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Breitbandausbau im Kreis Lippe

Schnelles Internet für die Ortsteile, die Gewerbegebiete und die Schulen

Die Anforderungen an schnelles Internet verändern sich stetig. Zum Beispiel galten Ortsteile mit einer verfügbaren Downloadrate von 1 MBit/s im Jahr 2009 noch als gut versorgt, inzwischen liegt die Schwelle bei mindestens 30 Mbit/s. 

Deshalb arbeitet der Kreis Lippe stetig daran, die digitale Infrastruktur dem aktuellen Bedarf anzupassen. Der Ausbau ist aber mit hohen Kosten verbunden, deshalb ist er nur mit Fördermitteln zu stemmen. 

Breitbandausbau in den Ortsteilen

Gemeinsam mit der Stadt Detmold koordinieren wir den Breitbandausbau in den lippischen Städten und Gemeinden.

Breitbandförderung ab 2024

Förderrichtlinien und Entscheidungsgrundlagen für den Ausbau

  • Förderrichtlinie des Bundes (Gigabit-RL 2.0) vom 31. März 2023
  • Kofinanzierungsrichtlinie des Landes NRW vom 01.08.2023 
  • Bundesmittel in Höhe von 3 Milliarden Euro für alle Bundesländer in 2023
  • Maximal 100 Millionen Euro pro Antrag vom Bund
  • Förderquoten: Bund 50%, Land 30%, Kommunen 20% (bei finanzschwachen Kommunen: Land 40 %, Kommunen 10%)
  • Förderfähig sind alle Adressen mit Bandbreiten unter 500 Mbit/s im Download oder 200 Mbit/s symmetrisch (Down- und Upload), die weder aktuell noch in den nächsten drei Jahren mit höheren Bandbreiten versorgt werden (also alle, die kein Glasfaser- oder Kabelanschluss (HFC) mit DOCSIS 3.1-Upgrade haben)

Vorbereitungen und Durchführung

Anfang 2024 startete der Kreis Lippe mit den ersten Vorbereitungen. Nach einem Dialog mit den ansässigen Telekommunikationsunternehmen wurde ein Markterkundungsverfahren durchgeführt und im Anschluss ausgewertet. Damit wird deutlicher, welche Adressen förderfähig wären und was der Glasfaserausbau ungefähr kosten würde.

Danach werden diese Erkenntnisse mit den Städten und Gemeinden kommuniziert, die potenziellen Fördergebiete konkretisiert und in den politischen Gremien der jeweiligen Kommunen beschlossen. Wenn das erfolgt ist, stellt der Kreis Lippe als koordinierende Stelle und im Rahmen einer Kooperation mit den beteiligten Kommunen einen Antrag auf den vorläufigen Zuwendungsbescheid für die Infrastrukturförderung.

Angesichts der angespannten Haushalte des Bundes, des Landes NRW und der jeweiligen Kommunen kann der geförderte Glasfaserausbau im Kreis Lippe nicht garantiert werden. Wenn eine Förderung wegfällt, das Förderbudget ausgeschöpft ist oder die Mindestpunktzahl im Scoring-System nicht erreicht ist, ist eine Antragstellung entweder nicht möglich oder ist mit einer Ablehnung verbunden.

Aktuelle Situation

Die aktuelle Situation im Breitband- bzw. Glasfaserbereich ist weiterhin sehr dynamisch. Immer mehr und neue Telekommunikationsunternehmen (TKU) stellen sich beim Kreis Lippe, in den Rathäusern der Kommunen und bei den Bürgerinnen und Bürgern an der Haustür vor. Inzwischen haben verschiedene, teils neue Unternehmen Interesse an einem großflächigen Glasfaserausbau im Kreisgebiet. Teilweise bauen sie aus, ohne Fördermittel in Anspruch zu nehmen oder durch Behörden beauftragt zu werden. Dann spricht man von einem „eigenwirtschaftlichen Ausbau“. 

Aktuell werden die Rahmenbedingungen der aktuellen Förderrichtlinie erörtert und die Projektskizze an die sich daraus ergebenden Anforderungen angepasst.

Das bedeutet der eigenwirtschaftliche Ausbau für den Breitbandausbau in ganz Lippe

Manche Netzbetreiber machen ihre Ausbauvorhaben von erfolgreichen Vorvermarktungsquoten oder abgeschlossenen Kooperationsverträgen mit den Kommunen abhängig, andere nicht. Zurzeit baut eine Handvoll an verschiedenen Telekommunikationsunternehmen im Kreisgebiet Adressen mit Glasfaseranschlüssen aus.

Unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit werden im Kreis Lippe vorwiegend Kernbereiche und dichtbesiedelte Vororte ausgebaut. Leider bleiben hierbei die Außenbereiche und Einzellagen unberücksichtigt. Alle Adressen, die übrig bleiben und gleichzeitig die förderrechtlichen Kriterien erfüllen, könnten eventuell in einem kreisweiten Förderantrag im Rahmen der sogenannten „Dunkelgrauen-Flecken“-Förderung mit Glasfaser versorgt werden, sofern es zu einer Förderung kommt.

