Emissions- /Immissionsarten:
Der Immissionsschutz beschäftigt sich mit dem Schutz und der Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen die durch Emissionen hervorgerufen werden.
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Bürgerbeschwerden:
Bei Beschwerden über Beeinträchtigungen der Nachabarschaft durch Emissionen (Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht,...) welche von einer Anlage ausgehen, überprüft die untere Immissionsschutzbehörde die Anliegen.
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Genehmigungsverfahren :
Anlagen, die in einem besonderen Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen zu verursachen bedürfen einer Genehmigung.
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Baugenehmigungs- und Bauleitplanverfahren:
Um potenzielle Konflikte möglichst im Vorfeld zu erkennen und zu verhindern hat der Immissionsschutz eine wichtige Rolle in der Bauleitplanung und im Baugenehmigungsverfahren.
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Anlagenüberwachung:
Zur Sicherstellung der Einhaltung von Umweltanforderungen an Anlagen erfolgt eine
Überwachung.
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Amtliche Bekanntmachungen:
Verschiedene Umweltgesetze sehen öffentliche Bekanntmachungen u. a. in Bewilligungsverfahren und Planfeststellungsverfahren vor. Hier finden Sie Bekanntmachungen des Fachbereiches Umwelt, Energie.
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Umweltalarm:
Der Kreis Lippe hat im Rahmen des Öl- und Giftalarmplans eine Rufbereitschaft eingerichtet, die über die Leitstelle der Feuerwehr unter der Rufnummer 05261 / 66600 rund um die Uhr erreichbar ist. Weitere Informationen finden Sie hier.
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Umwelt-Spot:
Der Umweltspot informiert in unregelmäßigen Abständen über aktuelle Themen aus allen Umweltbereichen. Die bisher erschienenen Umweltspots und weitere Informationen finden Sie hier.
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