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Verkehrssicherung und Verkehrslenkung
Verkehrssicherung
- Ausnahmen von bestimmten Verkehrsvorschriften
- Schwer- und Großraumtransporte
- Ausnahmen vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot für Lastkraftwagen
- Straßenbaustellen - Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
Gefahrguttransporte (Allgemeinverfügung nach § 35 GGVSEB)
Hier finden Sie die “Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 GGVSEB im Bereich des Kreises Lippe“.Daneben können auf der Seite www.nwsib-online.nrw.de die Gefahrgutstrecken zusammen mit dem klassifizierten Straßennetz angesehen werden. Hier lassen sich beispielsweise mit wenigen Mausklicks an beliebigen Stationen der Straßen des Kreises Lippe die Befahrungsbilder und Fahrbahnbreiten anzeigen. Es handelt sich um ein kostenfreies Angebot des Landesbetriebs Straßen.NRW.