Vereine und Organisationen stehen oft vor rechtlichen Herausforderungen. Gerade die Funktionsträger müssen sich in vielen Bereichen auskennen: Wie sind die ehrenamtlichen Helfer versichert? Ist die Satzung auf dem neusten Stand? Wie ist es um die Gemeinnützigkeit bestellt oder auch die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung. Hier finden Sie zu den einzelnen Themen kleine Leitfaden zur Unterstützung Ihrer Vereinsarbeit.
Weitere Informationen zum Thema Ehrenamt finden Sie außerdem auf unserer Themenseite:
Die seit 2018 geltende EU-Datenschutzgrundverordnung muss auch in den lippischen Vereinen umgesetzt werden. Vordrucke zur Mitgliederverwaltung stehen hier zum Download bereit.
Grundsätzlich definiert sich das Ehrenamt als ein ehrenvolles und freiwilliges Amt, das nicht auf Entgelt ausgerichtet ist. Um die ehrenamtliche Verpflichtung zu erleichtern, erhalten jedoch viele freiwillig Tätige Fahrtkostenerstattungen oder eine kleine Aufwandspauschale. Für diese ehrenamtlichen Vergütungen gibt es besondere Steuervergünstigungen.
Öffentliche Veranstaltungen wie Vereins- und Straßenfeste werfen für die Verantwortlichen oft eine ganze Reihe von Fragen auf – sei es im Zusammenhang mit der Genehmigung, der Umsetzung erteilter Auflagen, der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes oder dem Umgang mit Störenfrieden.
Alle Fragen zur Gründung, Mitgliedschaft, Mitgliederversammlung, Vorstand und Auflösung finden Sie auf einen Blick in diesem Leitfaden. Außerdem stehen Ihnen verschiedene Muster zum Download bereit.
Alle Informationen zur Eintragung in das Vereinsregister finden Sie hier: https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/FGG/Registersachen/Vereinsregister/index.php
Bürgerschaftliches Engagement darf nicht mit unkalkulierbaren Risiken verbunden sein. Ehrenamtliche sind, ebenso wie hauptamtliche, bei ihrer Arbeit Risiken ausgesetzt. Sie können beispielsweise einen Unfall erleiden, der zur Invalidität führt, oder Schäden verursachen, für deren Ausgleich sie aufzukommen haben. Um Ehrenamtliche in dieser Hinsicht den Hauptamtlichen gleichzustellen, hat das Land Nordrhein-Westfalen eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche abgeschlossen, die nicht bereits anderweitig geschützt sind. Zudem gibt es unter gewissen Bedingungen einen zusätzlichen Unfall-Versicherungsschutz über die Berufsgenossenschaft.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.engagiert-in-nrw.de/sicherheit