?
Wir kommen zu Ihnen in Ihre Wohnung.
Wir möchten uns Zeit für Sie nehmen.
Bitte machen Sie einen Termin mit uns.
Sie können uns anrufen:
Die Nummer ist: 05231- 62 23 30 oder 05231-62 23 31
Die Beratung ist kostenlos.
Sie brauchen nichts zu bezahlen.
Wir wollen: Viele Menschen sollen etwas über barrierefreies Wohnen erfahren.
Darum halten wir Vorträge über barrierefreies Wohnen.
Und wir sprechen darüber, wie man auch wohnen kann.
Zum Beispiel: Ein Mehrgenerationenhaus.
Im Mehrgenerationenhaus wohnen alte und junge Menschen zusammen.
Wir machen spannende Veranstaltungen:
Zum Beispiel: Eine Ausstellung zum Thema barrierefreies Wohnen.
Sie können eine E-Mail schreiben.
Die Adresse ist: whnbrtngkrs-lppd
Sie können uns anrufen:
Die Nummer ist: 05231- 62 23 30 oder 05231-62 23 31
Sie können einen Brief schreiben.
Die Adresse ist:
Wohnberatung Kreis Lippe
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold
Übersetzt von Melanie Werner (Büro leichte Sprache)
Der Behindertenbeauftragte ist Ansprechperson für die Wünsche und Forderungen von Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen. Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten finden Sie hier:
Der Kreis Lippe hat eine Inklusionsbeauftragte benannt, die sich für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen einsetzt. Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten finden Sie hier:
Folgende Texte auf der Internetseite www.kreis-lippe.de gibt es momentan in leichter Sprache: