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Landschaftsplanung
Leistungsbeschreibung
Die Landschaftsplanung ist eine flächendeckende Fachplanung des Naturschutzes. Landschaftspläne werden von den Kreisen und kreisfreien Städten aufgestellt.
Der Kreis Lippe ist in 14 Landschaftsplangebiete unterteilt. Alle 14 Landschaftspläne sind rechtskräftig. Ein Landschaftsplan besteht aus Karte, Text, Begründung, Erläuterungs- und Umweltbericht. Er enthält:
- die Darstellung der Entwicklungsziele für die Landschaft
- die Festsetzungen besonders geschützter Teile von Natur und Landschaft
- besondere Festsetzungen für die forstliche Nutzung
- die Festsetzung von Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen
Der Landschaftsplan wird als Satzung beschlossen und ist damit für jedermann verbindlich.