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Wir planen, beraten und entwickeln für Sie

Die Planung umfasst verschiedene Aufgaben: Wir wirken mit, wenn die unterschiedlichsten Planwerke auf allen Ebenen der räumlichen Planung aufgestellt oder geändert werden. Wir beraten unsere kreisangehörigen Kommunen bei der Bauleitplanung. Auch die Planungsaufsicht und Beratungsangebote, um die Entwicklung im ländlichen Raum zu fördern, gehören zu unserem Aufgabengebiet.

Regionalplan OWL - Entwurf 2023

Landes-, Regional- und Fachplanungen, Kreisentwicklung

Der Kreis Lippe nimmt als Träger öffentlicher Belange Einfluss auf Planungen mit regionalplanerischer Bedeutung (zum Beispiel Regionalplan, regionale Entwicklungsplanungen, Bundes- und Landesstraßenplanung).

Durch die Regionalplanung der Bezirksregierung Detmold werden die Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung, die durch die Landesregierung im Landesentwicklungsplan vorgegeben werden, insbesondere in den Teilbereichen Wirtschaft, Infrastruktur, Siedlungsentwicklung und Ökologie räumlich und sachlich umgesetzt. Diese langfristig orientierten Planungen enthalten auch wesentliche Weichenstellungen und Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung in allen Teilräumen des Kreisgebietes. Darüber hinaus zeigen sie Entwicklungsmöglichkeiten auf. Im Rahmen der Beteiligungsverfahren bei der Bauleitplanung der Kommunen prüft unser Bereich „Planung“ auch deren Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und der Landesplanung.

Weiterführende Informationen finden Sie bei der Bezirksregierung Detmold:

Regionalplan

oder auf den Seiten des Ministeriums für Wirtschaft :

Landesentwicklungsplan (LEP) NRW

Bauleitplanung und Beratung der Kommunen

Die kommunale Bauleitplanung dient der konkreten planerischen Vorbereitung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke in den Städten und Gemeinden. Dabei müssen untereinander abzuwägende öffentliche Belange beachtet werden, wie zum Beispiel der Umweltschutz oder die Schaffung von Wohnraum. Die Städte und Gemeinden sind in ihrer kommunalen Entwicklungs- und Bauleitplanung an die Vorgaben der Regionalplanung gebunden.

In Fragen der kommunalen Entwicklungsplanung, der kommunalen Bauleitplanung (Flächen­nutzungsplan und Bebauungspläne) und des allgemeinen Städtebaus bieten wir den Kommunen unsere Beratung an.

Auch im Rahmen der Bauleitplanung der Städte und Gemeinden ist der Kreis Lippe ein Träger öffentlicher Belange und wird im Aufstellungsverfahren beteiligt. Fachbehördliche Zuständigkeiten liegen beim Kreis Lippe, hier unter anderem in den Bereichen Städtebau, Natur- und Landschaft, Wasser- und Abfallwirtschaft sowie Immissionsschutz. In der hausinternen Planungskonferenz werden unter der Federführung des Bereichs Planung alle fachbehördlichen Stellungnahmen zur Gesamtstellungnahme des Kreises Lippe gebündelt. Sinngemäß gilt dies auch für Planungen Dritter (Bundes- und Landesstraßenplanungen, Schutzgebietsausweisungen und weitere).

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten  bauportal.nrw
und  bauleitplanung.nrw.de.

Interkommunale Planungsprozesse

Manche Entwicklungen sind effektiver, wenn auch mal über den Tellerrand geschaut wird. Ziel unseres Bereichs „Planung“ ist es, die interkommunale Zusammenarbeit im Kreisgebiet zu fördern. Dazu gehören auch informelle Planungsprozesse, die durch uns begleitet und initiiert werden können.

Info: Bebauungspläne und Geoportal

Hier geht es direkt zu den Bebauungsplänen:

Hier gelangen Sie zu unserem Geoportal:

Hier finden Sie den 3D-Viewer "OWL in 3D":

Kontakt

Planung

S. Stricker
Teamleitung, Augustdorf, Barntrup, Leopoldshöhe, Lügde, Schieder-Schwalenberg, Schlangen, Detmold, Lemgo,Brandschutzhelfende Person
T. Raddatz
Blomberg, Dörentrup, Extertal, Horn-Bad Meinberg, Kalletal, Oerlinghausen; Bad Salzuflen, Lage


  • Planungsrechtliche Beratung
  • Planungsrechtliche Zustimmung im Baugenehmigungsverfahren
  • Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange und Planungsaufsicht für die genannten Städte und Gemeinden

Aktuelle Meldungen

WEITERE PROJEKTE

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