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Grundwasserentnahme/-zutageförderung, Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Die Entnahme/Zutageförderung von Grundwasser ist eine Gewässerbenutzung, für die nach dem Wasserhaushaltsgesetz eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Diese Erlaubnis muss bei der zuständigen Wasserbehörde des Kreises Lippe beantragt werden.
Im Erlaubnisverfahren wird seitens der Wasserbehörde geprüft, ob die Entnahme / Zutageförderung des Grundwassers zu Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit oder der Natur führen kann.
Die wasserrechtliche Erlaubnis ist in der Regel auf 20 Jahre befristet.
Gebühren
Die Mindestgebühr für den Erlaubnisbescheid beträgt EUR 200,00.
Die exakte Gebühr der wasserrechtlichen Erlaubnis richtet sich nach der zu entnehmenden Wassermenge und nach der Dauer der Erlaubnis.
Benötigte Unterlagen
- Antrag Grundwasserbenutzung
- Anzeige der Nutzung beim Gesundheitsamt, Kreis Lippe
Besonderheiten
Erlaubnisfreie Grundwasserentnahme gem. § 46 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
In Einzelfällen ist für die Grundwasserentnahme keine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.