Grundsätzlich ist ein ungeförderter, eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau erheblich schneller umsetzbar, da das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren entfällt, die ausbauenden Unternehmen keine Förderrichtlinien einhalten müssen und dadurch flexibel auf Veränderungen reagieren können. Realisierungszeiträume von weniger als zwei Jahren zwischen Baubeginn und Inbetriebnahme wären daher durchaus realistisch.

Die vertragliche Verantwortung für den Ausbau in den Städten und Gemeinden und die damit verbundenen Eigenanteile in der Finanzierung liegen bei der jeweilig zuständigen Kommune. 

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Breitbandausbau an den Schulen

Die Änderung des Bundesförderprogramms im Jahr 2017 ermöglicht die Glasfasererschließung nahezu aller Schulen. Deshalb ist es Ziel, die bestehenden Möglichkeiten der Fördermodelle zu nutzen und dabei zu helfen, dass die Schulen mit Glasfaser ausgestattet werden. So wird auch die Zukunftssicherung des Bildungsstandorts unterstützt.

Die Schulträger, in der Regel sind das die Städte und Gemeinden, sind verantwortlich für den Anschluss und Ausbau der Schulen.

Das Zuleitungsnetz bis zu den Grundstücksgrenzen ist Teil des Bundesförderprogramms. Das Land NRW fördert den Ausbau von der Grundstücksgrenze und in der Schule.

Der Kreis Lippe unterstützt hier die Schulträger bei der Fördermittelakquise und Vergabe.

Aktuelle Förderprojekte

Für die Glasfaserdirektanbindung von Schulen und Krankenhäusern gibt es ein Sonderprogramm des Bundes. Hier werden die Kosten der Anbindung zu 50% übernommen. Das Land NRW trägt weitere 40% und die Kommunen übernehmen die restlichen 10%. 

Das Verfahren

Der Kreis Lippe

  • führt die Ermittlung der unterversorgten und damit förderfähigen Schulen und Krankenhäuser innerhalb der Kreisgrenzen ohne direkten Glasfaseranschluss durch,
  • veröffentlicht eine kreisweite Markterkundung, um herauszufinden, ob ein Anbieter den eigenwirtschaftlichen Ausbau von Teilbereichen innerhalb der kommenden drei Jahre geplant hat – hier wäre logischerweise eine Förderfähigkeit nicht gegeben,
  • der Kreis Lippe stellt zusammen mit den Kommunen die Förderanträge auf der Basis von Kostenschätzungen .

Der Kreis Lippe, mit seiner Zentralen Vergabestelle und Beratern,

  • erstellt die umfänglichen Angebotsunterlagen für interessierte Netzbetreiber,
  • fordert dazu auf, die finalen Angebote einzureichen,
  • wertet die finalen Angebote aus,

Die jeweilige Kommune

  • beantragt die Bewilligungsbescheide in finalisierter Form (= angepasst hinsichtlich der tatsächlichen Angebotspreise) bei Bund und Land
  • schließt den Vertrag mit dem Netzbetreiber,
  • beantragt die Genehmigung des Vertrags durch die Bundesnetzagentur und der Netzbetreiber beginnt mit dem Ausbau.

Nähere Angaben zum Projektträger, der von der Bundesrepublik Deutschland mit der Abwicklung der Fördermaßnahmen betraut worden ist, finden sich hier: www.aconium.eu.

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Breitbandausbau in den Gewerbegebieten

Gewerbegebiete mit einem leistungsfähigen Glasfasernetz zu versorgen bedeutet auch, die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der ansässigen Unternehmen und die Attraktivität des Standorts zu steigern. Inzwischen sind Glasfaserdirektanbindungen verbindlich als Förderziel vorgeschrieben.

Die Förderung der Ausbaukosten geschieht zu 80% mit Mitteln des Regionalen Wirtschaftsförderprogramms des Landes NRW über die Bezirksregierung Detmold. Die restlichen 20% werden von den jeweiligen Kommunen aufgebracht. Die Städte und Gemeinden treten in diesem Verfahren als eigenständige Fördermittelempfänger auf, sodass die Verantwortung des Ausbaus bei den lippischen Kommunen liegt.

Aktuelle Förderprojekte

Der Ausbau von 23 Gewerbegebieten in 14 Kommunen (Lemgo und Oerlinghausen sind mangels Förderfähigkeit nicht vertreten) unter Inanspruchnahme von Mitteln aus dem "Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm" – Infrastrukturrichtlinie- des Landes NRW. Hierzu sind 14 einzelne Bewilligungsbescheide an die Kommunen ergangen.

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Digitalisierung

Was tut sich noch im Kreis Lippe zum Thema Digitalisierung? Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

Info und Kontakt

Die Stabsstelle Digitalisierung setzt den Breitbandausbau in enger Kooperation mit der Zentralen Vergabestelle des Kreises Lippe sowie der Stadt Detmold um.

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